Evaluation der Psychiatrie-Personalverordnung - Aktion Psychisch ...
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Teil II: Methode und ausführliche Ergebnisse<br />
23<br />
2.4 Ermittlung <strong>der</strong> Grundgesamtheit <strong>der</strong> Einrichtungen,<br />
die die Psych-PV anwenden<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Umfrage existierte kein eigenständiges Verzeichnis <strong>der</strong>jenigen<br />
Einrichtungen in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, die die Psych-PV anzuwenden<br />
haben. Zwecks Vollständigkeit wurde deshalb das für die Psych-PV-Umfrage<br />
benutzte Adressverzeichnis aus verschiedenen Datenbanken zusammengestellt.<br />
Genutzt wurden die Adressverzeichnisse <strong>der</strong> APK, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG), <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Träger Psychiatrischer<br />
Krankenhäuser (BAG), <strong>der</strong> Bundeskonferenz <strong>der</strong> Ärztlichen Leiter(innen) deutscher<br />
Kliniken für <strong>Psychiatrie</strong> und Psychotherapie (BDK), des Arbeitskreises <strong>der</strong><br />
Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für <strong>Psychiatrie</strong> und Psychotherapie<br />
an Allgemeinkrankenhäusern in Deutschland (ACKPA) und <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Leitenden Klinikärzte für Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik<br />
und Psychotherapie (BAG KJPP).<br />
Da sich in diesen Adressverzeichnissen auch Einrichtungen befinden, die die<br />
Psych-PV nicht anwenden, musste in einem ersten Schritt die Grundgesamtheit<br />
<strong>der</strong> die Psych-PV anwendenden Einrichtungen empirisch ermittelt werden. Hierzu<br />
wurde wie folgt verfahren:<br />
• Die angeschriebenen Einrichtungen wurden zu Beginn des Fragebogens aufgefor<strong>der</strong>t<br />
anzukreuzen, ob sie die Psych-PV anwenden o<strong>der</strong> nicht. Die Einrichtungen<br />
wurden gebeten, den (ggf. nicht weiter ausgefüllten) Fragebogen auch dann<br />
zurückzusenden, wenn sie die Psych-PV nicht anwenden. Die antwortenden<br />
Einrichtungen konnten dadurch von <strong>der</strong> APK eindeutig zugeordnet werden.<br />
• Schwieriger war die Zuordnung <strong>der</strong> Einrichtungen, die auch nach dem zweiten<br />
Erinnerungsschreiben keinerlei Rückmeldung an die APK gegeben hatten. Die<br />
APK legte für diese nicht antwortenden Einrichtungen eine eigene Datei mit<br />
Codenummer, Name und Adresse <strong>der</strong> Einrichtung an.<br />
• Diese Datei wurde von <strong>der</strong> APK an die Experten <strong>der</strong> verschiedenen Bundesarbeitsgemeinschaften<br />
<strong>der</strong> Klinikleitungen weitergeleitet. Die Experten eruierten, ob es<br />
sich bei diesen Einrichtungen um Psych-PV-Anwen<strong>der</strong> handelt und ermittelten<br />
darüber hinaus Planbetten, Planplätze, Träger und Typ dieser Einrichtungen.<br />
Wenn die Experten die genannten Einrichtungen nicht o<strong>der</strong> nicht gut kannten,<br />
dann setzten sie sich entwe<strong>der</strong> direkt mit diesen Einrichtungen in Verbindung<br />
o<strong>der</strong> komplettierten die gesuchten Daten über die im Internet veröffentlichten<br />
Qualitätsberichte <strong>der</strong> Kliniken (www.kliniken.de).<br />
• Danach konnte die Grundgesamtheit <strong>der</strong> Psych-PV anwendenden Einrichtungen<br />
aus den zurückgesandten Fragebögen und dem Expertenurteil über die<br />
Einrichtungen, die den Fragebogen nicht zurückgesandt hatten, von <strong>der</strong> APK<br />
bestimmt und an die auswertende Stelle weitergeleitet werden.