Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr
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II. EUROPÄISCHE UNION / INTERNATIONALES<br />
Council Policy Resolutions verfassen kann, die für die<br />
IBA verbindlich sind. In unkontroversen Einzelfällen<br />
kann der IBA-Präsident auch allein handeln.<br />
Untergliederungen der IBA dürfen sich zu berufspolitischen<br />
Fragen äußern, müssen aber deutlich machen,<br />
dass es sich nicht um eine IBA-Resolution handelt.<br />
Entsprechend wurde beim IBA-Council die sog. Voice<br />
Rule verabschiedet. Diese Guidelines for External<br />
Communication of the IBA sollen Spannungen zwischen<br />
den Einzelmitgliedern und den Mitgliederorganisationen<br />
in Zukunft verhindern.<br />
3. CORE VALUES OF THE LEGAL PROFESSION<br />
Vorbereitet durch mehrere Sitzungen der Core Values-<br />
Arbeitsgruppe der BIC fand in Prag eine Show Case<br />
Session statt. Hintergrund ist die derzeitige Überarbeitung<br />
des IBA-International Code of Ethics, beschlossen<br />
1956, überarbeitet 1988. Insbesondere sprach sich<br />
Ramon Mullerat, Spanien, für eine weltweite anwaltliche<br />
Berufsordnung mit relativ hohem Detaillierungsgrad<br />
aus. Mullerat meinte, dass dies möglich sei, denn der<br />
IBA-International Code of Ethics beziehe sich nur auf<br />
die grenzüberschreitende Tätigkeit. Prof. Hellwig widersprach<br />
als Referent dieser Auffassung. Es sei nicht eindeutig,<br />
dass der IBA-International Code of Ethics nur<br />
die grenzüberschreitende Tätigkeit regele. Vor allem<br />
werde er von der IBA selbst als genereller Code of Ethics<br />
angesehen, also auch für die rein inländische Tätigkeit.<br />
Die Erfahrungen im CCBE zeigten, dass die hier vom<br />
Mullerat angestrebte Vollharmonisierung gänzlich<br />
unrealistisch sei. Allenfalls könne IBA allgemein formulierte<br />
gemeinsame Grundsätze verabschieden, während<br />
die ausformulierten Teile auf der nationalen Ebene erfolgen<br />
müsse. Das war auch die Mehrheitsmeinung unter<br />
den Referenten und den Diskussionsteilnehmern aus<br />
dem Publikum. Die Arbeitsgruppe wird jetzt ihre<br />
Tätigkeit unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse<br />
fortsetzen.<br />
Der Präsident der IBA, Francis Neate, hatte einen<br />
überarbeiteten Entwurf zur Rule of Law Resolution vorgelegt,<br />
der widersprüchlich im Council diskutiert wurde.<br />
Die meisten Teilnehmer sprachen sich aber dafür aus,<br />
dass die IBA sich nicht erneut auf inhaltliche<br />
Diskussionen einließe, sondern einen Beschluss endlich<br />
festgeschrieben werden müsse. Das geschah sodann.<br />
Bedauerlicherweise erklärte der neue Präsident der<br />
ABA, Mike Greco, er werde sich für die ABA enthalten,<br />
denn er müsse einen derartigen Beschluss dem ABA<br />
House of Delegates zur Genehmigung vorlegen. Nunmehr<br />
versendet der Präsident der IBA diese Resolution<br />
an die jeweiligen nationalen Regierungsvertreter. Auch<br />
die neue Kanzlerein und der Bundespräsident Horst<br />
Köhler haben diese bereits erhalten. Die IBA setzt sich<br />
damit für eine Verstärkung der Rechtsstaatsprinzipien<br />
weltweit ein.<br />
5. FAZIT<br />
Das IBA-Meeting in Prag war ein großer Erfolg. Mit<br />
über 4.000 Teilnehmern, davon 200 Teilnehmer aus<br />
Deutschland, konnten nicht nur berufsrechtliche<br />
Themen sondern auch materiell-rechtliche v.a.<br />
Wirtschaftsthemen auf hohem Niveau diskutiert werden.<br />
Bedauerlich waren einzig die hohen Kosten und der<br />
Tagungsbeiträge zur IBA. Vielleicht liegt hierin ein<br />
Grund für die rückläufige Anzahl von<br />
Individualmitgliedern (derzeit ca. 20.000).<br />
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter<br />
www.ibanet.org<br />
4. RULE OF LAW RESOLUTION<br />
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MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06