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in der Kiko „Villa Kunterbunt“ - Treuen

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SEITE 2 DONNERSTAG, 28. APRIL 2011<br />

8. AUSGABE<br />

ÖFFENTLICHE<br />

BEKANNMACHUNGEN<br />

Der Stadtrat fasste auf se<strong>in</strong>er Sitzung am 30.03.2011 folgende Beschlüsse:<br />

Beschluss 07/ 02 / 11<br />

Jahresrechnung 2010<br />

Hier: Beschluss über die Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben für<br />

1. Innere Verrechnungen <strong>der</strong> Leistungen des Kommunalstützpunktes<br />

2. Kapitalertragssteuer für die Gew<strong>in</strong>nausschüttung <strong>der</strong> KBE<br />

Sachlage:<br />

Die vorläufige Jahresrechnung 2010 weist bei verschiedenen Haushaltsstellen<br />

überplanmäßige Ausgaben aus, die gemäß Hauptsatzung vom Stadtrat zu bestätigen<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat nimmt die überplanmäßigen Ausgaben für die Inneren Verrechnungen<br />

des Kommunalstützpunktes und für die Kapitalertragssteuer auf die Gew<strong>in</strong>nausschüttung<br />

<strong>der</strong> KBE zur Kenntnis und beschließt ihre Deckung wie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Sach- und Rechtslage dargestellt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl <strong>der</strong> Stadträte (e<strong>in</strong>schl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 20<br />

Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 0<br />

Stimmenthaltungen: 0<br />

Beschluss 08/ 02 / 11<br />

Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> für<br />

das Haushaltsjahr 2011<br />

Sachlage:<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 lag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom<br />

24.02. bis 07.03.2011 öffentlich aus. In <strong>der</strong> Zeit vom 08.03. bis 18.03.2011<br />

konnten E<strong>in</strong>wohner und Abgabepflichtige E<strong>in</strong>wendungen gegen diesen Entwurf<br />

erheben.<br />

Es wurden jedoch ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen gegen den Haushaltsentwurf vorgebracht,<br />

so dass auch ke<strong>in</strong>e Abwägungsbeschlüsse vor <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

zur Haushaltsatzung 2011 erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.03.2011 wurden die abschließenden<br />

Än<strong>der</strong>ungen vorgestellt und diskutiert. Än<strong>der</strong>ungsvorschläge gegen<br />

den Entwurf s<strong>in</strong>d nicht mehr hervorgebracht worden.<br />

Beschluss:<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> §§ 74 bis 76 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />

Sachsen und <strong>der</strong> §§ 1 bis 6 <strong>der</strong> Kommunalhaushaltsverordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Fassung beschließt <strong>der</strong> Stadtrat die vorliegende Haushaltssatzung mit<br />

dem Haushaltsplan <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr 2011.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl <strong>der</strong> Stadträte (e<strong>in</strong>schl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 12<br />

Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 2<br />

Stimmenthaltungen: 6<br />

Beschluss 09/ 02 / 11<br />

Umstellung des Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung – Inventur und<br />

Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens<br />

Hier: Beschluss zur Vergabe <strong>der</strong> Leistungen für die Bestands- und Zustandserfassung<br />

sowie Wertermittlung des Straßenvermögens <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Sachlage:<br />

Mit Beschluss des Gesetzes über das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />

vom 07.11.2007 wurde auch u.a. <strong>der</strong> haushaltsrechtliche Teil <strong>der</strong><br />

SächsGemO geän<strong>der</strong>t.<br />

Nach § 72 i.V.m. § 131 haben die Geme<strong>in</strong>den spätestens ab dem 01.01.2013<br />

nunmehr ihre Bücher <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> doppelten Buchführung zu führen. Basis <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> doppelten Buchführung ist die Aufstellung e<strong>in</strong>er Eröffnungsbilanz<br />

und daraus folgend die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />

Für die Stadt <strong>Treuen</strong> beträgt die Straßenerfassung und -bewertung alle<strong>in</strong>e 94<br />

km, wobei durch die Aufgabenerfüllung für die Geme<strong>in</strong>de Neuensalz noch 110<br />

km Straßenlänge h<strong>in</strong>zukommen.<br />

Die gesetzl. gefor<strong>der</strong>ten Ergebnisse können durch die Verwaltung selbst nicht<br />

geliefert werden, da die verwaltungstechnischen Voraussetzungen im Haus<br />

nicht vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Von <strong>der</strong> Verwaltung selbst werden die Zuarbeiten, wie<br />

• Überprüfung des Netzentwurfs (Knoten-Kanten-Modell),<br />

• Aufstellung <strong>der</strong> Anschaffungs- und Herstellungskosten für Straßen und<br />

Bauwerke,<br />

• Ermittlung <strong>der</strong> Ersatzwerte je Deckschichtart und Bauklasse sowie<br />

Nutzungsdauer<br />

übernommen.<br />

Weitere Arbeiten können nur an e<strong>in</strong>e Dienstleistungsfirma vergeben werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Leistungen für die Bestands-<br />

und Zustandserfassung sowie Wertermittlung des Straßenvermögens<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> an das Ing.-Büro Meier, Re<strong>in</strong>sdorf, zu e<strong>in</strong>er Angebotssumme<br />

von 49.917,23 €.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzl. Anzahl <strong>der</strong> Stadträte (e<strong>in</strong>schl. Bgm. als Vors.): 23<br />

davon anwesend: 20<br />

Ja-Stimmen: 14<br />

Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 4<br />

Stimmenthaltungen: 2<br />

Beschluss 10/ 02 / 11<br />

Umstellung des Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung – Inventur und<br />

Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens<br />

Hier: Beschluss zur Vergabe <strong>der</strong> Leistungen für die Gebäudebewertung <strong>der</strong><br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Sachlage:<br />

Für die Gebäude und das Infrastrukturvermögen <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> ist e<strong>in</strong>e Wertermittlung<br />

nach dem Sachwertverfahren durchzuführen.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Vermögensgegenstände <strong>in</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz und <strong>in</strong> den<br />

Folgebilanzen ist grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

gemäß § 89 Abs. 5 SächsGemO i.V.m. § 38 KomHVO-Doppik vorzunehmen.<br />

Das heißt, dass für hier <strong>in</strong> Rede stehende Gebäude zunächst zu prüfen ist, ob<br />

tatsächlich Anschaffungs- und Herstellungskosten vorhanden s<strong>in</strong>d. Dies gilt regelmäßig<br />

für Gebäude, die nach 1990 errichtet wurden. Für Gebäude, <strong>der</strong>en Anschaffungs-<br />

o<strong>der</strong> Herstellungskosten nicht ermittelt werden können, ist gemäß §<br />

61 Abs. 4 i.V.m. § 61 Abs. 8 Nr. 2 KomHVO-Doppik das Sachwertverfahren anzuwenden.

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