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Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

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II. EUROPÄISCHE UNION / INTERNATIONALES<br />

der Argumente in englischer Sprache dar. Hierbei machten<br />

die Verfasser insbesondere die Erfahrung, dass manche,<br />

zunächst überzeugend klingende Argumente an<br />

eben jener Überzeugungskraft verlieren, sobald sie zu<br />

Papier gebracht werden. Dann erfordert es des Öfteren<br />

mehrerer Formulierungsversuche, um die kreativen<br />

Gedanken in die richtige sprachliche Form zu bringen.<br />

Den Schreibprozess verlangsamt zu Beginn auch der<br />

Urteilsstil, in dem der Schriftsatz - im Unterschied zu<br />

Hausarbeiten - gänzlich abgefasst werden soll.<br />

Kennzeichnend für die Erstellung des Memorandums ist<br />

ferner eine intensive Begründung anhand des<br />

Sachverhalts, also den einzelnen Vertragsdokumenten<br />

oder Passagen des Schriftverkehrs, sowie das<br />

Heranziehen von vergleichbaren Urteilen und der<br />

Einarbeitung dieser.<br />

Eine zusätzliche Herausforderung ergibt sich beim<br />

Schreiben des Beklagtenschriftsatzes. Denn dieser soll<br />

sich mit dem zugesandten Klägerschriftsatz einer gegnerischen<br />

Universität auseinandersetzen. Es gilt, die<br />

Argumente des Klägers sachlich zu entkräften, ohne<br />

dabei respektlos zu werden. Ein unhöflicher Umgang<br />

mit den Argumenten des Gegners ist nahezu unverzeihlich.<br />

3.3. Die Oral Hearings<br />

Die Basis für ein gutes Pleading stellt ein Vortrag dar,<br />

der die wichtigsten Argumente des Schriftsatzes enthält.<br />

Dies allein reicht jedoch nicht aus für ein gutes Plädoyer.<br />

Auf Fragen des Tribunals sollte flüssig und geschickt<br />

geantwortet werden, so dass eine elegante Rückkehr<br />

zum eigenen Vortrag möglich ist. Dabei sollte niemals<br />

der Eindruck erweckt werden, dass der eigene Vortrag<br />

auswendig gelernt wurde. Vielmehr wird gefordert, flexibel<br />

zu sein, also auch mal vom Konzept abzuweichen,<br />

ohne den Faden zu verlieren. Zudem legen die Schiedsrichter<br />

großen Wert darauf, dass die Teilnehmer den<br />

Sachverhalt genauestens kennen.<br />

Neben der Beherrschung des Sachverhalts und einer<br />

überzeugenden Lösung des rechtlich Strittigen sind auch<br />

ein souveränes Auftreten, die Körpersprache und die<br />

Sprechgeschwindigkeit von immenser Bedeutung, welche<br />

die Wirkung des Gesprochenen und somit die<br />

Bewertung stark beeinflussen.<br />

Zu guter letzt ist ein Faktor zu erwähnen, der von den<br />

Schiedsrichtern ebenfalls honoriert wird: Teamwork.<br />

Gern gesehen ist das aufmerksame Verfolgen des<br />

Vortrags des Kollegen und auch das Anreichen von<br />

Materialien an diesen.<br />

4. SCHLUSSBEMERKUNG<br />

Bei einem internationalen Wettbewerb von solcher<br />

Größe könnte angenommen werden, dass ein ausgeprägtes<br />

Konkurrenzverhalten an den Tag gelegt werde. Der<br />

Wunsch, in die „Final Rounds“ zu kommen oder gar<br />

einen Preis zu gewinnen, mag einen sehr hohen<br />

Stellenwert einnehmen. Dennoch ist nicht von der Hand<br />

zu weisen, dass ambitionierte StudentInnen sehr wohl<br />

auch kontaktfreudig sind und auch feiern können.<br />

Nach Abschluss der Schriftsatzphase beginnt die<br />

Vorbereitung auf die „Oral Hearings“ in Wien. Die<br />

Probepleadings mit anderen Teams aus Deutschland,<br />

Frankreich, Australien und den USA ließen die Verfasser<br />

bereits vor dem eigentlichen Wettbewerb ein wenig von<br />

der Anspannung, aber auch von dem Spaß, den sie in<br />

Wien haben würden, erahnen.<br />

Aus dem Munde ehemaliger „Mooties“, die dem<br />

Wettbewerb noch als engagierte Coaches, Schiedsrichter,<br />

Organisatoren oder Helfer zur Verfügung stehen,<br />

ließ sich gar der Satz vernehmen: „The moot changed my<br />

life!“ - ein Beleg dafür, dass die Begeisterung für den<br />

Moot selbst nach mehreren Jahren nicht abnimmt.<br />

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MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06

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