Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr
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I. INTERNES<br />
Am Samstag morgen referierte zunächst Herr Prof.<br />
Spector über die Praxis US amerikanischer Gericht in<br />
Fällen von ihren Eltern entführter Kinder sowie der Vollstreckung<br />
ausländischer Gerichtsentscheidungen in den<br />
USA . Bei Sachverhalten mit US Bezug ergeben sich für<br />
deutsche Anwälte in aller Regel zwei Möglichkeiten. Zum<br />
einen kann ein US amerikanischer Rechtsanwalt beauftragt<br />
werden, zum anderen besteht aber die weitaus effizientere<br />
Möglichkeit in einschlägigen Fällen sich entweder<br />
an den „Generalbundesanwalt“ oder das „Deutsche<br />
Institut für Familienrecht und Jugendhilfe“ zu wenden<br />
und um Unterstützung zu bitten. Der Redner warb bei<br />
Kindesentführungsfällen um eine enge Zusammenarbeit<br />
der beteiligten Anwälte und Gerichte, um gravierende<br />
Nachteile für die Parteien zu vermeiden. Er wies in diesem<br />
Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass US<br />
amerikanische Gerichte sehr häufig und vor allem auch<br />
sehr schnell einen Haftbefehl für den entführenden Elternteil<br />
ausstellen, der dann bei Einreise in die USA vollstreckt<br />
wird. Diese Gefahr besteht sogar dann, wenn der<br />
entführende Elternteil das Kind in Erfüllung einer nationalen<br />
Gerichtsentscheidung in die USA zurückbringt.<br />
Anschließend erläuterte als Vertreter des Bundesjustizministeriums,<br />
Herr Carl, die Rechtslage in der<br />
Bundesrepublik bei der Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens<br />
und wies darauf hin, dass<br />
diese Verfahren besonders eilbedürftig sind. Herr Carl<br />
verwies in diesem Zusammenhang auf das seit dem<br />
01.03.2005 geltende Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz,<br />
welches unter anderem auch besondere<br />
örtliche Zuständigkeiten spezieller Familiengerichte<br />
in den einzelnen Bundesländern begründet.<br />
Abschließend stellte Frau Rusca-Clerc als Vertreterin<br />
des Schweizer Justizministeriums die Rechtslage in der<br />
Schweiz dar und verwies darauf, dass die einschlägigen<br />
Konventionen in der Schweiz direkt anwendbar sind.<br />
Die gemeinsame Veranstaltung der beiden DAV<br />
<strong>Arbeitsgemeinschaft</strong>en Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong><br />
und Familienrecht sowie der Privat Law Commission<br />
der AIJA war eine sehr erfolgreiche Veranstaltung und<br />
brachte den Teilnehmern eine Reihe neuer Erkenntnisse.<br />
2.<br />
3. DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHES<br />
RECHTSANWALTSSYMPOSIUM AM<br />
11./12. NOVEMBER 2005<br />
IN AMSTERDAM<br />
A) GESAMTBERICHT<br />
von Rechtsanwältin Dr. Malaika Ahlers, LL.M.<br />
Um es vorweg zu nehmen: Das 3. Deutsch-<br />
Niederländische Symposium war ein voller Erfolg. Zum<br />
Einen, weil so viele gekommen waren (ca. 100 Teilnehmer,<br />
wobei ein Drittel aus dem deutschen und ca.<br />
zwei Drittel aus dem niederländischen Raum stammten).<br />
Zum Zweiten, weil die Referenten hervorragend waren<br />
und zum Dritten, weil die Stimmung und insbesondere<br />
das Rahmenprogramm stimmte. Aber im Einzelnen:<br />
Deutsche und niederländische Anwaltschaft<br />
Die Veranstaltung wurde zunächst von dem Deken des<br />
Nederlandse Orde van Advocaten (NOVA) mr. Els Unger<br />
eröffnet. Die Präsidentin berichtete kurz und knapp über<br />
den Stand der aktuellen Entwicklungen der niederländischen<br />
Anwaltschaft, über Fachanwälte, Weiterbildung und<br />
berufsrechtliche Verfahren. In den Niederlanden gibt es<br />
13.588 Anwälte, also in etwa 10 % der deutschen Anwaltschaft.<br />
61 % sind männliche Kollegen, wobei gerade die<br />
Berufsanfänger weiblich sind. Im Jahr kommen etwa 900<br />
bis 1.000 hinzu. 40 % verfügen lediglich über eine<br />
Erfahrung von maximal fünf Jahren, während 18 % länger<br />
als 18 Jahre anwaltlich tätig sind. 40 % arbeiten mit einem<br />
bis fünf Kollegen zusammen, davon sind 1.617 Einzelanwälte.<br />
Während in Deutschland 1,5 Rechtsanwälte pro<br />
Einwohner aktiv sind, sind es in den Niederlanden 0,8. Die<br />
Aussichten, mehr Geld zu verdienen, sind zunehmend besser.<br />
Nachdem früher gesetzlich und dann in Richtlinien die<br />
Tarife geregelt wurden, sind diese heute frei. Ein Rechtsanwaltsberatungsmonopol<br />
besteht nur noch in Gerichtsverfahren<br />
für Familienrecht und Verfassungsrecht.<br />
Hierbei ging Prof. Dr. Graf von Westphalen als Vorsitzender<br />
der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> Internationaler<br />
8<br />
MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06