Lokale Verantwortungsgemeinschaften für Bildung - Deutsche ...
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Schulen, Schulträgern, freien Vereinigungen, Verwaltungen und Kommunalpolitik.<br />
Die formellen Beschlussgremien, wie Schulkonferenzen<br />
und kommunale Ausschüsse, wurden durch den Rat in ihrer Zuständigkeit<br />
nicht tangiert. Aufgrund von Informationsveranstaltungen, breit<br />
angelegten Workshops zu dem Modell Regionales <strong>Bildung</strong>sbüro (Herford),<br />
zu lokalen <strong>Bildung</strong>slandschaften und zum Programm „Lebenswelt<br />
Schule“ wurde ein Lenkungskreis etabliert. Er ist das verkleinerte<br />
Pendant zum örtlichen <strong>Bildung</strong>srat; ihm obliegt die Steuerung des<br />
Projektes.<br />
Ziele und inhaltliche Schwerpunkte lokaler<br />
<strong>Bildung</strong>spolitik<br />
Im Rahmen der lokalen <strong>Bildung</strong>slandschaft haben sich – mit Unterstützung<br />
des Kinder- und Jugendaktionsplans des Landes Schleswig-<br />
Holstein – drei Arbeitsgruppen gebildet, die weitgehend eigenständig<br />
arbeiten. Schwerpunktthemen sind die Kooperation von Kindertagesstätten<br />
und Grundschulen, der Übergang von weiterführenden Schulen<br />
ins Berufsleben und die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit.<br />
In einem Zielfindungsworkshop im Oktober 2008 wurden Meilensteine<br />
und Handlungsziele in Arbeitsgruppen zu den Leitthemen „Ganztägig<br />
Lernen“, „Kooperation“ und „Partizipation“ fixiert, die derzeit durch<br />
den Lenkungskreis ausformuliert werden.<br />
Ein Schülervertreter des Gymnasiums wurde in den Lenkungskreis<br />
von „Lebenswelt“ Schule aufgenommen. Bislang besteht im städtischen<br />
Fachausschuss und von Verwaltungsseite Einvernehmen darüber, dass<br />
weitere formelle Gremien nur zu einer nicht nachhaltigen Scheinpartizipation<br />
führen würden. Projektbezogene und gelungene Beispiele von<br />
Beteiligung der jüngeren Vergangenheit sind: naturnahe Umgestaltung<br />
eines Spielplatzes in einem alten Baugebiet (pädagogisch von der damaligen<br />
Leitung des Jugendzentrums begleitet); Umgestaltung des Schulhofs<br />
der Schulen am Maienbeeck (Grundschule und Förderzentrum);<br />
Kinderredaktion zur Erstellung der Festschrift „10 Jahre Grundschule<br />
am Storchennest“; Gestaltung der Skaterrampe am Freibad Roland-<br />
Oase; Mitgestaltung der Berufsinformationsmesse (Evaluation durch<br />
ein Schülerteam). Im Rahmen des „Lebenswelt-Schule“-Prozesses erarbeitet<br />
eine Arbeitsgruppe Handlungsziele im Bereich der Demokratiepädagogik.<br />
Die regelmäßigen Gesprächsrunden (Schüler/innen/vertretungen,<br />
Sprechstunden) haben gezeigt, dass der stetige Dialog zu einer deutlichen<br />
Absenkung von Kommunikationsschwellen führt. Je formeller<br />
die Anlässe wirken, desto weniger werden sie aus eigenem Antrieb<br />
wahrgenommen. In diesen Fällen bedufte es stets eines pädagogischen<br />
Anstoßes von außen.<br />
Erfahrungen und Erkenntnisse<br />
Paragraf 47 f der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung (GO)<br />
verpflichtet Städte und Gemeinden zur Beteiligung von Kindern und<br />
Jugendlichen. Im Bereich der weiterführenden Schulen normiert das<br />
Schulgesetz die sogenannte Drittelparität von Lehrkräften, Elternschaft<br />
und Schüler/innen/vertretung in der Schulkonferenz. Wie in den meisten<br />
Kommunen in Schleswig-Holstein fehlt in Bad Bramstedt noch ein<br />
Instrumentarium für die systematische Einbindung (im Sinne von § 47<br />
f GO) in die Bauleitplanung. Anders stellt sich die Situation im Bereich<br />
der <strong>Bildung</strong>sangelegenheiten dar: Das Konzept für die gemeinsame offene<br />
Ganztagsschule von Realschule und Hauptschule wurde durch zwei<br />
Workshops für Kinder und Jugendliche aus beiden Schulen begleitet.<br />
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Schülervertretungen bestehen an allen weiterführenden Schulen. Mit<br />
deren Vorsitzenden findet im Abstand von vier bis sechs Wochen ein<br />
Jour fixe beim Bürgermeister statt, an dem ein weiterer Mitarbeiter der<br />
Verwaltung sowie die Leitungen von Jugendzentrum und offener Ganztagsschule<br />
teilnehmen. An mindestens einer Grundschule existiert ein<br />
Kinderrat, der von der Schulleitung vor Entscheidungen gehört wird.<br />
Ferner bietet der Bürgermeister eine monatliche Sprechstunde im Jugendzentrum<br />
an. Die vor sechs Jahren eingeführte Jugendeinwohnerversammlung<br />
wird wegen der sehr unterschiedlichen Beteiligung<br />
derzeit konzeptionell überdacht.