19.01.2015 Aufrufe

Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II. EUROPÄISCHE UNION / INTERNATIONALES<br />

7.<br />

WILLEM C. VIS INTERNATIONAL<br />

COMMERCIAL ARBITRATION MOOT<br />

COURT<br />

EIN ERFAHRUNGSBERICHT DES TEAMS<br />

DER UNIVERSITÄT FRANKFURT AM MAIN<br />

von Soo-Hyun Oh, Jakob Sättler und<br />

Nils Christian Wighardt<br />

1. DIE GESCHICHTE UND BEDEUTUNG DES VIS<br />

MOOTS<br />

Unter dem Eindruck, dass dem internationalen<br />

Kaufrecht und der Schiedsgerichtsbarkeit in der juristischen<br />

Ausbildung nicht genügend Beachtung zukommt,<br />

wurde die Idee geboren, einen Moot Court zu veranstalten,<br />

der sich diesen Rechtsgebieten widmet. Im Jahre<br />

1992 wurde die Idee auf einem Kongress der United<br />

Nations Commission on International Trade Law<br />

(UNCITRAL) diskutiert. Die ehemaligen UNCITRAL-<br />

Sekretäre Prof. Willem Vis und Prof. Eric Bergsten, die<br />

zu dem Zeitpunkt als Lehrende am Institute of<br />

International Commercial Law an der Pace Law School<br />

in White Plain, New York, tätig waren, kümmerten sich<br />

fortan um die Organisation des Moots. Bereits zwei<br />

Jahre später wurde der erste Moot Court in Wien, dem<br />

Sitz der UNCITRAL, durchgeführt.<br />

Die stetig gewachsene Bedeutung des Vis Moots läßt<br />

sich gut an der Anzahl der teilnehmenden Teams veranschaulichen:<br />

Am ersten Moot nahmen elf Teams aus<br />

neun verschiedenen Ländern teil - am zwölften Moot<br />

haben 140 Teams aus mehr als 30 verschiedenen<br />

Ländern mitgewirkt. Aufgrund des gewachsenen<br />

Interesses ist mittlerweile ein Schwestern-Wettbewerb in<br />

Hong Kong (Vis Moot East) gegründet worden.<br />

Der Sachverhalt - genannt „The Problem“ - entspricht<br />

nicht dem typischen Sachverhalt, mit dem ein deutscher<br />

Jurastudent während seines Studiums üblicherweise<br />

konfrontiert wird. Im Gegensatz dazu besteht der<br />

Sachverhalt aus etwa 50 Seiten Schriftverkehr zwischen<br />

Kläger und Beklagtem, wichtigen Vertrags- oder<br />

Transportdokumenten sowie schriftlicher Kommunikation<br />

mit der Schiedsgerichtsinstitution und den<br />

Schiedsrichtern, so dass es sich um einen richtigen Fall<br />

aus der Praxis handeln könnte. Eine „Procedural Order“,<br />

die als Leitlinie für die Auseinandersetzung mit dem<br />

Sachverhalt zu verstehen ist, deckt materiellrechtliche<br />

und prozessrechtliche Themen innerhalb der Aufgabenstellung<br />

ab. Dabei ist zu erwähnen, dass stets das<br />

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge<br />

über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) auf<br />

den materiellrechtlichen Disput zwischen den Parteien<br />

Anwendung findet, während das die prozessrechtlichen<br />

Fragen betreffende Regelwerk neben dem UNCITRAL<br />

Model Law on International Commercial Arbitration<br />

und der Convention on the Recognition and Enforcement<br />

of Foreign Arbitral Awards aus der Fülle an bestehenden<br />

institutionellen oder ad hoc Schiedsregeln von<br />

Jahr zu Jahr neu ausgewählt wird.<br />

Unter Bezugnahme auf die „Procedural Order“ ist von<br />

den teilnehmenden Teams innerhalb von zwei Monaten<br />

ein 35-seitiger Klägerschriftsatz zu erstellen. Zunächst<br />

müssen die rechtlich relevanten Probleme erkannt werden.<br />

Sodann beginnt die eigentliche Arbeit: als Rechtsanwälte<br />

des Klägers müssen die Studenten fundierte und<br />

überzeugende Argumente finden, die dem Klagebegehren<br />

Nachdruck verleihen. Danach werden die<br />

Seiten gewechselt: Nachdem der Klägerschriftsatz fertiggestellt<br />

wurde, wird jedem Team ein Klägerschriftsatz<br />

einer ebenfalls am Moot teilnehmenden Universität<br />

zugeschickt, auf den es sodann aus Sicht des Beklagten<br />

zu antworten gilt.<br />

2. DER ABLAUF DES MOOTS<br />

Jedes Jahr wird Anfang Oktober der Sachverhalt auf<br />

der Homepage des Moots zum <strong>Download</strong> freigegeben.<br />

Die „Oral Hearings“, die Ende März oder Anfang April<br />

in Wien ausgetragen werden, stellen den Höhepunkt des<br />

Wettbewerbs dar. In letzter Zeit sind verschiedene sogenannte<br />

„Pre Moots“ entstanden, die der Vorbereitung auf<br />

den rhetorischen Part des Wettbewerbs dienen. Zu nen-<br />

34<br />

MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!