Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr
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I. INTERNES<br />
I. INTERNES<br />
1.<br />
BERICHT ÜBER DAS DAV/aija SEMINAR<br />
22.- 24. SEPTEMBER 2005 IN STUTTGART<br />
von Rechtsanwalt Dr. Lutz-Peter Gollisch<br />
Die erste gemeinsam von den <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong>en<br />
internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> und Familienrecht im<br />
DAV sowie der Privat Law Commission der AIJA organisierte<br />
und durchgeführte Veranstaltung trug den Titel<br />
„Neuste Entwicklungen im Familienrecht Recent<br />
Developments in International Family Law Litigation<br />
Brussels IIa and International Conventions What´s up“<br />
Insgesamt 45 Teilnehmer aus 13 Ländern waren nach<br />
Stuttgart gekommen um an der hochkarätig besetzten<br />
Veranstaltung teilzunehmen.<br />
Allein in der Bundesrepublik werden jährlich fast<br />
60.000 binationale Ehen geschlossen und fast jede 2. binationale<br />
Ehe wird wieder geschieden.<br />
Kommission das Internationale Familienrecht betreffend,<br />
vor.<br />
Das hieran anschließende Referat von RA Dr. Müller<br />
beschäftigte sich dann mit den anzuwendenden<br />
Rechtsvorschriften hinsichtlich des Kindesunterhalts<br />
und des Umgangs des Elternteils, bei dem das Kind<br />
nicht seinen ständigen Aufenthalt hat sowie der<br />
Rückführung entführter Kinder zum Elternteil bei dem<br />
das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat.<br />
Innerhalb der Europäischen Union sind mit<br />
Ausnahme von Sachverhalten mit Bezug auf Dänemark,<br />
die Verordnungen Nr. 44/2000 (Brüssel I) sowie die<br />
Verordnung 2201/2003 (Brüssel IIa) unmittelbar geltendes<br />
Recht. Bei Sachverhalten mit Bezug auf Dänemark<br />
und andere Drittstaaten sind das Lugano Übereinkommen<br />
sowie die diversen Haager Übereinkommen anzuwenden,<br />
sofern sie nicht von binationalen Regelungen<br />
verdrängt werden.<br />
Das es sich dabei nicht um ein bundesdeutsches<br />
Phänomen handelt, dürfte angesichts der zunehmenden<br />
Mobilität vieler Menschen auf der Hand liegen, so dass<br />
das von den Veranstaltern gewählte Thema tatsächlich<br />
hoch aktuell ist.<br />
Für den Praktiker kann das Nebeneinander internationaler,<br />
europäischer und nationaler Regelungen sehr<br />
schnell sehr relevant werden, wenn bei einem familienrechtlichen<br />
Sachverhalt mit Auslandsbezug nicht nur die<br />
Internationale Zuständigkeit eines Gerichts, sondern<br />
auch die Frage des anzuwendenden materiellen Rechts<br />
zu klären ist.<br />
Frau Dr. Schulz, Erste Sekretärin im ständigen Büro<br />
der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht<br />
stellte den Teilnehmern zunächst die wesentlichen<br />
<strong>Internationalen</strong> Übereinkommen sowie die als Brüssel I,<br />
und IIa bezeichneten Verordnungen der Europäischen<br />
Am Freitag Nachmittag konnten alle Teilnehmer ihre<br />
vorhandenen und frisch erworbenen Kenntnisse an<br />
einem Fall aus der Praxis anwenden. Frau Dr. Zheng,<br />
eine chinesische Staatsangehörige, die mit einem deutschen<br />
Staatsangehörigen verheiratet ist, schilderte dem<br />
Auditorium sehr anschaulich ihren eigenen Fall, der<br />
gegenwärtig Gerichte in der VR China, Australien und<br />
der Bundesrepublik beschäftigt. Anschließend diskutierten<br />
die Teilnehmer in Arbeitsgruppen, welches<br />
Gericht in welchem Staat auf der Grundlage welchen<br />
materiellen Rechts für die Ehescheidung, für das<br />
Sorgerecht für das minderjährige Kind, den<br />
Kindesunterhalt sowie die vermögensrechtliche<br />
Auseinandersetzung zuständig ist.<br />
Der Freitag Abend klang mit einem Empfang in den<br />
Kanzleiräumen der Stuttgarter Rechtsanwälte Kleiner<br />
sowie einem anschließenden Dinner im „Cube“ in<br />
Stuttgart aus.<br />
MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06<br />
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