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Download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

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I. INTERNES<br />

Am Samstag morgen referierte zunächst Herr Prof.<br />

Spector über die Praxis US amerikanischer Gericht in<br />

Fällen von ihren Eltern entführter Kinder sowie der Vollstreckung<br />

ausländischer Gerichtsentscheidungen in den<br />

USA . Bei Sachverhalten mit US Bezug ergeben sich für<br />

deutsche Anwälte in aller Regel zwei Möglichkeiten. Zum<br />

einen kann ein US amerikanischer Rechtsanwalt beauftragt<br />

werden, zum anderen besteht aber die weitaus effizientere<br />

Möglichkeit in einschlägigen Fällen sich entweder<br />

an den „Generalbundesanwalt“ oder das „Deutsche<br />

Institut für Familienrecht und Jugendhilfe“ zu wenden<br />

und um Unterstützung zu bitten. Der Redner warb bei<br />

Kindesentführungsfällen um eine enge Zusammenarbeit<br />

der beteiligten Anwälte und Gerichte, um gravierende<br />

Nachteile für die Parteien zu vermeiden. Er wies in diesem<br />

Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass US<br />

amerikanische Gerichte sehr häufig und vor allem auch<br />

sehr schnell einen Haftbefehl für den entführenden Elternteil<br />

ausstellen, der dann bei Einreise in die USA vollstreckt<br />

wird. Diese Gefahr besteht sogar dann, wenn der<br />

entführende Elternteil das Kind in Erfüllung einer nationalen<br />

Gerichtsentscheidung in die USA zurückbringt.<br />

Anschließend erläuterte als Vertreter des Bundesjustizministeriums,<br />

Herr Carl, die Rechtslage in der<br />

Bundesrepublik bei der Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens<br />

und wies darauf hin, dass<br />

diese Verfahren besonders eilbedürftig sind. Herr Carl<br />

verwies in diesem Zusammenhang auf das seit dem<br />

01.03.2005 geltende Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz,<br />

welches unter anderem auch besondere<br />

örtliche Zuständigkeiten spezieller Familiengerichte<br />

in den einzelnen Bundesländern begründet.<br />

Abschließend stellte Frau Rusca-Clerc als Vertreterin<br />

des Schweizer Justizministeriums die Rechtslage in der<br />

Schweiz dar und verwies darauf, dass die einschlägigen<br />

Konventionen in der Schweiz direkt anwendbar sind.<br />

Die gemeinsame Veranstaltung der beiden DAV<br />

<strong>Arbeitsgemeinschaft</strong>en Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong><br />

und Familienrecht sowie der Privat Law Commission<br />

der AIJA war eine sehr erfolgreiche Veranstaltung und<br />

brachte den Teilnehmern eine Reihe neuer Erkenntnisse.<br />

2.<br />

3. DEUTSCH-NIEDERLÄNDISCHES<br />

RECHTSANWALTSSYMPOSIUM AM<br />

11./12. NOVEMBER 2005<br />

IN AMSTERDAM<br />

A) GESAMTBERICHT<br />

von Rechtsanwältin Dr. Malaika Ahlers, LL.M.<br />

Um es vorweg zu nehmen: Das 3. Deutsch-<br />

Niederländische Symposium war ein voller Erfolg. Zum<br />

Einen, weil so viele gekommen waren (ca. 100 Teilnehmer,<br />

wobei ein Drittel aus dem deutschen und ca.<br />

zwei Drittel aus dem niederländischen Raum stammten).<br />

Zum Zweiten, weil die Referenten hervorragend waren<br />

und zum Dritten, weil die Stimmung und insbesondere<br />

das Rahmenprogramm stimmte. Aber im Einzelnen:<br />

Deutsche und niederländische Anwaltschaft<br />

Die Veranstaltung wurde zunächst von dem Deken des<br />

Nederlandse Orde van Advocaten (NOVA) mr. Els Unger<br />

eröffnet. Die Präsidentin berichtete kurz und knapp über<br />

den Stand der aktuellen Entwicklungen der niederländischen<br />

Anwaltschaft, über Fachanwälte, Weiterbildung und<br />

berufsrechtliche Verfahren. In den Niederlanden gibt es<br />

13.588 Anwälte, also in etwa 10 % der deutschen Anwaltschaft.<br />

61 % sind männliche Kollegen, wobei gerade die<br />

Berufsanfänger weiblich sind. Im Jahr kommen etwa 900<br />

bis 1.000 hinzu. 40 % verfügen lediglich über eine<br />

Erfahrung von maximal fünf Jahren, während 18 % länger<br />

als 18 Jahre anwaltlich tätig sind. 40 % arbeiten mit einem<br />

bis fünf Kollegen zusammen, davon sind 1.617 Einzelanwälte.<br />

Während in Deutschland 1,5 Rechtsanwälte pro<br />

Einwohner aktiv sind, sind es in den Niederlanden 0,8. Die<br />

Aussichten, mehr Geld zu verdienen, sind zunehmend besser.<br />

Nachdem früher gesetzlich und dann in Richtlinien die<br />

Tarife geregelt wurden, sind diese heute frei. Ein Rechtsanwaltsberatungsmonopol<br />

besteht nur noch in Gerichtsverfahren<br />

für Familienrecht und Verfassungsrecht.<br />

Hierbei ging Prof. Dr. Graf von Westphalen als Vorsitzender<br />

der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> Internationaler<br />

8<br />

MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 1/06

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