in der Kiko „Villa Kunterbunt“ - Treuen
in der Kiko „Villa Kunterbunt“ - Treuen
in der Kiko „Villa Kunterbunt“ - Treuen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SEITE 2 DONNERSTAG, 28. APRIL 2011<br />
8. AUSGABE<br />
ÖFFENTLICHE<br />
BEKANNMACHUNGEN<br />
Der Stadtrat fasste auf se<strong>in</strong>er Sitzung am 30.03.2011 folgende Beschlüsse:<br />
Beschluss 07/ 02 / 11<br />
Jahresrechnung 2010<br />
Hier: Beschluss über die Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben für<br />
1. Innere Verrechnungen <strong>der</strong> Leistungen des Kommunalstützpunktes<br />
2. Kapitalertragssteuer für die Gew<strong>in</strong>nausschüttung <strong>der</strong> KBE<br />
Sachlage:<br />
Die vorläufige Jahresrechnung 2010 weist bei verschiedenen Haushaltsstellen<br />
überplanmäßige Ausgaben aus, die gemäß Hauptsatzung vom Stadtrat zu bestätigen<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat nimmt die überplanmäßigen Ausgaben für die Inneren Verrechnungen<br />
des Kommunalstützpunktes und für die Kapitalertragssteuer auf die Gew<strong>in</strong>nausschüttung<br />
<strong>der</strong> KBE zur Kenntnis und beschließt ihre Deckung wie <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Sach- und Rechtslage dargestellt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl <strong>der</strong> Stadträte (e<strong>in</strong>schl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 20<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 0<br />
Stimmenthaltungen: 0<br />
Beschluss 08/ 02 / 11<br />
Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> für<br />
das Haushaltsjahr 2011<br />
Sachlage:<br />
Der Entwurf <strong>der</strong> Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2011 lag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom<br />
24.02. bis 07.03.2011 öffentlich aus. In <strong>der</strong> Zeit vom 08.03. bis 18.03.2011<br />
konnten E<strong>in</strong>wohner und Abgabepflichtige E<strong>in</strong>wendungen gegen diesen Entwurf<br />
erheben.<br />
Es wurden jedoch ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen gegen den Haushaltsentwurf vorgebracht,<br />
so dass auch ke<strong>in</strong>e Abwägungsbeschlüsse vor <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
zur Haushaltsatzung 2011 erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d.<br />
In <strong>der</strong> Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.03.2011 wurden die abschließenden<br />
Än<strong>der</strong>ungen vorgestellt und diskutiert. Än<strong>der</strong>ungsvorschläge gegen<br />
den Entwurf s<strong>in</strong>d nicht mehr hervorgebracht worden.<br />
Beschluss:<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> §§ 74 bis 76 <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat<br />
Sachsen und <strong>der</strong> §§ 1 bis 6 <strong>der</strong> Kommunalhaushaltsverordnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Fassung beschließt <strong>der</strong> Stadtrat die vorliegende Haushaltssatzung mit<br />
dem Haushaltsplan <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr 2011.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl <strong>der</strong> Stadträte (e<strong>in</strong>schl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 12<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 2<br />
Stimmenthaltungen: 6<br />
Beschluss 09/ 02 / 11<br />
Umstellung des Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung – Inventur und<br />
Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens<br />
Hier: Beschluss zur Vergabe <strong>der</strong> Leistungen für die Bestands- und Zustandserfassung<br />
sowie Wertermittlung des Straßenvermögens <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Sachlage:<br />
Mit Beschluss des Gesetzes über das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen<br />
vom 07.11.2007 wurde auch u.a. <strong>der</strong> haushaltsrechtliche Teil <strong>der</strong><br />
SächsGemO geän<strong>der</strong>t.<br />
Nach § 72 i.V.m. § 131 haben die Geme<strong>in</strong>den spätestens ab dem 01.01.2013<br />
nunmehr ihre Bücher <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> doppelten Buchführung zu führen. Basis <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> doppelten Buchführung ist die Aufstellung e<strong>in</strong>er Eröffnungsbilanz<br />
und daraus folgend die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong>.<br />
Für die Stadt <strong>Treuen</strong> beträgt die Straßenerfassung und -bewertung alle<strong>in</strong>e 94<br />
km, wobei durch die Aufgabenerfüllung für die Geme<strong>in</strong>de Neuensalz noch 110<br />
km Straßenlänge h<strong>in</strong>zukommen.<br />
Die gesetzl. gefor<strong>der</strong>ten Ergebnisse können durch die Verwaltung selbst nicht<br />
geliefert werden, da die verwaltungstechnischen Voraussetzungen im Haus<br />
nicht vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Von <strong>der</strong> Verwaltung selbst werden die Zuarbeiten, wie<br />
• Überprüfung des Netzentwurfs (Knoten-Kanten-Modell),<br />
• Aufstellung <strong>der</strong> Anschaffungs- und Herstellungskosten für Straßen und<br />
Bauwerke,<br />
• Ermittlung <strong>der</strong> Ersatzwerte je Deckschichtart und Bauklasse sowie<br />
Nutzungsdauer<br />
übernommen.<br />
Weitere Arbeiten können nur an e<strong>in</strong>e Dienstleistungsfirma vergeben werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> beschließt die Vergabe <strong>der</strong> Leistungen für die Bestands-<br />
und Zustandserfassung sowie Wertermittlung des Straßenvermögens<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> an das Ing.-Büro Meier, Re<strong>in</strong>sdorf, zu e<strong>in</strong>er Angebotssumme<br />
von 49.917,23 €.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzl. Anzahl <strong>der</strong> Stadträte (e<strong>in</strong>schl. Bgm. als Vors.): 23<br />
davon anwesend: 20<br />
Ja-Stimmen: 14<br />
Ne<strong>in</strong>-Stimmen: 4<br />
Stimmenthaltungen: 2<br />
Beschluss 10/ 02 / 11<br />
Umstellung des Rechnungswesens auf die doppelte Buchführung – Inventur und<br />
Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens<br />
Hier: Beschluss zur Vergabe <strong>der</strong> Leistungen für die Gebäudebewertung <strong>der</strong><br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Sachlage:<br />
Für die Gebäude und das Infrastrukturvermögen <strong>der</strong> Stadt <strong>Treuen</strong> ist e<strong>in</strong>e Wertermittlung<br />
nach dem Sachwertverfahren durchzuführen.<br />
Die Bewertung <strong>der</strong> Vermögensgegenstände <strong>in</strong> <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz und <strong>in</strong> den<br />
Folgebilanzen ist grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />
gemäß § 89 Abs. 5 SächsGemO i.V.m. § 38 KomHVO-Doppik vorzunehmen.<br />
Das heißt, dass für hier <strong>in</strong> Rede stehende Gebäude zunächst zu prüfen ist, ob<br />
tatsächlich Anschaffungs- und Herstellungskosten vorhanden s<strong>in</strong>d. Dies gilt regelmäßig<br />
für Gebäude, die nach 1990 errichtet wurden. Für Gebäude, <strong>der</strong>en Anschaffungs-<br />
o<strong>der</strong> Herstellungskosten nicht ermittelt werden können, ist gemäß §<br />
61 Abs. 4 i.V.m. § 61 Abs. 8 Nr. 2 KomHVO-Doppik das Sachwertverfahren anzuwenden.