19.01.2015 Aufrufe

Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II. EUROPÄISCHE UNION / INTERNATIONALES<br />

Council Policy Resolutions verfassen kann, die für die<br />

IBA verbindlich sind. In unkontroversen Einzelfällen<br />

kann der IBA-Präsident auch allein handeln.<br />

Untergliederungen der IBA dürfen sich zu berufspolitischen<br />

Fragen äußern, müssen aber deutlich machen,<br />

dass es sich nicht um eine IBA-Resolution handelt.<br />

Entsprechend wurde beim IBA-Council die sog. Voice<br />

Rule verabschiedet. Diese Guidelines for External<br />

Communication of the IBA sollen Spannungen zwischen<br />

den Einzelmitgliedern und den Mitgliederorganisationen<br />

in Zukunft verhindern.<br />

3. CORE VALUES OF THE LEGAL PROFESSION<br />

Vorbereitet durch mehrere Sitzungen der Core Values-<br />

Arbeitsgruppe der BIC fand in Prag eine Show Case<br />

Session statt. Hintergrund ist die derzeitige Überarbeitung<br />

des IBA-International Code of Ethics, beschlossen<br />

1956, überarbeitet 1988. Insbesondere sprach sich<br />

Ramon Mullerat, Spanien, für eine weltweite anwaltliche<br />

Berufsordnung mit relativ hohem Detaillierungsgrad<br />

aus. Mullerat meinte, dass dies möglich sei, denn der<br />

IBA-International Code of Ethics beziehe sich nur auf<br />

die grenzüberschreitende Tätigkeit. Prof. Hellwig widersprach<br />

als Referent dieser Auffassung. Es sei nicht eindeutig,<br />

dass der IBA-International Code of Ethics nur<br />

die grenzüberschreitende Tätigkeit regele. Vor allem<br />

werde er von der IBA selbst als genereller Code of Ethics<br />

angesehen, also auch für die rein inländische Tätigkeit.<br />

Die Erfahrungen im CCBE zeigten, dass die hier vom<br />

Mullerat angestrebte Vollharmonisierung gänzlich<br />

unrealistisch sei. Allenfalls könne IBA allgemein formulierte<br />

gemeinsame Grundsätze verabschieden, während<br />

die ausformulierten Teile auf der nationalen Ebene erfolgen<br />

müsse. Das war auch die Mehrheitsmeinung unter<br />

den Referenten und den Diskussionsteilnehmern aus<br />

dem Publikum. Die Arbeitsgruppe wird jetzt ihre<br />

Tätigkeit unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse<br />

fortsetzen.<br />

Der Präsident der IBA, Francis Neate, hatte einen<br />

überarbeiteten Entwurf zur Rule of Law Resolution vorgelegt,<br />

der widersprüchlich im Council diskutiert wurde.<br />

Die meisten Teilnehmer sprachen sich aber dafür aus,<br />

dass die IBA sich nicht erneut auf inhaltliche<br />

Diskussionen einließe, sondern einen Beschluss endlich<br />

festgeschrieben werden müsse. Das geschah sodann.<br />

Bedauerlicherweise erklärte der neue Präsident der<br />

ABA, Mike Greco, er werde sich für die ABA enthalten,<br />

denn er müsse einen derartigen Beschluss dem ABA<br />

House of Delegates zur Genehmigung vorlegen. Nunmehr<br />

versendet der Präsident der IBA diese Resolution<br />

an die jeweiligen nationalen Regierungsvertreter. Auch<br />

die neue Kanzlerein und der Bundespräsident Horst<br />

Köhler haben diese bereits erhalten. Die IBA setzt sich<br />

damit für eine Verstärkung der Rechtsstaatsprinzipien<br />

weltweit ein.<br />

5. FAZIT<br />

Das IBA-Meeting in Prag war ein großer Erfolg. Mit<br />

über 4.000 Teilnehmern, davon 200 Teilnehmer aus<br />

Deutschland, konnten nicht nur berufsrechtliche<br />

Themen sondern auch materiell-rechtliche v.a.<br />

Wirtschaftsthemen auf hohem Niveau diskutiert werden.<br />

Bedauerlich waren einzig die hohen Kosten und der<br />

Tagungsbeiträge zur IBA. Vielleicht liegt hierin ein<br />

Grund für die rückläufige Anzahl von<br />

Individualmitgliedern (derzeit ca. 20.000).<br />

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter<br />

www.ibanet.org<br />

4. RULE OF LAW RESOLUTION<br />

26<br />

MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!