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Evaluation der Psychiatrie-Personalverordnung - Aktion Psychisch ...

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12<br />

Teil I: Auftrag und Zusammenfassung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

1.1 Auftrag<br />

Am 1. Juli 2005 erteilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) <strong>der</strong> <strong>Aktion</strong><br />

<strong>Psychisch</strong> Kranke (APK) den Auftrag, eine Umfrage zum Stand <strong>der</strong> Realisierung<br />

<strong>der</strong> <strong>Psychiatrie</strong>-<strong>Personalverordnung</strong> (Psych-PV) durchzuführen. Vorausgegangen<br />

war am 26. Januar 2005 ein Expertengespräch mit Staatssekretär Dr. Klaus Theo<br />

Schrö<strong>der</strong>, in dem die Problematik erörtert worden war. Staatssekretär Schrö<strong>der</strong><br />

hatte dazu eingeladen, nachdem es Ende 2004 nicht gelungen war, im Rahmen<br />

des Zweiten Fallpauschalen-Än<strong>der</strong>ungsgesetzes über eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bundespflegesatzverordnung<br />

die Finanzierung <strong>der</strong> Psych-PV-Stellen zu sichern. An dem<br />

Gespräch nahmen teil APK, Deutsche Krankenhausgesellschaft, VdAK als Spitzenverband<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen sowie die Verbände <strong>der</strong> stationären <strong>Psychiatrie</strong><br />

und Psychotherapie und die entsprechenden Fachgesellschaften.<br />

Vonseiten <strong>der</strong> Verbände wurde ausgeführt, dass<br />

• die Schere zwischen (Personal-)Kostensteigerung und Verän<strong>der</strong>ungsrate nach<br />

Bundespflegesatzverordnung seit Ende des Übergangszeitraums (§ 10 Psych-<br />

PV) immer weiter aufgegangen ist und<br />

• seit 1991 eine nicht vorhergesehene Verdichtung des Leistungsgeschehens<br />

(Rückgang <strong>der</strong> Betten, Zunahme <strong>der</strong> Fälle und <strong>der</strong> behandelten Personen<br />

pro Jahr bei erheblicher Verweildauerverkürzung sowie sonstige zusätzliche<br />

Pflichtaufgaben) stattgefunden hat (siehe hierzu Anhänge 1 und 2).<br />

Es bestand Einigkeit darüber, dass mögliche Entscheidungen des Verordnungsgebers<br />

auf eine ausreichende Datenbasis gestützt werden müssen. Verlässliche<br />

Daten liegen jedoch nicht vor, weil in den Budgetverhandlungen nur prospektive<br />

Daten verwendet werden. Für den Übergangszeitraum von 1990 bis 1995 liegen<br />

Daten vor aus <strong>der</strong> im Auftrag des BMG von <strong>der</strong> APK durchgeführten »Bundesweiten<br />

Erhebung zur <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> <strong>Psychiatrie</strong>-<strong>Personalverordnung</strong>« – BMG<br />

Schriftenreiche Band 99, 1998. Deren Ergebnisse liegen zwar weit zurück, doch<br />

die Erfahrungen mit dieser Umfrage, die ebenfalls von Krankenhaus- und Kostenträgerseite<br />

mitgetragen wurde, sollen bei <strong>der</strong> erneuten Umfrage berücksichtigt<br />

werden.<br />

Nach dem Projektauftrag wurde von <strong>der</strong> APK nach diesem Vorbild die »Arbeitsgruppe<br />

Umfrage zur Psych-PV« (siehe Anhang 3) gebildet aus

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