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Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

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I. INTERNES<br />

I. INTERNES<br />

1.<br />

BERICHT ÜBER DAS DAV/aija SEMINAR<br />

22.- 24. SEPTEMBER 2005 IN STUTTGART<br />

von Rechtsanwalt Dr. Lutz-Peter Gollisch<br />

Die erste gemeinsam von den <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong>en<br />

internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> und Familienrecht im<br />

DAV sowie der Privat Law Commission der AIJA organisierte<br />

und durchgeführte Veranstaltung trug den Titel<br />

„Neuste Entwicklungen im Familienrecht Recent<br />

Developments in International Family Law Litigation<br />

Brussels IIa and International Conventions What´s up“<br />

Insgesamt 45 Teilnehmer aus 13 Ländern waren nach<br />

Stuttgart gekommen um an der hochkarätig besetzten<br />

Veranstaltung teilzunehmen.<br />

Allein in der Bundesrepublik werden jährlich fast<br />

60.000 binationale Ehen geschlossen und fast jede 2. binationale<br />

Ehe wird wieder geschieden.<br />

Kommission das Internationale Familienrecht betreffend,<br />

vor.<br />

Das hieran anschließende Referat von RA Dr. Müller<br />

beschäftigte sich dann mit den anzuwendenden<br />

Rechtsvorschriften hinsichtlich des Kindesunterhalts<br />

und des Umgangs des Elternteils, bei dem das Kind<br />

nicht seinen ständigen Aufenthalt hat sowie der<br />

Rückführung entführter Kinder zum Elternteil bei dem<br />

das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat.<br />

Innerhalb der Europäischen Union sind mit<br />

Ausnahme von Sachverhalten mit Bezug auf Dänemark,<br />

die Verordnungen Nr. 44/2000 (Brüssel I) sowie die<br />

Verordnung 2201/2003 (Brüssel IIa) unmittelbar geltendes<br />

Recht. Bei Sachverhalten mit Bezug auf Dänemark<br />

und andere Drittstaaten sind das Lugano Übereinkommen<br />

sowie die diversen Haager Übereinkommen anzuwenden,<br />

sofern sie nicht von binationalen Regelungen<br />

verdrängt werden.<br />

Das es sich dabei nicht um ein bundesdeutsches<br />

Phänomen handelt, dürfte angesichts der zunehmenden<br />

Mobilität vieler Menschen auf der Hand liegen, so dass<br />

das von den Veranstaltern gewählte Thema tatsächlich<br />

hoch aktuell ist.<br />

Für den Praktiker kann das Nebeneinander internationaler,<br />

europäischer und nationaler Regelungen sehr<br />

schnell sehr relevant werden, wenn bei einem familienrechtlichen<br />

Sachverhalt mit Auslandsbezug nicht nur die<br />

Internationale Zuständigkeit eines Gerichts, sondern<br />

auch die Frage des anzuwendenden materiellen Rechts<br />

zu klären ist.<br />

Frau Dr. Schulz, Erste Sekretärin im ständigen Büro<br />

der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht<br />

stellte den Teilnehmern zunächst die wesentlichen<br />

<strong>Internationalen</strong> Übereinkommen sowie die als Brüssel I,<br />

und IIa bezeichneten Verordnungen der Europäischen<br />

Am Freitag Nachmittag konnten alle Teilnehmer ihre<br />

vorhandenen und frisch erworbenen Kenntnisse an<br />

einem Fall aus der Praxis anwenden. Frau Dr. Zheng,<br />

eine chinesische Staatsangehörige, die mit einem deutschen<br />

Staatsangehörigen verheiratet ist, schilderte dem<br />

Auditorium sehr anschaulich ihren eigenen Fall, der<br />

gegenwärtig Gerichte in der VR China, Australien und<br />

der Bundesrepublik beschäftigt. Anschließend diskutierten<br />

die Teilnehmer in Arbeitsgruppen, welches<br />

Gericht in welchem Staat auf der Grundlage welchen<br />

materiellen Rechts für die Ehescheidung, für das<br />

Sorgerecht für das minderjährige Kind, den<br />

Kindesunterhalt sowie die vermögensrechtliche<br />

Auseinandersetzung zuständig ist.<br />

Der Freitag Abend klang mit einem Empfang in den<br />

Kanzleiräumen der Stuttgarter Rechtsanwälte Kleiner<br />

sowie einem anschließenden Dinner im „Cube“ in<br />

Stuttgart aus.<br />

MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06<br />

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