Finanzplan Private Banking - Sparkasse am Niederrhein
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Er verringert folglich die Pflichtteilsansprüche von Marcus. Für Thorsten bleibt das<br />
Erbrecht zu den Verwandten seiner verstorbenen Mutter bestehen (§ 1756, Abs. 2<br />
BGB)<br />
� Im Rahmen eines gemeins<strong>am</strong>en Erbvertrages setzten Sie, Herr Mustermann, Ihre<br />
Ehefrau als befreite Vorerbin ein, Nacherben werden Thorsten und die gemeins<strong>am</strong>e<br />
Tochter Cornelia. Tritt der Nacherbfall (Tod Karin Mustermann) ein, hat Marcus keine<br />
Pflichtteilsansprüche an dem Nachlass ihres Ehegatten<br />
� Sie, Frau Mustermann, bestimmen Ihren Mann zu Ihrem Alleinerben, eine<br />
weitergehende Regelung über Vor- bzw. Nacherbschaft ist in diesem Fall nicht<br />
zwingend erforderlich<br />
Durch diese Regelungen treffen Sie beide für sich und Ihre Kinder Thorsten und Cornelia<br />
eine Ihren Wünschen entsprechende Vorsorge. Ferner erreichen Sie einen deutlich<br />
verringerten Pflichtteilsanspruch Ihres Sohnes Marcus. Dieser beträgt dann 1/12 Ihres<br />
Vermögens, Frau Mustermann. Aktuell entsteht hier ein Anspruch in Höhe von ca. 111 T€.<br />
9.2 Erbschaft- / Schenkungsteuer<br />
Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung<br />
Grundsätzlich sind Erbschaften und Schenkungen steuerpflichtig. Die Steuerklassen und<br />
Steuersätze, die in gleicher Weise für Erbschaften und Schenkungen gelten, sind je nach<br />
Verwandtschaftsgrad unterschiedlich. Im Fall der Zugewinngemeinschaft erhält der<br />
überlebende Ehegatte den Zugewinn steuerfrei. Die folgende Tabelle enthält die<br />
wesentlichen Freibeträge für Sie und Ihre Kinder nach aktuellem Recht und den geplanten<br />
Änderungen ab 2009.<br />
Aktuelles Recht geplant ab 2009<br />
Ehegatte Sohn/Tochter Ehegatten Sohn/Tochter<br />
persönlicher Freibetrag 307.000,00 € 205.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 €<br />
Versorgungsfreibetrag* 256.000,00 € 52.000,00 € 256.000,00 € 52.000,00 €<br />
Haushaltsfreibetrag 41.000,00 € 41.000,00 € 41.000,00 € 41.000,00 €<br />
Pauschale für<br />
Erbfallkosten** 10.300,00 € 10.300,00 € 10.300,00 € 10.300,00 €<br />
*Der Versorgungsfreibetrag wird nur beim Erwerb von Todes wegen gewährt<br />
** Pauschale, wird gemäß Erbquoten aufgeteilt<br />
Besonderheiten bei der Bewertung einzelner Vermögenswerte<br />
• Lebensversicherungen<br />
Bewertung zum Rückkaufswert oder 2/3 der eingezahlten Prämien<br />
• Inländische Immobilien<br />
Im Wege des Ertragswertverfahrens wird ein Wert festgestellt, der ca. 60 % des<br />
aktuellen Verkehrswertes entspricht<br />
• Auslandsimmobilie in Spanien<br />
Bewertung zum Verkehrswert. Besteuerung sowohl in Spanien als auch in<br />
Deutschland (Doppelbesteuerung). Die Erbschaftssteuersätze in Spanien sind meist<br />
höher als in Deutschland<br />
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