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Städtebauliche Wirkungsanalyse - Stadt Lingen

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<strong>Städtebauliche</strong> Verträglichkeitsanalyse � Lebensmittelmarkt � Düsseldorf<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

(i.S.v. § 11 (3) BauNVO und § 2 (2) BauGB)<br />

zur geplanten Ansiedlung eines Verbrauchermarktes<br />

am Standort der Fa. van Lengerich in <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Untersuchung im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Endbericht<br />

Sebastian Kocyan<br />

Stefan Kruse<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung<br />

Markt 5 44137 Dortmund<br />

Tel. 02 31-55 78 58-0 Fax 02 31–55 78 58-50<br />

www.junker-kruse.de; info@junker-kruse.de<br />

August 2012


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

1 Ausgangssituation und methodisches Vorgehen ............................ 4<br />

2 Mögliche Rahmendaten des Vorhabens und städtebauliche<br />

Einordnung des Standortumfeldes .................................................. 8<br />

2.1 Mögliche Rahmendaten des Vorhabens ............................................... 8<br />

2.2 <strong>Städtebauliche</strong> Einordnung des Standortumfeldes ................................ 9<br />

3 Angebotssituation im Untersuchungsraum ................................... 12<br />

3.1 Untersuchungsrelevantes Angebot in <strong>Lingen</strong> (Ems) ............................ 12<br />

3.1.1 Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> .................................................................... 13<br />

3.1.2 <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße ..................................................................... 15<br />

3.1.3 Nahversorgungszentrum Bramsche ............................................................. 17<br />

3.1.4 Nahversorgungszentrum Baccum ................................................................ 19<br />

3.1.5 Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene ................................................. 21<br />

3.1.6 Nahversorgungszentrum Jägerplatz ............................................................. 23<br />

3.1.7 Sonderstandorte ......................................................................................... 25<br />

3.1.8 Streulagen .................................................................................................. 29<br />

3.2 Untersuchungsrelevantes Angebot in den angrenzenden<br />

Nachbarkommunen ........................................................................... 30<br />

3.2.1 Gemeinde Emsbüren .................................................................................. 30<br />

3.2.2 Samtgemeinde Freren ................................................................................. 32<br />

3.2.3 Einheitsgemeinde Geeste ............................................................................ 33<br />

3.2.4 Samtgemeinde Lengerich ............................................................................ 35<br />

3.2.5 Samtgemeinde Spelle ................................................................................. 35<br />

3.2.6 Gemeinde Wietmarschen ............................................................................ 37<br />

3.3 Warengruppenspezifische Umsätze der Angebotsstandorte ................ 38<br />

4 <strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> .................................................. 41<br />

4.1 Absatzwirtschaftliche Einordnung des Vorhabens ............................... 41<br />

4.2 Überprüfung der Nahversorgungsfunktion des Vorhabens ................. 42<br />

4.3 Modellrechnung ................................................................................ 45<br />

4.4 Exkurs – Die 10 % Schwelle der Umsatzumverteilung ........................ 47<br />

4.5 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen .................................................. 49<br />

4.5.1 Nahrungs- und Genussmittel ...................................................................... 50<br />

4.5.2 Gesundheit und Körperpflege ..................................................................... 53<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

2


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

4.6 Fazit ................................................................................................. 55<br />

5 Schlussfolgerungen und gutachterliche Empfehlung ..................... 57<br />

5.1 Verkaufsflächenreduzierung Verbrauchermarkt ................................. 57<br />

5.2 Entwicklungsspielraum Lebensmittelmarkt Emsauenpark ................... 59<br />

Verzeichnisse ................................................................................................ 63<br />

3<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

1 Ausgangssituation und methodisches Vorgehen<br />

Aktuelle Planungen der in <strong>Lingen</strong> (Ems) ansässigen Firma Bernhard van Lengerich (BvL)<br />

sehen für die eigenen Grundstücksflächen im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Lingen</strong>-Innenstadt eine Veränderung<br />

bzw. Erweiterung der derzeitigen Einzelhandelsnutzung vor. Es ist geplant, die<br />

Angebotsstruktur am Vorhabenstandort – unter Beibehaltung des bereits heute bestehenden<br />

Angebotes – um einen Lebensmittelverbrauchermarkt mit rd. 3.500 m² Verkaufsfläche<br />

zu erweitern. Im Zuge der baulichen Veränderung der Bestandsbebauung<br />

ist zudem vorgesehen, den neu zu errichtenden Verbrauchermarkt über eine Mallfläche<br />

(rd. 350 m² Verkaufsfläche für Konzessionäre) an das bereits heute am Vorhabenstandort<br />

bestehende Möbelhaus anzuschließen. In Summe ist eine Erweiterung der<br />

Bestandsverkaufsflächen (7.100 m²) um rd. 3.850 m² geplant.<br />

Der zu untersuchende Vorhabenstandort befindet sich rd. 400 m südlich der <strong>Lingen</strong>er<br />

Innenstadt, die gemäß dem aktuell gültigen Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong><br />

(Ems) als schützenswerter zentraler Versorgungsbereich gemäß § 2 (2) BauGB, § 9 (2a)<br />

BauGB, § 34 (3) BauGB und § 11 (3) BauNVO definiert ist. Direkt südlich angrenzend<br />

an den Vorhabenstandort befinden sich die Emslandhallen; mit dem Um- bzw. Neubau<br />

der EmslandArena wurde im Juli 2012 begonnen. Im näheren Umfeld des Vorhabenstandortes<br />

ist zudem mittel- bis langfristig eine bauliche Umgestaltung der Flächen am<br />

Alten Hafen beabsichtigt – die Entwicklung eines neuen <strong>Stadt</strong>quartiers in direkter<br />

räumlicher Nähe zum Vorhabenstandort ist demnach beabsichtigt.<br />

Mit der Realisierung eines rd. 3.500 m² Verkaufsfläche umfassenden Verbrauchermarktes<br />

(plus rd. 350 m² Verkaufsfläche in der geplanten Mall) sind insbesondere für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) Chancen (z. B. Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion),<br />

aber auch Risiken (z. B. Umsatzverlagerungen durch die Ansiedlung zentrenrelevanter<br />

Sortimente sowohl aus den eigenen zentralen Versorgungsbereichen als auch aus den<br />

zentralen Versorgungsbereichen der möglicherweise betroffenen Nachbarkommunen)<br />

verbunden, die im Vorfeld einer Projektrealisierung zu diskutieren und schließlich gegeneinander<br />

abzuwägen sind. In diesem Zusammenhang gibt die vorliegende städtebauliche<br />

<strong>Wirkungsanalyse</strong> i.S.v. § 11 (3) BauNVO und § 2 (2) BauGB gutachterliche<br />

Empfehlungen, die als Entscheidungsgrundlage im Abwägungsprozess herangezogen<br />

werden können. Im Fokus des Gutachtens stehen hierbei insbesondere die folgenden<br />

Fragestellungen:<br />

� Welche absatzwirtschaftlichen und daraus resultierenden städtebaulichen<br />

Folgewirkungen sind mit der Realisierung des Vorhabens in der geplanten<br />

Größenordnung verbunden?<br />

� Sofern für die geplante Größenordnung keine städtebauliche Verträglichkeit<br />

festgestellt werden kann: welche Größenordnung ist i. S. v. § 11 (3) BauNVO<br />

und § 2 (2) BauGB maximal verträglich?<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

4


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Zur Beantwortung dieser Fragestellungen ist in einem ersten Untersuchungsschritt zu<br />

klären, ob das geplante Vorhaben als Nahversorger (Überprüfung der Nahversorgungsfunktion<br />

des Vorhabens) eingestuft werden kann, ohne entsprechende Auswirkungen<br />

auf die übrige Nahversorgung oder die zentralen Versorgungsbereiche 1 im näheren<br />

Standortumfeld zu haben (vgl. Kapitel 4.2). In einem zweiten Untersuchungsschritt<br />

sind die zu prognostizierenden Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das<br />

nähere und weitere Standortumfeld (städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong>) in den Blick zu<br />

nehmen. Innerhalb dieser Analyse gilt es, die sich durch eine mögliche Umlenkung der<br />

Kaufkraftströme und die hieraus resultierenden Umsatzumverteilungen ergebenden<br />

städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen im untersuchungsrelevanten<br />

Einzugsbereich zu untersuchen. Ergebnis dieses Analyseschrittes ist eine Aussage<br />

über die städtebauliche Verträglichkeit des avisierten Vorhabens (vgl. Kapitel<br />

4.5 und 4.6). Sollte die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong> für die untersuchte Größenordnung<br />

des Vorhabens zu einem negativen Ergebnis kommen, wird abschließend eine<br />

gutachterliche Empfehlung zur städtebaulich maximal verträglichen Verkaufsfläche<br />

des projektierten Vorhabens gegeben (vgl. Kapitel 5).<br />

Für die gutachterliche Bewertung der aufgeworfenen Fragestellungen wurde durch das<br />

Büro Junker und Kruse im Juni /Juli 2012 eine primärstatistische Einzelhandelserhebung<br />

innerhalb des nachfolgend definierten Untersuchungsraumes durchgeführt. Da<br />

parallel zu dem vorliegenden Gutachten (ebenfalls durch das Büro Junker und Kruse)<br />

eine Aktualisierung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

erarbeitet wird und für diese Aktualisierung der Einzelhandelsbesatz im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

flächendeckend erfasst wurde, konnte für das untersuchungsrelevante Angebot<br />

innerhalb <strong>Lingen</strong>s auf diesen Datenbestand zurückgegriffen werden. In Bezug auf das<br />

untersuchungsrelevante Angebot in den angrenzenden Nachbarkommunen wurden<br />

durch das Büro Junker und Kruse alle strukturprägenden Einzelhandelsbetriebe erhoben,<br />

die im Kernsortiment über ein Angebot in den untersuchungsrelevanten Warengruppen<br />

(vgl. Kapitel 2.1) verfügen.<br />

Des Weiteren wurde durch das Büro Junker und Kruse im Juni eine Ortsbegehung aller<br />

im Untersuchungsraum gelegenen Städte, Gemeinden, Einheits- und Samtgemeinden<br />

durchgeführt, um die hier lokalisierten zentralen Versorgungsbereiche und<br />

-strukturen hinsichtlich ihrer Stabilität und städtebaulichen Qualität einordnen zu können.<br />

1 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong> auf die<br />

bestehenden Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche gemäß dem aktuell gültigen Einzelhandelskonzept<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) bezieht. Die im Zuge der Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes<br />

gegebenenfalls anstehende Anpassung der Abgrenzungen kann noch nicht Gegenstand<br />

der vorliegenden Untersuchung sein, da eine solche Anpassung auf Basis der aktuell erhobenen<br />

Einzelhandelsdaten erst noch zu diskutieren und schließlich durch den Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> zu beschließen<br />

ist.<br />

5<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Untersuchungsraum<br />

Aufgrund der avisierten Größe des Vorhabens (Verbrauchermarkt mit rd. 3.500 m²<br />

Verkaufsfläche; Konzessionäre mit rd. 350 m² Verkaufsfläche innerhalb der Mall), der<br />

spezifischen Betriebsform sowie dem Standortverbund mit dem Betrieb BvL, der<br />

über ein regionales Einzugsgebiet verfügt, kann eine Ausstrahlung des Vorhabens<br />

über die <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>grenzen hinaus nicht ausgeschlossen werden, so dass die perspektivisch<br />

betroffenen Nachbarkommunen im Rahmen der städtebaulichen <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

mit in den Blick zu nehmen sind. Wenngleich darauf hinzuweisen ist, dass<br />

insbesondere in dem hier untersuchungsrelevanten Lebensmitteleinzelhandel in der Regel<br />

eine erhöhte Distanzempfindlichkeit der Kunden zu beobachten ist (Einzugsgebiet<br />

des jeweiligen Einzelhandelsbetriebes in einer Entfernung von maximal 10 – 15min<br />

Geh- bzw. Fahrtzeit), kann aufgrund der spezifischen Rahmenbedingungen des Vorhabenstandortes<br />

(vgl. Kapitel 2.2) davon ausgegangen werden, dass ein gewisser Kundenanteil<br />

auf die angrenzenden Nachbarkommunen entfallen wird.<br />

Die Untersuchung konzentriert sich hierbei im Wesentlichen auf die schützenswerten<br />

zentralen Versorgungsbereiche i.S.v. § 11 (3) BauNVO, § 2 (2) BauGB, § 9 (2a) BauGB<br />

und § 34 (3) BauGB im Untersuchungsraum 2 sowie alle sonstigen relevanten Versorgungsstandorte<br />

um den Vorhabenstandort.<br />

2 Sofern für die im Untersuchungsraum gelegenen Städte, Gemeinden, Einheitsgemeinden und Samtgemeinden<br />

Einzelhandels- und Zentrenkonzepte vorliegen, werden hieraus die Abgrenzungen der zentralen<br />

Versorgungsbereiche in die Untersuchung übernommen. Für alle weiteren Angebotsstandorte bzw. zentralen<br />

Versorgungsbereiche werden, entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, Abgrenzungen<br />

durch den Gutachter vorgenommen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

6


Karte 1: Untersuchungsraum mit zentralen Versorgungsbereichen und Sonderstandorten<br />

Quelle: eigene Darstellung, auf Geodatenbasis<br />

7<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

2 Mögliche Rahmendaten des Vorhabens und städtebauliche<br />

Einordnung des Standortumfeldes<br />

2.1 Mögliche Rahmendaten des Vorhabens<br />

Ergänzend zu dem bereits auf dem Grundstück der Fa. van Lengerich vorhandenen einzelhandelsrelevanten<br />

Angebot (rd. 4.200 m² Verkaufsfläche in der Warengruppe Möbel<br />

sowie rd. 2.900 m² Verkaufsfläche zentrenrelevanter Sortimente 3 ) plant die Fa. van<br />

Lengerich die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes mit rd. 3.500 m² Verkaufsfläche<br />

sowie die Ansiedlung von Konzessionären 4 auf einer Verkaufsfläche von rd. 350 m².<br />

Für die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong> ist insbesondere das durch den Verbrauchermarkt<br />

hinzutretende einzelhandelsrelevante Angebot von Interesse, da – unabhängig<br />

von der sortimentsspezifischen Zusammensetzung der Verkaufsflächen der zukünftigen<br />

Konzessionäre – bei einer avisierten Gesamtverkaufsfläche dieser Anbieter von rd.<br />

350m² regelmäßig keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen<br />

auf die zentralen Versorgungsbereiche sowie eine Beeinträchtigung der wohnortnahen<br />

Nahversorgung zu erwarten sind.<br />

Auch die bereits heute am Vorhabenstandort bestehenden Verkaufsflächen der Fa.<br />

van Lengerich können in der nachfolgenden städtebaulichen <strong>Wirkungsanalyse</strong> unberücksichtigt<br />

bleiben, da die auf diesen Verkaufsflächen generierten Umsätze sich bereits<br />

im Einzelhandelsbestand der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) niedergeschlagen haben und eine<br />

städtebaulich wirksame Erhöhung der Umsätze durch die Realisierung des angrenzenden<br />

Verbrauchermarktes nicht zu erwarten ist.<br />

Das Kernsortiment eines Verbrauchermarktes besteht regelmäßig aus Waren, die der<br />

Hauptwarengruppe Nahrungs- und Genussmittel zuzurechnen sind. In Abhängigkeit<br />

von der jeweiligen Betriebsgröße liegt der Flächenanteil dieser Hauptwarengruppe bei<br />

zwischen 60 % und 80 %. Bei einer Gesamtverkaufsfläche von 3.500 m² ist davon<br />

auszugehen, dass der Verkaufsflächenanteil bei rd. 75 % liegen wird. Ein weiterer nennenswerter<br />

Verkaufsflächenanteil entfällt mit ca. 10 % auf Angebote in der Warengruppe<br />

Gesundheit und Körperpflege. Die übrige Verkaufsfläche (rd. 15 %) entfällt<br />

3 Hierunter fallen Angebote in den – gemäß <strong>Lingen</strong>er Sortimentsliste – zentrenrelevanten Sortimenten<br />

Spielwaren, Elektronik / Multimedia, Glas / Porzellan / Keramik / Haushaltswaren, Lampen<br />

/ Leuchten / Leuchtmittel, Elektrokleingeräte, Elektrogroßgeräte, Babyartikel und Kinderwagen.<br />

4 Hierbei handelt es sich regelmäßig um (teilweise spezialisierte) Anbieter des Lebensmittelhandwerks,<br />

Blumengeschäfte, Lottoannahmestellen, Zeitschriftenläden, diverse Dienstleistungsangebote (Friseur,<br />

Versicherung, etc.) sowie gastronomische Mitnahmeangebote.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

8


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

auf eine – von Betrieb zu Betrieb – unterschiedlich hohe Anzahl an Randsortimenten 5 ,<br />

deren Verkaufsflächen- und Umsatzanteil bei einem Markt der zu betrachtenden Größenordnung<br />

jedoch von deutlich untergeordneter Bedeutung ist. Zur Bewertung des<br />

Vorhabens sind somit vor allem die Verkaufsflächenanteile und die sich daraus ergebenden<br />

absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen der Hauptwarengruppen<br />

Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogerie und Körperpflege relevant.<br />

Für einen 3.500 m² Verkaufsfläche umfassenden Verbrauchermarkt stellen sich die sortimentsspezifischen<br />

Verkaufsflächenanteile somit wie folgt dar:<br />

Tabelle 1: Verkaufsflächenanteile untersuchungsrelevanter Warengruppen in<br />

Abhängigkeit von Betriebsform und -größe<br />

Warengruppe<br />

9<br />

Verbrauchermarkt 3.500 m²<br />

(VKF in m²)<br />

Nahrungs- und Genussmittel 2.600<br />

Gesundheit und Körperpflege 350<br />

Randsortimente 1 550<br />

Gesamt 3.500<br />

Quelle: eigene Berechnungen, gerundete Werte; die Aufteilung der Gesamtverkaufsfläche in sortimentsspezifische<br />

bzw. hauptwarengruppenspezifische Verkaufsflächen wurde gemäß durchschnittlichen<br />

sortimentsspezifischen Verkaufsflächenanteilen vergleichbarer Anbieter vorgenommen.<br />

1 unter dem Sammelbegriff Randsortimente werden insgesamt 19 einzelne Sortimente zusammengefasst;<br />

die sortimentsspezifische Verkaufsfläche liegt bei jeweils (zum Teil deutlich) unter 100 m²<br />

bzw. 50 m² Verkaufsfläche, so dass von einer Berechnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen<br />

abgesehen werden kann. Ein Umschlagen der absatzwirtschaftlichen in negative städtebauliche<br />

Auswirkungen ist für diese Sortimente nicht zu erwarten.<br />

2.2 <strong>Städtebauliche</strong> Einordnung des Standortumfeldes<br />

Der 400 m südlich des <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereiches gelegene Vorhabenstandort<br />

befindet sich am Kreuzungspunkt Lindenstraße / Kurt-Schumacher-Brücke, auf dem<br />

Grundstück der Fa. van Lengerich. Im Westen und Norden wird der Vorhabenstandort<br />

von dem zuvor genannten Kreuzungspunkt sowie den hierauf zulaufenden Hauptverkehrsstraßen,<br />

im Osten durch die Bahntrasse der Deutschen Bahn sowie im Süden von<br />

dem Areal der Emslandhallen bzw. der seit Juli 2012 in Bau befindlichen EmslandArena<br />

begrenzt. Das direkte Standortumfeld wird geprägt durch diverse gewerbliche Einrichtungen<br />

(hierunter fallen auch in Teilen brachliegende Gewerbebauten am Alten Hafen),<br />

die öffentlichen Flächen der Emslandhallen / der EmslandArena sowie die Einzelhandels-<br />

und Wohnnutzung nördlich der Kurt-Schumacher-Brücke.<br />

5 Hierbei handelt es sich regelmäßig um Angebote die bspw. den Sortimenten GPK / Haushaltswaren,<br />

Zoologische Artikel, Bekleidung, Elektronik / Multimedia, Spielwaren, Elektrokleingeräte, Zeitungen<br />

/ Zeitschriften, Schuhe, Bücher, etc. zuzurechnen sind. Die jeweilige sortimentsspezifische Verkaufsfläche<br />

liegt bei einer Marktgröße von bis zu 3.500 m² deutlich unter 100 m² Verkaufsfläche, zum Teil deutlich<br />

unter 50 m² Verkaufsfläche.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 2: Lage des Vorhabenstandortes<br />

Quelle: eigene Darstellung, auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasters der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Insbesondere über die westlich des Vorhabenstandortes verlaufende Lindenstraße sowie<br />

die im direkten räumlichen Umfeld gelegenen B 70 und B 213 / 214 besteht eine<br />

sehr gute verkehrliche Anbindung an das städtische wie auch das überörtliche<br />

Hauptverkehrsstraßennetz; der Vorhabenstandort ist sowohl aus den westlichen, südlichen<br />

und östlichen <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>teilen als auch aus den in diesen Himmelsrichtungen<br />

angrenzenden Nachbarkommunen gut zu erreichen. Darüber hinaus ist der Vorhabenstandort<br />

über die Lindenstraße und die B 213 an die westlich verlaufende BAB 31 angeschlossen,<br />

womit auch eine gute lokale und regionale Erreichbarkeit aus Richtung<br />

Norden gegeben ist. Bedingt durch diese vergleichsweise gute verkehrliche Erreichbarkeit<br />

ist allerdings auch festzustellen, dass die fußläufige Erreichbarkeit des Vorhabenstandortes<br />

als eingeschränkt zu bewerten ist; insbesondere der direkt nördlich des<br />

Vorhabenstandortes lokalisierte Kreisverkehr wirkt sich – aufgrund der direkten Abbiegespuren<br />

auf die Kurt-Schumacher-Brücke und in die Lindenstraße – hemmend auf die<br />

fußgängerfreundliche Erreichbarkeit des Vorhabenstandortes aus.<br />

Die Realisierung des Verbrauchermarktes wird auf Flächen avisiert, die aktuell noch<br />

durch ein eingeschossiges Bestandsgebäude der Fa. van Lengerich genutzt wird (vgl.<br />

Foto 1). Gemäß den aktuell vorliegenden Planungen soll dieses Bestandsgebäude zu<br />

Gunsten eines zwei geschossigen Gebäudekörpers entfernt werden, der im Erdgeschoss<br />

über eine Stellplatzanlage für den im ersten Obergeschoss gelegenen Verbrauchermarkt<br />

verfügen soll. Des Weiteren ist es beabsichtigt, den neuen Gebäudekörper<br />

über eine Mallfläche im ersten Obergeschoss mit dem auch zukünftig vorhandenen<br />

Bestandsgebäude der Fa. van Lengerich an der Lindenstraße baulich zu verbinden<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

10


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

(vgl. Foto 2), und somit den gesamten Gebäudekomplex zu einer baulichen Einheit<br />

werden zu lassen. Die in dem „zu entfernenden Gebäudekörper“ lokalisierten Verkaufsflächen<br />

der Fa. van Lengerich sollen in Gänze in das Bestandsgebäude an der Lindenstraße<br />

überführt werden. Um diese Verkaufsflächenverlagerung realisieren zu können,<br />

sieht die Planung abschließend vor, das Bestandsgebäude an der Lindenstraße um<br />

einen südwestlich angrenzenden Anbau zu erweitern.<br />

Foto 1 und 2: Vorhabenstandort / Bestandsgebäude van Lengerich<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Als wichtigste Standortkriterien zur Bewertung des projektierten Vorhabens (insbesondere<br />

auch in Bezug auf die in die Untersuchung einzustellenden Flächenproduktivitäten<br />

des avisierten Verbrauchermarktes, vgl. Kapitel 4.1) stellen sich zusammengefasst<br />

die folgenden Punkte dar:<br />

� verkehrsgünstige Lage an einer Hauptzufahrtsstraße der <strong>Lingen</strong>er Innenstadt;<br />

� etablierter autokundenorientierter Standort im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet;<br />

� Standortverbund mit einem regional bedeutsamen Einzelhandelsunternehmen;<br />

� Lage im 1. Obergeschoss des projektierten Gebäudekörpers.<br />

11<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

3 Angebotssituation im Untersuchungsraum<br />

3.1 Untersuchungsrelevantes Angebot in <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Von den im Rahmen der primärstatistischen Einzelhandelserhebung aufgenommenen<br />

177 Einzelhandelsbetrieben mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 65.600 m² in<br />

den untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit<br />

und Körperpflege 6 sind 136 Einzelhandelsbetriebe im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

lokalisiert. Dies entspricht in Bezug auf die absolute Anzahl der Betriebe einem Anteil<br />

von knapp 75 %, in Bezug auf die Verkaufsfläche einem Anteil von rd. 45 %. Von diesem<br />

Angebot ist wiederum dasjenige näher in den Blick zu nehmen, das sich in den<br />

schützenswerten zentralen Versorgungsbereichen i.S.v. § 11 (3) BauNVO, § 2 (2)<br />

BauGB, § 9 (2a) BauGB und § 34 (3) BauGB konzentriert. Im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet sind<br />

dies der Hauptgeschäftsbereich in einer Entfernung von rd. 400 m zum Vorhabenstandort,<br />

das <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (rd. 1.100 m nordöstlich des Vorhabenstandortes)<br />

sowie die Nahversorgungszentren Baccum, Bramsche, Holthausen-<br />

Biene und Jägerplatz, die zwischen 3,8 km und 7,4 km vom Vorhabenstandort entfernt<br />

liegen.<br />

Daneben lässt der avisierte Verbrauchermarkt zudem absatzwirtschaftliche Auswirkungen<br />

auf nahversorgungsrelevante Einzelhandelsbetriebe erwarten, die außerhalb der<br />

zuvor genannten zentralen Versorgungsbereiche lokalisiert sind. Hierbei handelt es sich<br />

sowohl um im Einzelhandelskonzept definierten Sonderstandorte (Rheiner Straße, GE<br />

Hundesand / Am Laxtener Esch, Meppener Straße und Schillerstraße) als auch um solitäre<br />

Streulagen, die für die fußläufige Nahversorgung der Bevölkerung eine hohe Bedeutung<br />

haben. 7<br />

Dementsprechend gilt es im Folgenden, neben einer angebotsseitigen Bewertung<br />

und städtebaulichen Kurzcharakterisierung der zentralen Versorgungsbereiche auch<br />

das untersuchungsrelevante Angebot an den Sonderstandorten sowie in nahversorgungsrelevanten<br />

Streulagen zu definieren und eingehender zu betrachten.<br />

6 Es wurden nur Einzelhandelsbetriebe berücksichtigt, die Angebote aus den Hauptwarengruppen Nahrungs-<br />

und Genussmittel oder Gesundheit und Körperpflege als Kernsortiment führen. Folglich ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die tatsächliche Verkaufsfläche in der jeweiligen Warengruppe aller Voraussicht nach<br />

leicht über den ermittelten und in die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong> eingestellten Verkaufsflächen liegen<br />

dürfte. Der Aussagegehalt der nachfolgend dargestellten Ergebnisse wird hierdurch nicht beeinträchtigt.<br />

7 Darüber hinaus sind auch Auswirkungen auf die Hauptgeschäftsbereiche der angrenzenden Nachbargemeinden<br />

zu erwarten. Die Angebotssituation in diesen Gemeinden wird in Kapitel 3.2 analysiert.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

12


3.1.1 Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong><br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Gemäß der im Einzelhandelskonzept definierten Zentrenhierarchie nimmt der <strong>Lingen</strong>er<br />

Hauptgeschäftsbereich aus historischer, siedlungsräumlicher und städtebaulicher Sicht<br />

eine lokale und regional bedeutsame Versorgungsfunktion für die im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

und im näheren Umland lebende Bevölkerung war 8 .<br />

Dementsprechend verfügt der <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich über eine breite Angebotsmischung<br />

bestehend aus kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsgütern, wobei ein<br />

eindeutiger Schwerpunkt in den beiden letztgenannten Bedarfsbereichen zu erkennen<br />

ist. In den untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

Gesundheit und Körperpflege verfügt der Hauptgeschäftsbereich über eine Verkaufsfläche<br />

von rd. 1.700 m² bzw. rd. 1.000 m² die sich auf insgesamt 29 Betriebe mit untersuchungsrelevanten<br />

Kernsortimenten verteilt. Als einziger großflächiger Anbieter in<br />

den untersuchungsrelevanten Warengruppen kann mit einer Gesamtverkaufsfläche von<br />

rd. 1.040 m² der Lebensmittelvollsortimenter Rewe im Lookentor identifiziert werden,<br />

der ein strukturprägender Magnetbetrieb des Einkaufszentrums ist und zugleich<br />

die Nahversorgung der in der Innenstadt lebenden Bevölkerung sichert 9 . Die übrige untersuchungsrelevante<br />

Verkaufsfläche verteilt sich durchweg auf kleinteilige Anbieter<br />

des Lebensmittelhandwerks sowie auf vereinzelte, spezialisierte Lebensmittelanbieter<br />

(bspw. Fruchthaus Corbach, Reformhaus Kaune, Kornblume Naturkost). In der untersuchungsrelevanten<br />

Warengruppe Gesundheit und Körperpflege sind die mit Abstand<br />

größten Anbieter die Drogeriefachmärkte Rossmann (rd. 330 m² Verkaufsfläche)<br />

und Ihr Platz (rd. 300 m² Verkaufsfläche) 10 . Ergänzt wird dieses Angebot durch zwei<br />

Parfümerien, kleinteiligen privaten Einzelhandel sowie durch die in den Apotheken angebotenen<br />

Randsortimente.<br />

Gemäß dem <strong>Lingen</strong>er Einzelhandelskonzept strukturiert sich der Hauptgeschäftsbereich<br />

in eine Hauptlage (umfasst den Marktplatz mit den abzweigenden Haupteinkaufsstraßen<br />

Lookenstraße, Marienstraße, Burgstraße und Große Straße) mit einem sehr dichten<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz sowie drei weniger dicht besetzten Nebenla-<br />

8 vgl. Junker und Kruse (2006): Entwicklungsspielräume und Entwicklungsperspektiven für den Einzelhan-<br />

del der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems), Dortmund, S. 79ff.<br />

9 Darüber hinaus sichert der nördlich der Innenstadt gelegene Lebensmittelvollsortimenter Rewe an der<br />

Meppener Straße die Nahversorgung der insbesondere im nördlichen Bereich der Innenstadt lebenden<br />

Bevölkerung. Die untersuchungsrelevante Verkaufsfläche dieses Betriebes wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt,<br />

da der Betrieb außerhalb des Hauptgeschäftsbereiches lokalisiert ist. Gleichwohl wird dieser<br />

Betrieb als untersuchungsrelevante Streulage (vgl. Kapitel 3.1.8) in die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

eingestellt.<br />

10 Nach Angaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) wird der zum Zeitpunkt der primärstatistischen Einzelhandelserhebung<br />

noch geöffnete Drogeriefachmarkt Ihr Platz in Kürze sein Geschäft in der Lookenstraße aufgeben.<br />

Gleichzeitig liegt für ein weiteres Ladenlokal in der Lookenstraße ein Bauantrag zur Realisierung eines<br />

rd. 450 m² Verkaufsfläche umfassenden dm-Drogeriemarktes vor. Die hierdurch aller Voraussicht<br />

nach um rd. 150 m² Verkaufsfläche zunehmende Angebotsausstattung wird die zu prognostizierenden<br />

absatzwirtschaftlichen Auswirkungen nur minimal beeinflussen; veränderte städtebauliche Auswirkungen<br />

sind ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

13<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

gen entlang von Gymnasialstraße, Neue Straße und Elisabethstraße/ Schlachtstraße 11 .<br />

Diese Struktur ist auch aktuell im <strong>Stadt</strong>bild erkenn- und ablesbar. Durch den Bau des<br />

Lookentors – als verbindendes Element zwischen der Lookenstraße im Süden und der<br />

Marienstraße im Osten – ist zudem ein Rundlauf entstanden, der einerseits die Fußgängerströme<br />

im zuvor genannten Bereich belebt und andererseits durch seinen überwiegend<br />

filialisierten Geschäftsbesatz den zum Teil sehr spezialisierten Facheinzelhandel<br />

bspw. in der Burgstraße sinnvoll ergänzt. Insgesamt stellt sich die Struktur des <strong>Lingen</strong>er<br />

Hauptgeschäftsbereiches wie folgt dar:<br />

Karte 3: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Hauptgeschäftsbereich<br />

<strong>Lingen</strong>“ 12<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Geodatenbasis<br />

Der <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich weist insgesamt eine sehr dichte, historisch kleinteilige<br />

Bebauungsstruktur auf. Neben zahlreichen öffentlichen Einrichtungen (bspw.<br />

Rathaus, Schulen, <strong>Stadt</strong>bibliothek) wird das hier lokalisierte Einzelhandelsangebot vor<br />

allem in den Hauptlagen durch ein umfangreiches Dienstleistungsangebot ergänzt<br />

(bspw. Friseure, Ärzte, Banken). Die im Kernbereich fehlenden öffentlichen Grünflächen<br />

werden durch einen ansprechenden Wechsel aus Geschäftsstraßen, Plätzen und<br />

kleineren Gassen ersetzt. Die Aufenthaltsqualität im Hauptgeschäftsbereich wird zudem<br />

11 vgl. Junker und Kruse (2006): S. 30ff.<br />

12 Die dargestellte Abgrenzung entspricht der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Abgrenzung<br />

des <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereiches aus dem Jahr 2006.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

14


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

durch die gastronomischen Einrichtungen am Marktplatz und die sukzessive Erneuerung<br />

des Straßenbelages erhöht 13 .<br />

Foto 3 und 4: Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong><br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Insgesamt ist der Hauptgeschäftsbereich der <strong>Lingen</strong>er Innenstadt in städtebaulicher<br />

Hinsicht als stabil einzustufen, dass attraktive Erscheinungsbild und der abwechslungsreiche<br />

Geschäftsbesatz tragen zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität bei 14 . Als mittel-<br />

bis langfristige Entwicklungsziele setzt das Einzelhandelskonzept die branchenspezifische<br />

Abrundung des bestehenden Einzelhandelskonzeptes sowie die Konzentration<br />

zentrenrelevanter Einzelhandelsansiedlungen im Hauptgeschäftsbereich fest 15 . In<br />

Bezug auf die untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel<br />

sowie Gesundheit und Körperpflege formuliert das Einzelhandelskonzept – mit Verweis<br />

auf den Neubau betreuten Wohnens in der Innenstadt – ebenfalls das Ziel einer langfristigen<br />

Sicherung, um insbesondere für ältere Bevölkerungsgruppen die fußläufige<br />

Nahversorgung im Zentrum dauerhaft gewährleisten zu können 16 .<br />

3.1.2 <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße<br />

Das <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße erstreckt sich mit seiner bandartigen Struktur auf einer<br />

Länge von rd. 800 m zwischen der Wilhelm-Berning-Straße und der Schützenstraße<br />

im Westen sowie dem Abzweig Lengericher Straße/ Frerener Straße im Osten. Die<br />

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />

13 Zum Zeitpunkt der Untersuchung wurde die Marienstraße zwischen Bahnhof und Marktplatz umgebaut<br />

und der öffentliche Straßenraum einer neuen Gestaltung zugeführt.<br />

14 vgl. hierzu ausführlicher Ausführungen in Junker und Kruse (2006): S. 30ff.<br />

15 Durch den Neubau des Einkaufszentrums Lookentor zwischen Lookenstraße und Marienstraße konnten<br />

diese Entwicklungsziele bereits gestärkt werden.<br />

16 vgl. hierzu ausführlicher Ausführungen in Junker und Kruse (2006): S. 83<br />

15<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 4: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „<strong>Stadt</strong>teilzentrum<br />

Georgstraße“ 17<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Geodatenbasis<br />

Gemäß dem Einzelhandelskonzept übernimmt das <strong>Stadt</strong>teilzentrum eine ortsteilweite<br />

sowie in Bezug auf einzelne Warengruppen eine stadtweite Versorgungsfunktion. Entsprechend<br />

ist in allen Bedarfsbereichen (kurz- bis langfristige Bedarfsstufe) eine gewisse<br />

Angebotsausstattung vorhanden.<br />

In den untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

Gesundheit und Körperpflege weist das <strong>Stadt</strong>teilzentrum einen Verkaufsflächenbesatz<br />

von insgesamt rd. 1.800 m² auf. Strukturprägende Anbieter sind mit rd. 800 m² Verkaufsfläche<br />

der Lebensmitteldiscounter Aldi sowie mit rd. 1.000 m² der kürzlich erweiterte<br />

Lebensmittelvollsortimenter K+K. Weitere Anbieter in der Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel sind ausschließlich kleinflächige Betriebe des Lebensmittelhandwerks<br />

(bspw. Metzgerei Schmidt, Schäfer’s Backstube). Bedingt durch die (zwischenzeitliche)<br />

Geschäftsaufgabe des Schlecker-Marktes an der Friedrichstraße ist – mit<br />

Ausnahme des Angebotes der St. Georg Apotheke – im <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße<br />

kein Kernsortimentsanbieter in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege mehr<br />

ansässig. Dementsprechend weist das <strong>Stadt</strong>teilzentrum in dieser untersuchungsrelevanten<br />

Warengruppe lediglich ein Verkaufsflächenangebot von rd. 190 m² auf, dass sich<br />

17 Die dargestellte Abgrenzung entspricht der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Abgrenzung<br />

des <strong>Stadt</strong>teilzentrums Georgstraße aus dem Jahr 2006.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

16


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

zudem größtenteils auf die Randsortimentsverkaufsflächen der zuvor genannten Lebensmittelanbieter<br />

beschränkt.<br />

Foto 5 und 6: <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße / Einzelhandel an der Friedrichstraße<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Durch die langgestreckte, bandartige Ausdehnung des Handelbesatzes, der sich zudem<br />

nicht durchgängig geschlossen darstellt (bspw. Freifläche zwischen am Wulwer Esch<br />

und Tankstelle) und in Teilen von der Georgstraße baulich zurückspringt (bspw. Aldi an<br />

der Friedrichstraße) ergibt sich nur bedingt eine funktionierende Einzelhandelslage, deren<br />

Attraktivität des Weiteren durch eine erhöhte Anzahl an Leerständen negativ beeinflusst<br />

wird. Schließlich besteht sowohl durch die räumliche Nähe als auch aufgrund<br />

der Angebotsüberschneidungen eine deutliche Konkurrenzsituation zum <strong>Lingen</strong>er<br />

Hauptgeschäftsbereich.<br />

Gemäß dem <strong>Lingen</strong>er Einzelhandelskonzept ist es das übergeordnete Ziel, dass <strong>Stadt</strong>teilzentrum<br />

Georgstraße in seiner Versorgungsfunktion zu sichern und hierbei insbesondere<br />

die Nahversorgungsfunktion zu stärken und langfristig zu erhalten. Von<br />

einer weiteren Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente über die Wiederbelegung leerstehender<br />

Verkaufsflächen hinaus ist zum Schutz des Hauptgeschäftsbereiches hingegen<br />

abzuraten.<br />

3.1.3 Nahversorgungszentrum Bramsche<br />

Das Nahversorgungszentrum Bramsche liegt knapp 7,4 km südöstlich des Vorhabenstandortes<br />

im gleichnamigen Ortsteil. Wie in Karte 5 dargestellt umfasst das Nahversorgungszentrum<br />

im Wesentlichen den Kreuzungsbereich zwischen Bramscher Straße<br />

und Mundersumer Straße sowie die Schule und den Lebensmittelmarkt nordwestlich<br />

des zuvor beschriebenen Kreuzungspunktes.<br />

17<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 5: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Bramsche“ 18<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Geodatenbasis<br />

Mit seinem überwiegend dem kurzfristigen Bedarfsbereich zuzurechnenden Einzelhandelsangebot<br />

übernimmt das Nahversorgungszentrum eine Versorgungsfunktion<br />

für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche sowie in Teilen für die umliegenden kleinen<br />

Gehöfte bzw. Ortsteile Mundersum und Estringen.<br />

In den untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

Gesundheit und Körperpflege verfügt das Nahversorgungszentrum über eine Gesamtverkaufsfläche<br />

von rd. 450 m², die ausschließlich dem Lebensmittelmarkt Markant<br />

sowie zwei kleinen Betriebe des Lebensmittelhandwerks zuzurechnen sind. Durch<br />

die Geschäftsaufgabe des Drogeriefachmarktes Schlecker in der Bramscher Straße werden<br />

die untersuchungsrelevanten Verkaufsflächen in den Warengruppen Gesundheit<br />

und Körperpflege ausschließlich über Randsortimentsverkaufsflächen des Lebensmittelmarktes<br />

abgedeckt. Ergänzt wird das zuvor beschriebene Angebot um zwei kleinteilige<br />

Fachgeschäfte (Blumen Fahrendorf, Pieper) sowie vereinzelte Dienstleistungsbetriebe<br />

(bspw. Volksbank, Fahrschule, Friseur).<br />

18 Die dargestellte Abgrenzung entspricht der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Abgrenzung<br />

des Nahversorgungszentrums Bramsche aus dem Jahr 2006.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

18


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Foto 7 und 8: Nahversorgungszentrum Bramsche / Lebensmittelmarkt Markant<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

<strong>Städtebauliche</strong> Dominante des Nahversorgungszentrums Bramsche ist die im Ortskern<br />

gelegene Pfarrkirche St. Gertrudis. Das Straßenbild wird geprägt von ein- und zweigeschossigen<br />

Wohnhäusern die im Untergeschoss teilweise Geschäftsflächen für Einzelhandel-<br />

und/oder Dienstleistungsbetriebe vorhalten. Die in Teilen modernisierten Straßenräume<br />

machen einen gepflegten Eindruck und unterstreichen die zum Teil historischen<br />

Klinkerfassaden der angrenzenden Bebauung.<br />

Als städtebauliche Zielvorstellung formuliert das Einzelhandelskonzept die Sicherung<br />

der Nahversorgungsfunktion, insbesondere unter Gewährleistung des Fortbestandes<br />

des einzigen im Nahversorgungszentrum ansässigen Lebensmittelmarktes. Zudem<br />

ist eine bessere funktionale Verknüpfung des Bereiches um den Lebensmittelmarkt<br />

mit den Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben an der Bramscher Straße herzustellen<br />

19 .<br />

3.1.4 Nahversorgungszentrum Baccum<br />

Das ca. 6,0 km östlich des Vorhabenstandortes gelegene Nahversorgungszentrum Baccum<br />

erstreckt sich auf einer Länge von knapp 150 m entlang der Antoniusstraße im<br />

städtebaulichen Kern des Ortsteils Baccum. Die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums<br />

stellt sich wie folgt dar:<br />

19 vgl. hierzu ausführlicher Ausführungen in Junker und Kruse (2006): S. 86<br />

19<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 6: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Baccum“ 20<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Geodatenbasis<br />

Von den insgesamt drei im Nahversorgungszentrum ansässigen Einzelhandelsbetrieben<br />

bieten lediglich der Frischemarkt (rd. 75 m² Verkaufsfläche) und die Bäckerei Elsen<br />

(rd. 20 m² Verkaufsfläche) Waren aus den untersuchungsrelevanten Warengruppen an<br />

(insgesamt rd. 100 m² Verkaufsfläche). Ergänzt wird dieses sehr kleinteilige Angebot<br />

durch ein inhabergeführtes Modegeschäft, mit Angeboten in den Warengruppen<br />

Wohneinrichtungsartikel und PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher im Randsortimentsbereich<br />

sowie vereinzelten Dienstleistungsangeboten (Bank, Pizzeria). Der ehemals<br />

ebenfalls im Zentrum ansässige Drogeriemarkt hat sein Geschäft zwischenzeitlich<br />

aufgegeben.<br />

20 Die dargestellte Abgrenzung entspricht der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Abgrenzung<br />

des Nahversorgungszentrums Baccum aus dem Jahr 2006.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

20


Foto 9 und 10: Nahversorgungszentrum Baccum<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Auch das Nahversorgungszentrum Baccum wird geprägt von eingeschossigen Wohnhäusern,<br />

die im Erdgeschoss teilweise über Ladenflächen für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe<br />

verfügen. Sowohl durch die giebel- wie traufständig angrenzende Bebauung<br />

als auch durch die Straßenbegrünung wird die Antoniusstraße städtebaulich<br />

ansprechend eingefasst.<br />

Ausgehend von diesem sehr kleinteiligen Angebot kommt dem Nahversorgungszentrum<br />

Baccum ausschließlich eine Versorgungsfunktion für die umliegenden Wohnsiedlungsbereiche<br />

im Ortsteil Baccum zu. <strong>Stadt</strong>planerisches Entwicklungsziel ist es,<br />

diese Nahversorgungsfunktion zu sichern und punktuell durch die Ansiedlung weiterer<br />

nahversorgungsrelevanter Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote zu stärken<br />

21 .<br />

3.1.5 Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene<br />

Das rund um die Straße bzw. den Platz „Am Treffpunkt“ gelegene, städtebaulich neu<br />

entwickelte Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene ist, in einer Entfernung von rd.<br />

6,2 km zum Vorhabenstandort, im nördlichen <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet gelegen. Die<br />

Abgrenzung des zentral zwischen den beiden Ortsteilen Holthausen und Biene lokalisierten<br />

zentralen Versorgungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />

21 vgl. hierzu ausführlicher Ausführungen in Junker und Kruse (2006): S. 87<br />

21<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 7: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Holthausen-Biene“ 22<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Geodatenbasis<br />

In den untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

Gesundheit und Körperpflege verfügt das Nahversorgungszentrum über eine Gesamtverkaufsfläche<br />

von rd. 750 m², wovon rd. 700 m² auf den strukturprägenden Lebensmittelmarkt<br />

Markant entfallen. Das weitere Angebot in der Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel wird ausschließlich durch kleinteiliges Lebensmittelhandwerk<br />

abgedeckt. Mit Ausnahme der Randsortimentsverkaufsflächen des Lebensmittelmarktes<br />

sowie dem Angebot der „Biener Apotheke“ sind in der Warengruppe Gesundheit und<br />

Körperpflege keine weiteren Verkaufsflächenangebote vorhanden. Ein Drogeriemarkt<br />

ist nicht ansässig. Neben den untersuchungsrelevanten Angeboten sind im Nahversorgungszentrum<br />

Holthausen-Biene zudem noch drei kleinteilige Facheinzelhändler mit<br />

Angeboten vorzufinden, die den Warengruppen Blumen und Bekleidung zuzurechnen<br />

sind.<br />

Ergänzt wird das im Nahversorgungszentrum lokalisierte Einzelhandelsangebot um<br />

ebenfalls typisch nahversorgungsrelevante Dienstleistungsangebote (bspw. Bank, Friseur)<br />

womit dem Zentrum eine Versorgungsfunktion der in den Ortsteilen Holthausen<br />

und Biene lebenden Bevölkerung zukommt.<br />

22 Die dargestellte Abgrenzung entspricht der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Abgrenzung<br />

des Nahversorgungszentrums Holthausen-Biene aus dem Jahr 2006.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

22


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Foto 11 und 12: Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene / Markant<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Das Nahversorgungszentrum weist durchweg eine eingeschossige Bebauung auf, die in<br />

offener Bauweise locker um den zentralen Platz „Am Treffpunkt“ gruppiert ist und die<br />

– mit Ausnahme des Lebensmittelmarktes Markant – in den ausgebauten Dachgeschossen<br />

Wohnnutzung vorsieht. Durch die einheitliche Straßenraumgestaltung und die Ausformung<br />

einer städtebaulichen Mitte lädt das kleine Nahversorgungszentrum über den<br />

Einkauf hinaus zum Verweilen ein.<br />

Gemäß dem <strong>Lingen</strong>er Einzelhandelskonzept ist es stadtentwicklungspolitisches Ziel, die<br />

marktgängige Aufstellung des Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene zu erhalten<br />

und durch behutsame nahversorgungsrelevante Angebotsarrondierungen<br />

weiter zu konsolidieren. Von einer räumlichen Ausdehnung ist – aufgrund der städtebaulichen<br />

Kompaktheit – hingegen abzuraten 23 .<br />

3.1.6 Nahversorgungszentrum Jägerplatz<br />

Das rd. 3,8 km nordöstlich des Vorhabenstandortes gelegene Nahversorgungszentrum<br />

Jägerplatz ist in seiner städtebaulichen Konzeption vergleichbar mit dem zuvor beschriebenen<br />

Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene, die hier ansässigen Einzelhandelsbetriebe<br />

gruppieren sich alle um den namensgebenden Jägerplatz. Die Abgrenzung<br />

des zentralen Versorgungsbereiches stellt sich wie folgt dar:<br />

23 vgl. hierzu ausführlicher Ausführungen in Junker und Kruse (2006): S. 88<br />

23<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 8: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Jägerplatz“ 24<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Geodatenbasis<br />

Entgegen dem zuvor beschriebenen Nahversorgungszentrum, kann das Nahversorgungszentrum<br />

Jägerplatz die ihm zugewiesene Versorgungsfunktion für die umliegenden<br />

Wohnsiedlungsbereiche aktuell nicht erfüllen. Sowohl der im Jahr 2006 noch vorhandene<br />

Lebensmittelmarkt Markant (auf Foto 14 ist der Leerstand zu sehen) als<br />

auch der Drogeriemarkt Schlecker haben mittlerweile ihre Geschäfte im Nahversorgungszentrum<br />

aufgegeben. Mit der Bäckerei Fehren (rd. 20 m² Verkaufsfläche) ist<br />

nur noch ein nahversorgungsrelevanter Betrieb im Zentrum ansässig. Ergänzt wird dieses<br />

rudimentäre Angebot um drei kleinteilige, inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe<br />

(Lohmann, Radstube und Anne Peters) sowie vereinzelte Dienstleistungsangebote<br />

(Bank, Arztpraxis, Fahrschule und Friseur). Somit beschränkt sich das untersuchungsrelevante<br />

Angebot auf rd. 20 m² Verkaufsfläche.<br />

24 Die dargestellte Abgrenzung entspricht der mit dem Einzelhandelskonzept beschlossenen Abgrenzung<br />

des Nahversorgungszentrums Jägerplatz aus dem Jahr 2006.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

24


Foto 13 und 14: Nahversorgungszentrum Jägerplatz<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Der städtebauliche Gesamteindruck wird im Wesentlichen geprägt durch die leerstehenden<br />

Ladenlokale der ehemals hier ansässigen nahversorgungrelevanten Betriebe.<br />

Die den Jägerplatz umgebende zwei- bis dreigeschossige Bebauung weist im Erdgeschoss<br />

durchweg Ladenlokale für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe auf, die<br />

oberen Geschosse werden dienen in Gänze der Wohnnutzung. Städtebaulich markant<br />

ist das neu gestaltete Bürgerzentrum an der Südwestseite des Jägerplatzes.<br />

Aufgrund der kleinteiligen Verkaufsflächenausstattung und der geringen Mantelbevölkerung<br />

(rd. 4.000 Einwohner im Wohnpark Gauerbach) ist es fraglich, ob sich zukünftig<br />

neue nahversorgungsrelevante Einzelhandelsbetriebe im Nahversorgungszentrum<br />

Jägerplatz ansiedeln werden, wodurch das Zentrum auch zukünftig die ihm zugewiesene<br />

Versorgungsfunktion nicht erfüllen kann.<br />

3.1.7 Sonderstandorte<br />

Rund 12.100 m² der in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) erhobenen untersuchungsrelevanten<br />

Verkaufsfläche – was einem Anteil von knapp 40 % an der gesamten untersuchungsrelevanten<br />

Verkaufsfläche <strong>Lingen</strong>’s entspricht – verteilen sich auf oftmals großflächige<br />

Anbieter, die an den Sonderstandorten Rheiner Straße, GE Hundesand / Am Laxtener<br />

Esch, Meppener Straße und Schillerstraße ansässig sind. Im Einzelnen stellt sich<br />

das untersuchungsrelevante Angebot an diesen vier Standorten wie folgt dar.<br />

Sonderstandort Rheiner Straße<br />

Der überwiegend autokundenorientierte Sonderstandort Rheiner Straße befindet sich in<br />

einer Entfernung von rd. 1.200 m zum Vorhabenstandort und verfügt über insgesamt<br />

8 Einzelhandelsbetriebe die im Kernsortiment ein untersuchungsrelevantes Angebot<br />

aufweisen; insgesamt ist an diesem Standort eine untersuchungsrelevante Gesamtverkaufsfläche<br />

von knapp 6.000 m² lokalisiert. Damit ist dieser Angebotsstandort der mit<br />

Abstand größte aller in die Untersuchung eingestellter Angebotsstandorte.<br />

Strukturprägende Anbieter in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sind der<br />

Verbrauchermarkt Famila (rd. 3.200 m² Verkaufsfläche), der Lebensmittelvollsorti-<br />

25<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

menter Rewe (rd. 2.300 m² Verkaufsfläche) sowie der Lebensmitteldiscounter Aldi<br />

(rd. 1.000 m² Verkaufsfläche). Weitere Angebote in dieser Warengruppe sind der Famila<br />

Getränkemarkt sowie mehrere kleinteilige Betriebe des Lebensmittelhandwerks. In<br />

der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege ist insgesamt eine Verkaufsflächenausstattung<br />

von rd. 600 m² vorhanden. Dieses Angebot verteilt sich – mit Ausnahme<br />

einer ebenfalls hier ansässigen Apotheke – auf die Randsortimentsverkaufsflächen der<br />

zuvor genannten Lebensmittelanbieter. Neben diesem nahversorgungsrelevanten Angebot<br />

zeigt sich am Sonderstandort Rheiner Straße eine Angebotskonzentration im<br />

langfristigen Bedarfsbereich (Warengruppen Möbel, Bau- und Gartenmarkt). Größte<br />

Anbieter in diesen Warengruppen sind Möbel Berning sowie ein Praktiker Bau- und<br />

Gartenmarkt.<br />

Foto 15 und 16: Sonderstandort Rheiner Straße<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Sonderstandort GE Hundesand / Am Laxtener Esch<br />

Der ebenfalls überwiegend autokundenorientierte Sonderstandort GE Hundesand / Am<br />

Laxtener Esch befindet sich am Kreuzungspunkt der beiden Bundesstraßen 213 / 214,<br />

knapp 2.000 m östlich des Vorhabenstandortes. Bei einer Gesamtverkaufsfläche von<br />

rd. 4.600 m² weist der Angebotsstandort eine Verkaufsflächenausstattung von rd.<br />

2.200 m² in den untersuchungsrelevanten Warengruppen auf. Neben den beiden<br />

strukturprägenden Lebensmitteldiscountern Lidl (rd. 1.100 m² Verkaufsfläche) und<br />

Aldi (rd. 650 m² Verkaufsfläche 25 ) verfügen auch ein Getränkemarkt und ein Betrieb<br />

des Lebensmittelhandwerks über eine Angebotsausstattung in der untersuchungsrelevanten<br />

Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel. In der Warengruppe Gesundheit<br />

und Körperpflege ist eine Gesamtverkaufsfläche von rd. 200 m² vorhanden, die sich<br />

25 Nach Abschluss der primärstatistischen Einzelhandelserhebung wurde dem Lebensmitteldiscounter Aldi<br />

eines Verkaufsflächenerweiterung am bestehenden Standort von rd. 240 m² genehmigt, die derzeit<br />

baulich umgesetzt wird. Da es sich bei der vorliegenden Untersuchung um eine Status-Quo-<br />

Betrachtung handelt, ist diese Verkaufsflächenerweiterung im vorliegenden Gutachten nicht berücksichtigt<br />

worden. Zugleich ist darauf hinzuweisen, dass sich durch diese zusätzliche Verkaufsfläche sowohl<br />

die prognostizierten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen als auch die sich daraus ergebenden<br />

städtebaulichen Auswirkungen nicht wesentlich verändern werden.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

26


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

ausschließlich auf die Randsortimentsverkaufsflächen der zuvor genannten Lebensmitteldiscounter<br />

verteilt.<br />

Ergänzend zu diesem nahversorgungsrelevanten Angebot verfügt der Sonderstandort<br />

GE Hundesand / Am Laxtener Esch über weitere Verkaufsflächen von rd. 2.400 m².<br />

Diese verteilt sich auf den Möbeldiscounter (Greif Zu), ein Möbelfachgeschäft (Pitti’s)<br />

und einen Schuhfachmarkt (Deichmann).<br />

Foto 17 und 18: Sonderstandort GE Hundesand / Am Laxtener Esch<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Sonderstandort Meppener Straße<br />

Der Sonderstandort an der Meppener Straße in Altenlingen liegt rd. 2.300 m nördlich<br />

des Vorhabenstandortes. Nördlich und südlich der Oberhofstraße ist hier ein Einzelhandelsschwerpunkt<br />

lokalisiert der insgesamt über eine Verkaufsflächenausstattung<br />

von rd. 7.500 m² verfügt. Mit Abstand größter Anbieter ist der für die Untersuchung<br />

nicht relevante Möbel-, Bau- und Gartenmarkt Profi Friesen mit knapp 3.500 m² Verkaufsfläche.<br />

Weiterer nicht untersuchungsrelevanter Anbieter mit einer Verkaufsfläche<br />

von knapp 950 m² ist die Postenbörse.<br />

In den untersuchungsrelevanten Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

Gesundheit und Körperpflege sind insgesamt 5 Einzelhandelsbetriebe ansässig, die im<br />

Kernsortiment über ein Angebot aus diesen Warengruppen verfügen; die untersuchungsrelevante<br />

Gesamtverkaufsfläche beträgt rd. 2.300 m². Strukturprägende Anbieter<br />

sind die Lebensmitteldiscounter Lidl und Aldi, die jeweils über eine Gesamtverkaufsfläche<br />

von rd. 900 m² bzw. 800 m² verfügen. Weitere Anbieter mit einem Verkaufsflächenangebot<br />

in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sind der Getränkemarkt<br />

Big Box (rd. 600 m² Verkaufsfläche) sowie der Lebensmittelmarkt Conti<br />

(rd. 250 m² Verkaufsfläche).<br />

Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Sonderstandorten kommt dem Sonderstandort<br />

an der Meppener Straße – und hier insbesondere den Lebensmittelanbietern<br />

sowie den ansässigen Dienstleistungsbetrieben (Bank, Videothek, Fitnessstudio) – eine<br />

wichtige Funktion in Bezug auf die fußläufige Nahversorgung zu. Vor allem an die<br />

nordöstlich und südöstlich angrenzenden Wohnsiedlungsbereiche besteht eine fußläufige<br />

Anbindung der hier lokalisierten Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe.<br />

27<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Foto 19 und 20: Sonderstandort Meppener Straße<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Sonderstandort Schillerstraße<br />

Der im Ortsteil Damaschke gelegene Sonderstandort Schillerstraße befindet sich knapp<br />

3.600 m nordöstlich des Vorhabenstandortes und ist damit der am weitesten vom<br />

Vorhabenstandort entfernt gelegene Sonderstandort auf <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Insgesamt<br />

verfügt dieser Angebotsstandort am Kreuzungspunkt der Bundesstraßen 70 und<br />

213 über eine einzelhandelsrelevante Verkaufsfläche von rd. 10.000 m, wovon lediglich<br />

1.500 m² auf die untersuchungsrelevanten Warengruppen entfallen. Die absolut<br />

größte Verkaufsflächenkonzentration zeigt sich bei Angeboten der langfristigen Bedarfsstufe<br />

(bspw. toom Baumarkt, Hammer, Dänisches Bettenlager).<br />

Daneben sind mit dem Lebensmittelvollsortimenter Jibi, der Bäckerei Musswessels und<br />

der Damaschke-Apotheke drei Anbieter ansässig, die im Kernsortiment über ein untersuchungsrelevantes<br />

Angebot verfügen; die untersuchungsrelevante Gesamtverkaufsfläche<br />

für diesen Angebotsstandort umfasst demnach knapp 1.500 m², wobei<br />

die Angebote in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege mit rd. 150 m² von<br />

eindeutig untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Foto 21 und 22: Sonderstandort Schillerstraße<br />

Quelle: eigene Aufnahmen vom 23.05.2012<br />

Junker und Kruse<br />

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28


3.1.8 Streulagen<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Die Nahversorgung im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet wird zum einen durch die Angebote in den<br />

zuvor beschriebenen zentralen Versorgungsbereichen und Sonderstandorten sowie<br />

zum anderen durch einige, solitär im Raum gelegene Lebensmittelanbieter sichergestellt.<br />

Hierbei handelt es sich sowohl um zum Teil großflächige Lebensmittelanbieter als<br />

auch um kleinteilige Lebensmittelgeschäfte, Kioske und Tankstellenshops. Die Bestandssituation,<br />

insbesondere der zuerst genannten Lebensmittelanbieter, stellt sich wie<br />

folgt dar:<br />

Lindenstraße in rund 150 m Entfernung, direkt nördlich des Vorhabenstandortes mit<br />

dem Lebensmitteldiscounter Lidl (rd. 1.100 m² Verkaufsfläche) und einem ergänzenden<br />

Betrieb des Lebensmittelhandwerks;<br />

Rheiner Straße in rund 200 m Entfernung, direkt östlich des Vorhabenstandortes jedoch<br />

getrennt durch die Trasse der Deutschen Bahn mit dem Lebensmittelmarkt K+K<br />

(rd. 600 m² Verkaufsfläche);<br />

Kaiserstraße in rund 900 m Entfernung zum Vorhabenstandort, zentral zwischen dem<br />

<strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich im Westen und dem <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße<br />

im Osten gelegen mit dem Lebensmitteldiscounter Netto (rd. 900 m² Verkaufsfläche)<br />

und einem ergänzenden Betrieb des Lebensmittelhandwerks;<br />

Meppener Straße in rund 1.200 m Entfernung zum Vorhabenstandort, nordwestlich<br />

angrenzend an den <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich mit dem Lebensmittelvollsortimenter<br />

Rewe (rd. 2.000 m² Verkaufsfläche) und einem ergänzenden Betrieb des Lebensmittelhandwerks;<br />

Waldstraße 26 in rund 1.900 m Entfernung zum Vorhabenstandort mit dem Lebensmitteldiscounter<br />

Netto (rund 700 m² Verkaufsfläche) und einem ergänzenden Betrieb des<br />

Lebensmittelhandwerks;<br />

Josefstraße in rund 2.200 m Entfernung zum Vorhabenstandort, nördlich des <strong>Stadt</strong>teilzentrums<br />

Georgstraße mit dem Lebensmittelvollsortimenter Rewe (rd. 2.200 m² Verkaufsfläche),<br />

zwei ergänzenden Betrieben des Lebensmittelhandwerks sowie drei nichtuntersuchungsrelevanten<br />

Betrieben;<br />

Ergänzend zu diesen überwiegend großflächigen, in städtebaulich integrierten Streulagen<br />

lokalisierten Lebensmittelanbietern konnten im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet weitere 56<br />

Betriebe mit einer untersuchungsrelevanten Gesamtverkaufsfläche von rd.<br />

3.300 m² erhoben werden. Bei diesen Betrieben handelt es sich in der Regel um klein-<br />

26 Da es sich bei einer städtebaulichen <strong>Wirkungsanalyse</strong> um eine Status-Quo-Betrachtung handelt, können<br />

im Rahmen der Untersuchung nur Betriebe berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der primärstatistischen<br />

Einzelhandelserhebung tatsächlich am Markt vorhanden sind. Der ebenfalls in der Waldstraße lokalisierte<br />

Lebensmittelvollsortimenter Edeka (vormals rd. 700 m² Verkaufsfläche, zukünftig rd. 1.100 m²<br />

Verkaufsfläche) war sowohl zum Zeitpunkt der primärstatistischen Einzelhandelserhebung als auch während<br />

der Erstellung des Endberichtes geschlossen, so dass für diesen weder eine Verkaufsfläche noch ein<br />

Umsatz ermittelt und in der Untersuchung berücksichtigt werden konnten.<br />

29<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

teilige Anbieter (Bäckereien, Metzgereien, Getränkeläden, Obstwarenhändler etc.), die<br />

abseits der zuvor beschriebenen Standortlagen in städtebaulich integrierten oder<br />

nicht-integrierten Streulagen lokalisiert sind. Aufgrund ihrer räumlichen Lage sowie<br />

ihrer Kleinteiligkeit (im Durchschnitt unter 60 m² Verkaufsfläche) tragen diese Betriebe<br />

weder zur Funktionalität der zentralen Versorgungsbereiche, noch zum Bestand der<br />

nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsstrukturen bei. Der Vollständigkeit halber werden<br />

auch diese Betriebe in die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong> mit eingestellt, wenngleich<br />

in Bezug auf diese Betriebe keine städtebaulich relevanten Auswirkungen zu<br />

erwarten sind.<br />

3.2 Untersuchungsrelevantes Angebot in den angrenzenden Nachbarkommunen<br />

Entsprechend dem abgegrenzten Untersuchungsraum (vgl. Kapitel 1) sind für die städtebauliche<br />

<strong>Wirkungsanalyse</strong> auch die Einzelhandelsstrukturen in den direkt an <strong>Lingen</strong><br />

angrenzenden Nachbarkommunen zu berücksichtigen. Hier konnten im Rahmen der<br />

primärstatistischen Einzelhandelserhebung 41 Einzelhandelsbetriebe mit einer untersuchungsrelevanten<br />

Gesamtverkaufsfläche von rd. 37.300 m² erhoben werden. Die<br />

untersuchungsrelevante Angebotssituation stellt sich demnach in Emsbüren, Freren,<br />

Geeste, Lengerich, Spelle und Wietmarschen im Einzelnen wie folgt dar.<br />

3.2.1 Gemeinde Emsbüren<br />

Für die Gemeinde Emsbüren konnte eine untersuchungsrelevante Gesamtverkaufsfläche<br />

von rd. 7.500 m² ermittelt werden, die sich auf insgesamt sieben Einzelhandelsbetriebe<br />

verteilt. Drei dieser Betriebe konnten innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />

lokalisiert werden, der sich knapp 14 km südlich des Vorhabenstandortes<br />

befindet. Hierbei handelt es sich um den Lebensmitteldiscounter Aldi (rd.<br />

1.100 m² Verkaufsfläche) sowie die Lebensmittelvollsortimenter Combi (rd.<br />

2.000 m²) und K+K (rd. 1.400 m²), die jeweils von strukturprägender Bedeutung für<br />

den Emsbürener Hauptgeschäftsbereiches sind.<br />

Junker und Kruse<br />

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30


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 9: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Hauptgeschäftsbereich<br />

Emsbüren“ 27<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage www.stadtplandienst.de<br />

Der Emsbürener Hauptgeschäftsbereich umfasst im Wesentlichen den sehr kleinteiligen<br />

Einzelhandels- und Geschäftsbesatz entlang von Lange Straße und Dalhok sowie die<br />

Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe rund um den Marktplatz. Die mit Abstand<br />

größten Einzelhandelsbetriebe sind in der nahversorgungsrelevanten Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel zu beobachten (siehe oben), insbesondere in den innenstadttypischen<br />

Warengruppen Bekleidung / Textilien und Schuhe / Lederwaren ist nur<br />

eine sehr kleinteilige Verkaufsflächenausstattung vorhanden. Insgesamt entspricht das<br />

Angebot im Emsbürener Hauptgeschäftsbereich der ihm zugewiesenen grundzentralen<br />

Versorgungsfunktion.<br />

Mit den Lebensmitteldiscountern Lidl und Netto, dem Lebensmittelmarkt Ihre Kette<br />

und dem Getränkemarkt Big Box – alle nordöstlich angrenzend an den Emsbürener<br />

Hauptgeschäftsbereich in der Bahnhofstraße gelegen – konnten insgesamt vier weitere<br />

strukturprägende Betriebe erhoben werden, die im Kernsortiment über ein Angebot<br />

in der untersuchungsrelevanten Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel verfügen.<br />

Insgesamt weisen diese Betriebe ein untersuchungsrelevantes Angebot in der Waren-<br />

27 Die dargestellte Abgrenzung basiert auf den tatsächlichen Gegebenheiten im Emsbürener Hauptge-<br />

schäftsbereich.<br />

31<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

gruppe Nahrungs- und Genussmittel von rd. 3.100 m² auf.<br />

Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauptgeschäftsbereiches konnte kein Einzelhandelsbetrieb<br />

erhoben werden, der im Kernsortiment über ein untersuchungsrelevantes<br />

Angebot in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege verfügt. Die erhobenen<br />

knapp 600 m² Verkaufsfläche in dieser Warengruppe entsprechen somit ausschließlich<br />

den Randsortimentsangeboten der zuvor benannten Lebensmittelbetriebe.<br />

3.2.2 Samtgemeinde Freren<br />

In der Samtgemeinde Freren konnte insgesamt eine untersuchungsrelevante Verkaufsfläche<br />

von rd. 6.100 m² erhoben werden, wobei mit knapp 5.000 m² der größte<br />

Anteil auf die Gemeinde Freren selbst entfällt. Der hier lokalisierte Hauptgeschäftsbereich<br />

der Samtgemeinde Freren befindet sich in einer Entfernung von rd. 16 km zum<br />

Vorhabenstandort. Die Abgrenzung des Hauptgeschäftsbereiches stellt sich wie folgt<br />

dar.<br />

Karte 10: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Hauptgeschäftsbereich<br />

Freren“ 28<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage www.stadtplandienst.de<br />

28 Die dargestellte Abgrenzung basiert auf den tatsächlichen Gegebenheiten im Frerener Hauptgeschäfts-<br />

bereich.<br />

Junker und Kruse<br />

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32


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Neben den historisch gewachsenen, überwiegend kleinteiligen Einzelhandelslagen entlang<br />

von Königstraße, Marktstraße und Bahnhofstraße umfasst die Abgrenzung des<br />

Hauptgeschäftsbereiches vor allem die städtebauliche Neuentwicklung rund um den<br />

neuen Markt. Innerhalb dieses Bereiches konnten insgesamt drei strukturprägende<br />

Einzelhandelsbetriebe ermittelt werden, die im Kernsortiment über ein Angebot in den<br />

untersuchungsrelevanten Warengruppen verfügen. Neben dem Lebensmitteldiscounter<br />

Lidl (rd. 1.100 m² Verkaufsfläche) sind dies die beiden Lebensmittelvollsortimenter<br />

K+K (rd. 1.050 m² Verkaufsfläche) und Markant (rd. 1.550 m²). Dieses Angebot<br />

wird insbesondere ergänzt durch nahversorgungsrelevante Dienstleistungsbetriebe am<br />

neuen Markt (bspw. Bank, Friseur), diverse Betriebe des Lebensmittelhandwerks sowie<br />

vereinzelte inhabergeführte Fachgeschäfte (Bekleidung, Schuhe, Haushaltswaren), die<br />

überwiegend dem mittelfristigen Bedarfsbereich zuzuordnen sind. Entsprechend der<br />

zentralörtlichen Versorgungsfunktion Frerens zeigt sich eine starke Angebotskonzentration<br />

im kurzfristigen Bedarfsbereich.<br />

Darüber hinaus sind sowohl in Freren selbst als auch in den Gemeinden Beeste, Messingen<br />

und Thuine fünf weitere strukturprägende Lebensmittelbetriebe in städtebaulich<br />

integrierten Streulagen vorhanden, die insgesamt über ein untersuchungsrelevantes<br />

Angebot in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel von rd. 2.800 m²<br />

verfügen. In der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege weisen diese Betriebe,<br />

jeweils in ihren Randsortimenten, eine Verkaufsfläche von insgesamt rd. 200 m² auf.<br />

3.2.3 Einheitsgemeinde Geeste<br />

In der Einheitsgemeinde Geeste konnten ausschließlich im Ortsteil Dalum, und hier<br />

größtenteils innerhalb des Geeste-Dalumer Hauptgeschäftsbereiches, untersuchungsrelevante<br />

Angebote ermittelt werden. Die vier innerhalb des Ortsteils gelegenen<br />

strukturprägenden Lebensmittelbetriebe verfügen insgesamt über eine Verkaufsfläche<br />

von knapp 4.350 m² in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

von knapp 300 m² in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege. Der rd. 10 km<br />

nordwestlich des Vorhabenstandortes gelegene Hauptgeschäftsbereich grenzt sich<br />

hierbei wie folgt ab.<br />

33<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 11: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Hauptgeschäftsbereich<br />

Geeste-Dalum“ 29<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage www.stadtplandienst.de<br />

Ausgehend von einer Konzentration nahversorgungsrelevanter, großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />

im Nordosten des Hauptgeschäftsbereiches verläuft der Hauptgeschäftsbereich<br />

in einer bandartigen Struktur entlang von Meppener Straße und Wietmarscher<br />

Straße auf einer Länge von knapp 800 m. Auf Höhe der Straßengabelung<br />

Wietmarscher Straße / <strong>Lingen</strong>er Straße erstreckt er sich zudem in die ersten 100 m der<br />

<strong>Lingen</strong>er Straße. Neben den zuvor benannten großflächigen Einzelhandelsbetrieben ist<br />

das Zentrum vor allem geprägt durch einen sehr kleinteiligen Einzelhandelsbesatz der<br />

kurz- und in Teilen mittelfristigen Bedarfsstufe, der oftmals durch Dienstleistungsbetriebe<br />

und Wohnnutzung unterbrochen wird.<br />

Als strukturprägende Anbieter des Hauptgeschäftsbereiches können der Lebensmittelvollsortimenter<br />

Coma (rd. 2.150 m² Verkaufsfläche) und der Lebensmitteldiscounter<br />

Lidl (rd. 1.200 m² Verkaufsfläche) identifiziert werden, die zwar fußläufig von der<br />

Ortsmitte gut zu erreichen, aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage allerdings auch als<br />

autokundenorientierte Standorte einzustufen sind.<br />

29 Die dargestellte Abgrenzung basiert auf den tatsächlichen Gegebenheiten im Dalumer Hauptgeschäfts-<br />

bereich.<br />

Junker und Kruse<br />

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34


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Südlich des abgegrenzten Hauptgeschäftsbereiches wird das nahversorgungsrelevante<br />

Angebot schließlich noch um den Lebensmitteldiscounter Aldi (rd. 1.000 m² Verkaufsfläche)<br />

ergänzt, der aufgrund des deutlich erkennbaren städtebaulichen Bruches<br />

nicht mehr dem Hauptgeschäftsbereich zuzuordnen ist.<br />

3.2.4 Samtgemeinde Lengerich<br />

In der knapp 15 km nordöstlich des Vorhabenstandortes gelegenen Samtgemeinde<br />

Lengerich konnte aufgrund des geringen Einzelhandelsbesatzes im Ortskern sowie der<br />

sonstigen städtebaulichen Gegebenheiten kein Hauptgeschäftsbereich abgegrenzt werden.<br />

Dementsprechend liegen sowohl die untersuchungsrelevanten Angebote in<br />

Lengerich als auch die untersuchungsrelevanten Angebote in den ebenfalls zur Samtgemeinde<br />

Lengerich gehörigen Gemeinden Bawinkel und Langen ausschließlich in<br />

städtebaulich integrierten Streulagen.<br />

Insgesamt konnten in der Samtgemeinde Lengerich sechs strukturprägende Einzelhandelsbetriebe<br />

mit einer untersuchungsrelevanten Gesamtverkaufsfläche von rd.<br />

4.350 m² erhoben werden. In Lengerich selbst sind dies die Lebensmittelvollsortimenter<br />

Markant (rd. 950 m² Verkaufsfläche) und Coma (rd. 1.300 m² Verkaufsfläche),<br />

der Lebensmitteldiscounter Aldi (rd. 850 m² Verkaufsfläche) sowie der Getränkemarkt<br />

Big Box (rd. 300 m² Verkaufsfläche), in Bawinkel der Lebensmittelmarkt<br />

Markant (rd. 900 m² Verkaufsfläche) sowie in Langen der Lebensmittelmarkt Edeka<br />

(rd. 250 m² Verkaufsfläche).<br />

Nach der Geschäftsaufgabe des Drogeriefachmarktes Schlecker in Lengerich wird das<br />

Angebot in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege ausschließlich über die<br />

Randsortimentsverkaufsflächen der zuvor benannten Lebensmittelbetriebe abgedeckt.<br />

3.2.5 Samtgemeinde Spelle<br />

Das untersuchungsrelevante Angebot in der Samtgemeinde Spelle konzentriert sich fast<br />

ausschließlich in der Gemeinde Spelle selbst, wo insgesamt sechs strukturprägende<br />

Einzelhandelsbetriebe mit einer untersuchungsrelevanten Verkaufsflächenausstattung<br />

von knapp 6.000 m² erhoben werden konnten. Mit rd. 4.450 m² zeigt sich die größte<br />

Angebotskonzentration innerhalb des Speller Hauptgeschäftsbereiches, der sich rd.<br />

19 km südlich des Vorhabenstandortes befindet.<br />

35<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 12: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Hauptgeschäftsbereich<br />

Spelle“ 30<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage www.stadtplandienst.de<br />

Der Hauptgeschäftsbereich teilt sich städtebaulich in zwei Bereiche: Zum einen in den<br />

Bereich nördlich der Schapener Straße, der in erster Linie von dem großflächigen, für<br />

die Untersuchung nicht relevanten Bekleidungsanbieter Bruno Kleine dominiert wird<br />

sowie zum anderen in den Fachmarktstandort zwischen Haupt- und Ringstraße, der<br />

durch die nahversorgungsrelevanten und strukturprägen Lebensmittelanbieter K+K<br />

(rd. 2.200 m² Verkaufsfläche) und Lidl (rd. 1.200 m² Verkaufsfläche) sowie den Drogeriefachmarkt<br />

Rossmann (rd. 550 m² Verkaufsfläche) geprägt wird. Diese beiden<br />

Angebotsstandorte werden über die schwach ausgebildeten Einzelhandelslagen entlang<br />

der Hauptstraße und der Schapener Straße verknüpft, an denen einige wenige private<br />

Facheinzelhändler sowie ergänzende Dienstleistungsbetriebe (bspw. Bank, Arztpraxen,<br />

Friseur) ansässig sind. Insgesamt zeigt der Hauptgeschäftsbereich – mit Ausnahme<br />

des Bekleidungsgeschäftes Bruno Kleine – eine eindeutige Angebotskonzentration<br />

nahversorgungsrelevanter Warengruppen, die der grundzentralen Versorgungsfunktion<br />

Spelles entsprechen.<br />

Ergänzend zu den zuvor genannten Einzelhandelsbetrieben konnte in der Gemeinde<br />

Spelle in städtebaulich integrierten Streulagen ein Verkaufsflächenangebot von rd.<br />

30 Die dargestellte Abgrenzung basiert auf den tatsächlichen Gegebenheiten im Speller Hauptgeschäftsbe-<br />

reich.<br />

Junker und Kruse<br />

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36


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

1.400 m² in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sowie von rd. 150 m² in<br />

der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege erhoben werden. Außerhalb Spelles<br />

konnten schließlich in Schapen mit dem Lebensmittelvollsortimener Coma (rd. 1.400<br />

m² Verkaufsfläche) und dem Lebensmittelladen Gut Kauf (rd. 130 m² Verkaufsfläche)<br />

zwei weitere strukturprägende Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich integrierten Lagen<br />

erhoben werden.<br />

3.2.6 Gemeinde Wietmarschen<br />

In der Gemeinde Wietmarschen konnten insgesamt acht strukturprägende Einzelhandelsbetriebe<br />

mit einer untersuchungsrelevanten Gesamtverkaufsfläche von knapp<br />

6.850 m² erhoben werden. Der Hauptgeschäftsbereich der Gemeinde Wietmarschen<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Lohne liegt rd. 6,4 km südöstlich des Vorhabenstandortes und ist damit<br />

der nächstgelegene Hauptgeschäftsbereich außerhalb des <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />

Karte 13: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Hauptgeschäftsbereich<br />

Wietmarschen-Lohne“ 31<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage www.stadtplandienst.de<br />

31 Die dargestellte Abgrenzung basiert auf den tatsächlichen Gegebenheiten im Lohner Hauptgeschäftsbe-<br />

reich.<br />

37<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Der Hauptgeschäftsbereich verfügt über eine untersuchungsrelevante Angebotsausstattung<br />

von rd. 1.630 m² in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel sowie<br />

von rd. 150 m² in der Warengruppe Gesundheit- und Körperpflege, die sich im Wesentlichen<br />

auf den Lebensmittelvollsortimenter Edeka (rd. 1.250 m² Verkaufsfläche)<br />

und den Lebensmitteldiscounter Netto (rd. 700 m² Verkaufsfläche) aufteilt. Ergänzt<br />

wird das Angebot dieser beiden strukturprägenden Lebensmittelanbieter durch Betriebe<br />

des Lebensmittelhandwerks sowie einige wenige private Facheinzelhändler, deren Angebot<br />

im Wesentlichen der mittelfristigen Bedarfsstufe zuzurechnen ist.<br />

Insgesamt erstreckt sich der Hauptgeschäftsbereich über eine von rd. 700 m entlang<br />

der Hauptstraße, zwischen der Parkstraße im Norden und dem Schafweg im Süden.<br />

Den städtebaulichen Mittelpunkt bildet der Schützenplatz, an dem neben dem Lebensmittelvollsortimenter<br />

ergänzende Dienstleistungsangebote ansässig sind (bspw.<br />

Friseur und Bank). Sowohl nördlich als auch südlich an den Hauptgeschäftsbereich angrenzend<br />

sind mit den Lebensmitteldiscountern Aldi (rd. 930 m² Verkaufsfläche) und<br />

Lidl (rd. 920 m² Verkaufsfläche) sowie dem Getränkemarkt Big Box (rd. 790 m² Verkaufsfläche)<br />

weitere untersuchungsrelevante Anbieter vorhanden.<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil Wietmarschen konnten schließlich drei weitere strukturprägende Lebensmittelbetriebe<br />

erhoben werden, deren Angebot für die Untersuchung relevant<br />

ist. Neben dem Lebensmitteldiscounter Netto (rd. 1.030 m² Verkaufsfläche) sind dies<br />

die beiden Lebensmittelmärkte Markant (rd. 900 m² Verkaufsfläche) und K+K (rd.<br />

900 m² Verkaufsfläche). Aufgrund des fehlenden räumlichen Zusammenhangs dieser<br />

Betriebe sowie dem darüber hinaus fehlenden, ergänzenden Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot<br />

konnte hier kein zentraler Versorgungsbereich abgegrenzt werden.<br />

Folglich befinden sich die zuletzt genannten Betriebe alle in städtebaulich integrierten<br />

Streulagen.<br />

3.3 Warengruppenspezifische Umsätze der Angebotsstandorte<br />

Wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Untersuchung ist die Analyse möglicher absatzwirtschaftlicher<br />

und städtebaulicher Auswirkungen auf die schützenswerten zentralen<br />

Versorgungsbereiche i. S. v. § 11 (3) BauNVO und § 2 (2) BauGB. Hierzu wurden<br />

zunächst flächendeckend die Verkaufsflächen aller untersuchungsrelevanten Anbieter<br />

in <strong>Lingen</strong> sowie an weiteren relevanten Angebotsstandorten erhoben und in die<br />

Analyse eingestellt.<br />

Neben der städtebaulichen Einordnung aller im Untersuchungsraum gelegenen zentralen<br />

Versorgungsbereiche (vgl. Kapitel 3.1und 3.2) sind zudem die aktuellen Umsatzzahlen<br />

der erhobenen Betriebe in die städtebauliche <strong>Wirkungsanalyse</strong> einzustellen. Zur<br />

Prognose dieser Umsatzzahlen werden nachfolgend nicht nur die ermittelten Verkaufsflächen<br />

sowie bundesdurchschnittliche Umsatzkennwerte angesetzt, sondern vielmehr<br />

die jeweilige Situation vor Ort – wie sie vorab analysiert wurde – mit berücksichtigt.<br />

Des Weiteren sind die unterschiedlichen Flächenproduktivitäten (Euro / m²)<br />

einzelner Vertriebsformen sowie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter Bestandteil<br />

der geschätzten Umsätze.<br />

Junker und Kruse<br />

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38


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Einen Überblick über das untersuchungsrelevante Verkaufsflächenangebot und die geschätzten<br />

warengruppenspezifischen Umsätze –differenziert nach Angebotsstandorten<br />

– gibt Tabelle 2.<br />

Tabelle 2: Verkaufsflächen (gerundet) und geschätzte warengruppenspezifische<br />

Umsätze nach Angebotsstandorten<br />

Angebotsstandort<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

VKF<br />

(in m²)<br />

39<br />

Umsatz<br />

(in Mio. €)<br />

Gesundheit und Körperpflege<br />

VKF<br />

(in m²)<br />

Umsatz<br />

(in Mio. €)<br />

Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> 1.730 8,9 1.040 4,5<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (<strong>Lingen</strong>) 1.620 8,6 190 0,9<br />

Nahversorgungszentrum Bramsche (<strong>Lingen</strong>) 440 2,1 < 50 < 0,1<br />

Nahversorgungszentrum Baccum (<strong>Lingen</strong>) < 100 0,5 - -<br />

Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene<br />

(<strong>Lingen</strong>)<br />

670 3,2 < 100 0,4<br />

Nahversorgungszentrum Jägerplatz (<strong>Lingen</strong>) < 50 0,2 - -<br />

Sonderstandort Rheiner Straße (<strong>Lingen</strong>) 5.490 24,1 590 2,4<br />

Sonderstandort GE Hundesand / Am Laxtener<br />

Esch (<strong>Lingen</strong>)<br />

2.020 9,6 170 0,9<br />

Sonderstandort Meppener Straße (<strong>Lingen</strong>) 2.210 10,8 130 0,7<br />

Sonderstandort Schillerstraße (<strong>Lingen</strong>) 1.310 6,2 150 0,6<br />

Streulagen (<strong>Lingen</strong>) 9.890 41,0 770 3,0<br />

Hauptgeschäftsbereich Emsbüren 3.800 18,0 400 1,6<br />

Streulagen (Emsbüren) 3.100 11,9 200 0,8<br />

Hauptgeschäftsbereich Freren 3.250 15,2 270 1,1<br />

Streulagen (Freren) 2.790 9,9 220 0,7<br />

Hauptgeschäftsbereich Geeste-Dalum 3.580 16,7 240 1,1<br />

Streulagen (Geeste-Dalum) 770 4,5 < 100 0,4<br />

Streulagen (Lengerich) 4.000 15,7 340 1,2<br />

Hauptgeschäftsbereich Spelle 3.770 16,8 660 3,2<br />

Streulagen (Spelle) 2.770 11,0 240 0,8<br />

Hauptgeschäftsbereich Wietmarschen-Lohne 1.630 7,4 150 0,6<br />

Streulagen (Wietmarschen) 4.710 18,5 380 1,4<br />

Gesamt 59.340 259,3 6.320 26,5<br />

Quelle: primärstatistische Einzelhandelserhebung, eigene Berechnung; durch Rundungen kann es zu Abweichungen<br />

in den Summen kommen<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

Das absolut größte Verkaufsflächenangebot konnte in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> ermittelt<br />

werden. Auf einer absoluten Verkaufsfläche von rd. 25.160m² in der Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel kann hier ein geschätzter Umsatz von knapp 113,7 Mio.<br />

€ erzielt werden.<br />

Innerhalb <strong>Lingen</strong>s wird der höchste Umsatz (knapp 41,0 Mio. €) an solitären Nahversorgungsstandorten<br />

bzw. in Streulagen erzielt. Weiterhin auffällig ist der hohe Verkaufsflächen-<br />

und Umsatzanteil der Sonderstandorte, die jeweils – mit Ausnahme des<br />

Sonderstandortes an der Schillerstraße – mit einem warengruppenspezifischen Umsatz<br />

zwischen rd. 9,6 Mio. € und rd. 24,1 Mio. € teilweise deutlich über den Umsätzen des<br />

<strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereiches (rd. 8,9 Mio. €) und dem <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße<br />

(rd. 8,6 Mio. €) liegen.<br />

In den Hauptgeschäftsbereichen der an <strong>Lingen</strong> angrenzenden Nachbarkommunen<br />

sind in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel durchweg Umsätze zwischen<br />

15,2 Mio. € (Hauptgeschäftsbereich Freren) und 18,0 Mio. € (Hauptgeschäftsbereich<br />

Emsbüren) zu beobachten. Lediglich im Hauptgeschäftsbereich Wietmarschen-Lohne<br />

zeigt sich mit rd. 7,4 Mio. € ein deutlich niedrigerer warengruppenspezifischer Umsatz.<br />

Gesundheit und Körperpflege<br />

In der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege zeigt sich das absolut größte Verkaufsflächenangebot<br />

(rd. 3.150 m²) ebenfalls in der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong>, so dass hier auch die<br />

höchsten warengruppenspezifischen Umsätze ermittelt werden können (rd. 14,4 Mio.<br />

€).<br />

Mit knapp 4,5 Mio. € wird der absolut höchste Umsatz innerhalb des <strong>Lingen</strong>er<br />

Hauptgeschäftsbereiches erzielt. Vergleichsweise hohe Umsätze können noch für den<br />

Sonderstandort Rheiner Straße (rd. 2,4 Mio. €) sowie für alle in solitären Streulagen<br />

lokalisierte Angebote ermittelt werden (rd. 3,0 Mio. €)<br />

In den Nachbarkommunen ist lediglich im Speller sowie – mit Abstrichen – im Emsbürener<br />

Hauptgeschäftsbereich eine adäquate Angebotsausstattung zu beobachten.<br />

Hier können warengruppenspezifische Umsätze von rd. 3,2 Mio. € bzw. rd. 1,6 Mio. €<br />

ermittelt werden. In allen übrigen Nachbarkommunen wird das Angebot in der Warengruppe<br />

Gesundheit und Körperpflege ausschließlich über die Randsortimentsangebote<br />

der hier ansässigen Lebensmittelmärkte abgedeckt, so dass sich insbesondere für die<br />

Hauptgeschäftsbereiche nur vergleichsweise niedrige warengruppenspezifische Umsätze<br />

(0,6 Mio. € bis 1,1 Mio. €) ermitteln lassen.<br />

Junker und Kruse<br />

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40


4 <strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong><br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am zu untersuchenden Standort ist vor dem<br />

Hintergrund der quantitativen, strukturellen und räumlichen Versorgungssituation in<br />

den von der Ansiedlung potenziell betroffenen zentralen Versorgungsbereichen und<br />

sonstigen Angebotsstandorten auf der einen Seite sowie der absatzwirtschaftlichen<br />

Tragfähigkeit und städtebaulichen Verträglichkeit auf der anderen Seite zu bewerten.<br />

4.1 Absatzwirtschaftliche Einordnung des Vorhabens<br />

Den wesentlichen Parameter für die Bewertung städtebaulicher Auswirkungen stellt die<br />

absatzwirtschaftliche Einordnung des projektierten Vorhabens dar.<br />

Zunächst werden dabei Betrachtungen der branchenspezifischen Verkaufsflächen durch<br />

die Umsetzung des Planvorhabens vorgenommen. Um den Anforderungen der Rechtsprechung<br />

im Sinne einer „Worst Case-Annahme“ zu genügen 32 , ist den Modellrechnungen<br />

nicht nur ein branchenüblicher, moderater Vorhabenumsatz zu Grund gelegt<br />

worden, sondern es wurde zudem der aus städtebaulicher Sicht nachteilhafteste Fall<br />

projiziert, dem hohe Flächenproduktivitäten pro m² Verkaufsfläche und somit ein hoher<br />

Vorhabenumsatz zu Grunde liegen.<br />

Für das geplante Vorhaben ergeben sich unter Berücksichtigung der sortimentsspezifischen<br />

Verkaufsflächenzusammensetzung (vgl. Tabelle 1), der spezifischen Betriebsform<br />

sowie der gegebenen Standortkriterien (vgl. Kapitel 2.2) die nachfolgend aufgeführten,<br />

nach Sortimenten differenzierten Umsätze:<br />

Tabelle 3: Umsatzerwartung Verbrauchermarkt 3.500 m² (Moderate Case):<br />

Warengruppe<br />

Verkaufsfläche<br />

(in m²)<br />

41<br />

Flächenproduktivität<br />

(in Euro / m²)<br />

Umsatz<br />

(in Mio. Euro)<br />

Nahrungs- und Genussmittel 2.600 4.700 12,2<br />

Gesundheit und Körperpflege 350 4.300 1,5<br />

Restfläche* 550 2.600 1,4<br />

Gesamt 3.500 4.300 33 15,1<br />

Quelle: eigene Berechnungen, durch Rundungen kann es zu Abweichungen kommen<br />

* ca. 19 Einzelsortimente, wobei nicht mehr als 100 m² Verkaufsfläche auf ein Einzelsortiment entfällt<br />

32 vgl. u. a. das sog. Preußen-Park-Urteil des OVG Münster: OVG NRW Az.: 7a D 60/99.NE vom 07. Dez.<br />

2000, S. 53 ff.<br />

33 BBE Handelsberatung (2010): Struktur- und Marktdaten im Einzelhandel, S 16; Hahn Gruppe (2011):<br />

Retail Real Estate Report 2011 / 2012, 6. Ausgabe, S 22<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Ausgehend von moderaten Flächenproduktivitäten, insbesondere in den untersuchungsrelevanten<br />

Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und<br />

Körperpflege, kann für das Gesamtvorhaben ein Vorhabenumsatz von rd. 15,1 Mio.<br />

€ prognostiziert werden. Warengruppenspezifisch kann mit Umsätzen von rd. 12,2<br />

Mio. € (Nahrungs- und Genussmittel) bzw. rd. 1,5 Mio. € (Gesundheit und Körperpflege)<br />

gerechnet werden.<br />

Tabelle 4: Umsatzerwartung Verbrauchermarkt 3.500 m² (Worst Case):<br />

Warengruppe<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

Verkaufsfläche<br />

(in m²)<br />

42<br />

Flächenproduktivität<br />

(in Euro / m²)<br />

Umsatz<br />

(in Mio. Euro)<br />

Nahrungs- und Genussmittel 2.600 5.200 13,5<br />

Gesundheit und Körperpflege 350 5.000 1,8<br />

Restfläche* 550 2.600 1,4<br />

Gesamt 3.500 4.700 34 16,7<br />

Quelle: eigene Berechnungen, durch Rundungen kann es zu Abweichungen kommen<br />

* ca. 19 Einzelsortimente, wobei nicht mehr als 100 m² Verkaufsfläche auf ein Einzelsortiment entfällt<br />

Im Sinne der rechtlich geforderten Worst Case-Betrachtung ergibt sich unter Berücksichtigung<br />

erhöhter Flächenproduktivitäten, insbesondere in den untersuchungsrelevanten<br />

Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und Körperpflege,<br />

ein prognostizierter Jahresumsatz von bis zu rd. 16,7 Mio. €. Warengruppenspezifisch<br />

kann mit Umsätzen in einer Höhe von bis zu rd. 13,5 Mio. € (Nahrungs- und<br />

Genussmittel) bzw. rd. 1,8 Mio. € (Gesundheit und Körperpflege) gerechnet werden.<br />

4.2 Überprüfung der Nahversorgungsfunktion des Vorhabens<br />

Die Überprüfung der Nahversorgungsfunktion eines Vorhabens kann als ein erster Indikator<br />

zur Überprüfung der Tragfähigkeit des jeweiligen Projektes herangezogen werden.<br />

Von einer Nahversorgungsfunktion ist auszugehen, wenn sich erstens der fußläufige<br />

Einzugsbereich des Vorhabens nicht wesentlich mit den fußläufigen Einzugsbereichen<br />

der zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsgebiet überlagert und wenn<br />

zweitens der zu erwartende Umsatz im Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel<br />

rechnerisch einen Anteil von 35 % 35 des entsprechenden einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraftpotenzials im zu versorgenden Gebiet nicht übersteigt. Als fußläufiger Einzugsbereich<br />

eines Vorhabens wird regelmäßig – in Abhängigkeit von topographischen<br />

und sonstigen siedlungsstrukturellen Gegebenheiten – ein Radius zwischen 500 m bis<br />

34 ebenda<br />

35 Gründe für diese maximal erreichbare Abschöpfungsquote sind unter anderem die traditionellen Einkaufsbeziehungen<br />

zu anderen Standorten sowie die Ausdifferenzierung des Lebensmitteleinkaufs.


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

700 m definiert. Da im vorliegenden Fall sowohl rund um den Vorhabenstandort als<br />

auch im übrigen <strong>Stadt</strong>gebiet keine siedlungsstrukturellen Besonderheiten in Bezug auf<br />

die fußläufige Nahversorgung zu erkennen sind (wie zum Beispiel hoch verdichtete<br />

Wohnsiedlungsbereiche), wird für das Einzugsgebiet der strukturprägenden, nahversorgungsrelevanten<br />

Einzelhandelsbetriebe ein mittlerer Radius von 600 m angenommen<br />

36 .<br />

Karte 14: Fußläufige Erreichbarkeit nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe<br />

(600 m)<br />

Quelle: eigene Darstellung, auf Basis des Amtlichen Liegenschaftskatasters der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Es zeigt sich, dass im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Lingen</strong> Innenstadt ein umfangreiches nahversorgungsrelevantes<br />

Angebot vorhanden ist. Trotz dieser quantitativ guten Angebotsausstattung<br />

sind insbesondere im Bereich des zukünftigen Emsauenparks sowie an der südöstlichen<br />

Grenze zum <strong>Stadt</strong>teil Laxten versorgungsstrukturelle Lücken vorhanden.<br />

Wie der vorangestellten Karte zudem entnommen werden kann, ist der fußläufige Einzugsbereich<br />

des avisierten Vorhabens in weiten Teilen deckungsgleich mit den fußläufigen<br />

Einzugsbereichen bestehender nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe<br />

im näheren Vorhabenumfeld (bspw. Lebensmitteldiscounter Lidl in der Lindenstraße<br />

sowie Lebensmittelmarkt K+K in der Rheiner Straße). Folglich würde die Realisierung<br />

36 Bei den nachfolgend dargestellten Radien handelt es sich nicht um detaillierte Isochronen sondern um<br />

sogenannte „idealtypische Einzugsbereiche“, die für die nachfolgenden Bewertungen und Schlussfolgerungen<br />

allerdings ausreichend sind.<br />

43<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

des Vorhabens zu einer quantitativen Ausweitung des bestehenden nahversorgungsrelevanten<br />

Angebotes innerhalb <strong>Lingen</strong>s beitragen 37 , eine qualitative Verbesserung<br />

bzw. Erweiterung des Grund- und Nahversorgungsnetzes wäre hingegen nicht gegeben.<br />

Zudem zeigt sich, dass erhebliche Anteile des „idealtypischen Einzugsbereichs“ des<br />

Vorhabens sich mit dem Einzugsbereich des <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereiches überlagern.<br />

Soweit davon ausgegangen werden kann, dass sich der tatsächliche Einzugsbereich<br />

des Vorhabens über die theoretische Abgrenzung hinaus erstreckt, kann des Weiteren<br />

angenommen werden, dass es zu nicht unwesentlichen Überlagerungen mit<br />

dem Einzugsbereich des <strong>Stadt</strong>teilzentrums Georgstraße kommen wird. Folglich können<br />

negative Auswirkungen insbesondere auf diese beiden zentralen Versorgungsbereiche<br />

vor Durchführung einer detaillierten kleinräumigen Analyse (vgl. Kapitel 4.5)<br />

nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden.<br />

Aufbauend auf diese ersten Ergebnisse kann die Nahversorgungsfunktion des avisierten<br />

Verbrauchermarktes zudem bezogen auf das Kaufkraftpotenzial innerhalb des als fußläufigen<br />

Einzugsbereichs definierten 600 m Radius überprüft werden:<br />

Berechnung 38 :<br />

Erwarteter Umsatz mit „nahversorgungsrelevanten Sortimenten“<br />

(Nahrungs- und Genussmittel)<br />

Verbrauchermarkt (Moderate Case) ...................................................... 12,2 Mio. Euro<br />

Verbrauchermarkt (Worst Case) ............................................................ 13,5 Mio. Euro<br />

Rechnerisch notwendiges Kaufkraftpotenzial bei einer maximalen Abschöpfung von<br />

35 % der sortimentsspezifischen Kaufkraft<br />

Verbrauchermarkt (Moderate Case) ...................................................... 34,9 Mio. Euro<br />

Verbrauchermarkt (Worst Case) ............................................................ 38,6 Mio. Euro<br />

Kaufkraftpotenzial „nahversorgungsrelevante Sortimente“ (Nahrungs- und Genussmittel<br />

inkl. Lebensmittelhandwerk) pro Einwohner und Jahr .................................... 2.113 39<br />

Rechnerisch notwendige Einwohnerzahl (600 m Radius um Vorhabenstandort)<br />

Verbrauchermarkt (Moderate Case) ................................................... rd. 16.500 Einw.<br />

Verbrauchermarkt (Worst Case) ......................................................... rd. 18.300 Einw.<br />

37 Dieser Aussage liegt die Annahme zu Grunde, dass das Angebot des avisierten Verbrauchermarktes additiv<br />

zu den bereits bestehenden Angeboten hinzutritt. Hierbei handelt es sich eher um eine theoretische<br />

Überlegung. Wie der nachfolgenden städtebaulichen <strong>Wirkungsanalyse</strong> entnommen werden kann, ist<br />

vielmehr davon auszugehen, dass bei Realisierung des Verbrauchermarktes einzelne nahversorgungsrelevante<br />

Anbieter sich aufgrund des erhöhten Konkurrenzdruckes vom Markt zurückziehen werden.<br />

38 Die Prüfung bezieht sich auf das Kernsortiment des geplanten Einzelhandelsbetriebes. Für die Randsortimente<br />

ist aufgrund der geringen Verkaufsflächen- bzw. Umsatzanteile pro Warengruppe generell von<br />

einer Tragfähigkeit auszugehen.<br />

39 IFH Retail Consultants Köln, Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2012<br />

Junker und Kruse<br />

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44


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Damit das geplante Vorhaben über eine reine Nahversorgungsfunktion verfügt, ist – in<br />

Abhängigkeit vom zukünftigen Umsatz des Vorhabens – im fußläufigen Einzugsbereich<br />

eine Mantelbevölkerung von 16.500 bzw. 18.300 Einwohnern nachzuweisen.<br />

Gemäß den aktuell vorliegenden Einwohnerzahlen der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> 40 leben im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>teil Innenstadt derzeit rd. 26.600 Einwohner. Da aufgrund der bestehenden<br />

siedlungsräumlichen Struktur nicht davon ausgegangen werden kann, dass über 60 %<br />

der Einwohner über einen Wohnsitz im fußläufigen Einzugsbereich des Vorhabens verfügen,<br />

kann für einen avisierten Verbrauchermarkt – unabhängig vom zukünftigen<br />

Umsatz des Vorhabens – eine reine Nahversorgungsfunktion in keinem Fall nachgewiesen<br />

werden. Selbst bei einer Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche auf bspw.<br />

rd. 3.000 m² und einer damit einhergehenden Reduzierung der Verkaufsfläche in der<br />

Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel auf rd. 2.200 m² müssten zum Nachweis<br />

einer reinen Nahversorgungsfunktion knapp 15.400 Einwohner ihren Wohnsitz innerhalb<br />

des fußläufigen Einzugsbereiches des Vorhabens besitzen.<br />

Auch bei einer zukünftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung am Alten Hafen und im räumlich<br />

nahe (jedoch außerhalb des fußläufigen Einzugsbereiches) gelegenen Emsauenpark<br />

ist selbst für diese Größenordnung nicht davon auszugehen, dass die für eine reine<br />

Nahversorgungsfunktion „notwendige Einwohnerzahl“ erreicht wird.<br />

4.3 Modellrechnung<br />

Zur Prognose der von der Neuplanung ausgehenden absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen<br />

Auswirkungen auf die übrige Nahversorgung oder andere zentrale Versorgungsbereiche<br />

im näheren und weiteren Standortumfeld hat sich in der Einzelhandelsforschung<br />

und -begutachtung der Gravitationsansatz bewährt, der allerdings nach Ansicht<br />

der Gutachter nur für eine erste Einschätzung dienen kann. Bei dem hier verwendeten<br />

modifizierten Gravitationsmodell werden zusätzliche Kennwerte und Parameter<br />

zur sortimentsspezifischen und standortspezifischen Attraktivität rechnerisch eingestellt,<br />

was die Validität der Ergebnisse dieser Modellrechnung sichert.<br />

Dieser hier verwendete Ansatz, in den die für den Untersuchungsraum relevanten<br />

Kennwerte einfließen, ermittelt die durch das Einzelhandelsvorhaben hervorgerufene<br />

Umsatzumverteilung, um darauf aufbauend eine Beurteilung der potenziellen städtebaulichen<br />

Auswirkungen des Vorhabens vornehmen zu können.<br />

Grundsätzlich ist zur Methode des Gravitationsmodells folgendes festzuhalten:<br />

Für die untersuchten Standorte werden die Einzelhandelskennziffern der relevanten<br />

Hauptbranchen ermittelt (Verkaufsfläche, Umsatz, Zentralitätsfaktor und Standortqualitätsgewichtung<br />

im Sinne von Gesamtattraktivität).<br />

40 vgl. www.lingen.de/rathaus_und_buergerservice/zahlen_und_daten/strukturdaten/allgemeine_strukturdaten.html<br />

(zugegriffen am 06.08.2012); Einwohnerzahlen zum 01.07.2012<br />

45<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Mit dem potenziellen „Marktzutritt“ des Einzelhandelsvorhabens verändert sich das<br />

raumwirtschaftliche Gewicht des Standortes im Verhältnis zu den anderen Standorten,<br />

da Umsatz und Widerstände von Nachfrage- und Angebotsstandorten zueinander eine<br />

relative Veränderung erfahren.<br />

Folgende Eingangswerte werden im Rahmen des Gravitationsmodells mit berücksichtigt:<br />

� Die erhobenen Verkaufsflächen nach Sortimentsgruppen und Anbietern/Standorten,<br />

� die Flächenproduktivitäten nach Sortimentsgruppen / Standorten,<br />

� der daraus resultierende sortimentsgruppenspezifische und summierte Umsatz<br />

der Anbieter/Standorte,<br />

� die Widerstände (Raumdistanzen) zwischen den Standorten resultieren jeweils<br />

aus der Abhängigkeit der Sortimentsgruppen und der Gesamtattraktivität der<br />

Anbieter/Standorte und ihrer jeweiligen Marktgebiete,<br />

� der zu erwartende Umsatz der Neuansiedlung.<br />

Als Datengrundlage für die Berechnungen dient eine aktuelle, im abgegrenzten Untersuchungsraum<br />

durchgeführte primärstatistische Einzelhandelserhebung (Juni / Juli<br />

2012). Erhoben wurden die für die Untersuchung relevanten Hauptwarengruppen<br />

Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogerie und Körperpflege (vgl. Kapitel 3).<br />

Um den Anforderungen der Rechtsprechung im Sinne einer „Worst Case-Annahme“<br />

zu genügen 41 , ist für die Modellrechnungen der aus städtebaulicher Sicht nachteilhafteste<br />

Fall berechnet worden: Durch die Realisierung des avisierten Vorhabens können<br />

bis auf die üblicherweise anzunehmenden Streukunden weder zusätzliche Kunden von<br />

außerhalb des zu Grunde gelegten Untersuchungsraums gewonnen werden, noch wird<br />

sich die Abschöpfungsquote im Einzugsbereich durch das Vorhaben erhöhen, d. h. der<br />

Kaufkraftabfluss aus Teilen des Einzugsgebiets wird gemäß dieser Annahme im Saldo<br />

nicht reduziert werden. Daraus resultiert, dass in diesem städtebaulich ungünstigsten<br />

Fall, eine Umsatzumverteilung von bis zu 100 % innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

stattfindet.<br />

Bevor im Folgenden die Analyseergebnisse in Bezug auf das mögliche monetäre Umverteilungspotenzial<br />

der untersuchungsrelevanten Warengruppengruppen der geplanten<br />

Einzelhandelsansiedlung mit einer kurzen Einschätzung der städtebaulichen Folgewirkungen<br />

dargestellt werden, wird ein Exkurs zur sogenannten 10%-Schwelle gegeben.<br />

41 vgl. u. a. das sog. Preußen-Park-Urteil des OVG Münster: OVG NRW Az.: 7a D 60/99.NE vom 07. Dez.<br />

2000, S. 53 ff.<br />

Junker und Kruse<br />

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46


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

4.4 Exkurs – Die 10 % Schwelle der Umsatzumverteilung<br />

Bereits in einer Vielzahl von gutachterlichen Stellungnahmen und gerichtlichen Urteilen<br />

zu großflächigen Einzelhandelsansiedlungsvorhaben basierte die Einordnung und Bewertung<br />

des zumutbaren Kaufkraftabzuges auf der sog. „10 %-Marke“ 42 . Dabei wird<br />

vermutet, dass eine von Einzelhandelsgroßvorhaben in den benachbarten Gemeinden<br />

bzw. Standorten erzeugte Umsatzumverteilung von nicht mehr als 10 % zu Lasten des<br />

zentrenorientierten Einzelhandels keine negativen städtebaulichen Auswirkungen i. S.<br />

v. § 11 (3) BauNVO erwirkt, folglich sind die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit<br />

des betroffenen zentralen Versorgungsbereiches lediglich absatzwirtschaftlicher, nicht<br />

jedoch städtebaulicher Art.<br />

So begrüßenswert der Rückgriff auf eine derart quantitative und augenscheinlich auch<br />

operationalisierbare Messgröße sein mag, so kritisch ist<br />

� die fachwissenschaftliche Herleitung der „10 %-Marke“ und<br />

� die per se erfolgte Anwendung der „10 %-Marke“, ohne angemessen die<br />

raumordnerischen und städtebaulichen Begebenheiten und Spezifika zu berücksichtigen<br />

und in die Bewertung einzustellen.<br />

Zur fachwissenschaftlichen Herleitung der „10 %-Marke“:<br />

Der Grenzwert von 10 % basiert auf einer im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Industrie-<br />

und Handelskammern in Baden-Württemberg mit Förderung des Wirtschaftsministeriums<br />

Baden-Württemberg erstellten Langzeitstudie 43 : Innerhalb der Jahre 1992<br />

bis 1996 sind acht unterschiedliche Einzelhandelsprojekte vom Supermarkt mit 900 m²<br />

Verkaufsfläche bis hin zum Einkaufszentrum mit ca. 21.000 m² Verkaufsfläche auf ihre<br />

raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen untersucht worden. Aus den gesammelten<br />

Ergebnissen wurde eine Querschnittsauswertung vorgenommen, als deren<br />

Resultat ein „Wirkungsgefüge bei der Ansiedlung eines dezentralen Einzelhandelsbetriebes“<br />

und eine Übersicht zu „Grenzwerten der Umsatzumverteilung bei großflächigen<br />

Ansiedlungsvorhaben in der jeweiligen Standortgemeinde“ erstellt wurde 44 .<br />

Für innenstadtrelevante Sortimente leiten sich demnach erhebliche städtebauliche Folgen<br />

zwischen 10 % und 20 % Umsatzumverteilung ab. Interessanterweise wurde hierzu<br />

angemerkt, dass die Auswirkungen durch Einzelfallprüfungen zu verifizieren sind,<br />

also nicht ohne weiteres pauschal zu übertragen sind.<br />

42 vgl. z.B.: Schmitz,Holger/Federwisch,Christof, Einzelhandel und Planungsrecht, Berlin 2005, Rz. 361-<br />

365, auch mit Nachweisen der Rechtsprechung; Schmitz, Holger; Factory Outlet Center in der Rechtsprechung<br />

- Der Kaufkraftabzug als Maßstab für eine interkommunal rücksichtsvolle Einzelhandelsansiedlung?<br />

In: BauR 10/99, S. 1100-1113; OVG Münster (zu CentroOberhausen), OVG NRW, Urteil<br />

vom 06.06.2005 - 10 D 145/04. NE, Urteilsabdruck S. 57 ff<br />

43 vgl. GMA; Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe, Kurzfassung der GMA-Langzeitstudie<br />

im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg mit<br />

Förderung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, Ludwigsburg 1997, S. 41<br />

44 vgl. GMA; A.a.O., Ludwigsburg 1997, S. 34 und 36<br />

47<br />

Junker und Kruse<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Fachwissenschaftlich ist die „10 %-Marke“ oder auch Erheblichkeitsgrenze, ab derer<br />

erhebliche städtebauliche Auswirkungen wahrscheinlich werden, somit nicht pauschal<br />

anwendbar.<br />

Vielmehr ist für die von Einzelhandelsgroßvorhaben potenziell ausgehenden Implikationen<br />

nach den „Worst Case-Fällen“ zu urteilen, so dass auch bei Nicht-Erreichen von<br />

10 % Umsatzumverteilung zu Lasten einer Innenstadt / eines <strong>Stadt</strong>kerns negative<br />

städtebauliche Auswirkungen erfolgen können. 45<br />

Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass auch Umsatzumverteilungen von über<br />

10 % – wenn aus den wettbewerblichen Auswirkungen im entsprechenden Einzelfall<br />

(zentraler Versorgungsbereich) keine gravierenden Folgen für die bestehenden Einzelhandelsstrukturen<br />

resultieren – städtebaulich verträglich sein können. In der obergerichtlichen<br />

Rechtsprechung wird die Frage des „Umschlagens“ von Umsatzumverteilungen<br />

(wettbewerbliche Auswirkungen) in städtebaulich negative (strukturelle Auswirkungen)<br />

mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Die Bandbreite der Werte reicht<br />

von 10 % 46 , über 10 % bis 20 % 47 bis hin zu etwa 30 % 48 .<br />

Auch vor dem Hintergrund der seit mehr als einem Jahrzehnt andauernden wirtschaftlich<br />

angespannten Lage im Einzelhandel ist die 10 %-Schwelle kritisch zu sehen. So<br />

können angesichts der nur geringen Gewinnmargen in vielen Warengruppen auch<br />

schon deutlich geringere Umsatzumverteilungen gravierende Folgen für die bestehenden<br />

Einzelhandelsstrukturen besitzen. 49<br />

Somit ist die städtebauliche Verträglichkeit großflächiger Planvorhaben immer auch aus<br />

den individuellen lokalen Gegebenheiten betroffener zentraler Versorgungsbereiche<br />

und der wirtschaftlichen Stabilität und Potenz der relevanten Anbieter abzuleiten. Diese<br />

müssen ebenfalls Gegenstand der gutachterlichen Untersuchung sein. Diese Pflicht<br />

geht nicht zuletzt auf die – vom Bundesverwaltungsgericht in ihrem Inhalt bestätigten –<br />

CentrO-Urteile des OVG Münster 50 zurück. Nach den CentrO-Urteilen ist in diesem<br />

Zusammenhang festzuhalten, dass<br />

� der gewichtige Schwellenwert bei 10 % Umsatzverlust liegt (Regelfall), jedoch<br />

� die Beurteilung offen bleibt, ob ein Schwellenwert von 10 % für alle Fallkonstellationen<br />

gelten kann und mit welcher Maßgabe bei der Ermittlung der Zu-<br />

45 vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern 3k 09/04, 03.02.2006<br />

46 vgl. OVG Potsdam, NVwZ 1999, 434; OVG Münster, BRS 59 Nr. 70; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001,<br />

638 = BRS 64 Nr. 33<br />

47 vgl. OVG Koblenz v. 08.01.1999 – 8 B 12650/98 -, NVwZ, 1999, 435, 438; VGH München, BayVBI<br />

2001, 175 = BRS 63 Nr. 62.<br />

48 vgl. OVG Weimar, Urt. V 20.12.2004 – 1 N 1096/03, Juris m. w. Nachw.<br />

49 vgl. z.B. Acocella, D.; Fürst, U.C. (2002): 10 Prozent Umsatzumverteilung. In: BAG Handelsmagazin,<br />

05-06/2002, S. 29ff<br />

50 vgl. Urteil des OVG NRW vom 28.12.2005 – 10 D 148/04.NE - „Centro-Urteil“<br />

Junker und Kruse<br />

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48


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

mutbarkeitsschwelle die raumordnerische Funktion der betroffenen Gemeinde<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

Der gewichtige Schwellenwert ist als wesentlicher Indikator, anhand dessen die Intensität<br />

der Belastung der Nachbarkommunen ermittelt werden kann, somit nicht identisch<br />

mit der Zumutbarkeitsschwelle. Das Erreichen des gewichtigen Schwellenwertes ist Anlass,<br />

den Kaufkraftabfluss in die Abwägung bei der Planung als Belang einzustellen und<br />

zu bewerten, denn „Überschritten ist die städtebauliche Relevanzschwelle erst dann,<br />

wenn ein Umschlagen von rein wirtschaftlichen zu städtebaulichen Auswirkungen<br />

stattzufinden droht“. 51<br />

Dieses „Umschlagen“ kann dann konstatiert werden, wenn die verbrauchernahe<br />

Versorgung der Bevölkerung in Frage gestellt wird oder die Zentrenstruktur nachhaltig<br />

verändert wird. Eine solche städtebaulich relevante Umsatzumverteilung liegt<br />

z. B. dann vor, wenn<br />

� eine wesentliche Änderung der Marktverhältnisse in Form von „flächendeckenden“<br />

Geschäftsaufgaben befürchtet werden muss, so dass die Versorgung der<br />

Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist 52 , bzw.<br />

� das jeweilige Vorhaben zu Ladenleerständen und so zu einer Verminderung der<br />

Vielfalt und Dichte des Warenangebotes sowie zu abnehmender Frequenz, zur<br />

Niveauabsenkung und damit zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit<br />

des betroffenen zentralen Versorgungsbereiches führt 53 .<br />

4.5 Absatzwirtschaftliche Auswirkungen<br />

Im Folgenden gilt es, die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen eines<br />

3.500 m² großen Verbrauchermarktes zu ermitteln und eine kurze Einschätzung<br />

der möglichen versorgungsstrukturellen Folgewirkungen zu geben. Die Ergebnisse der<br />

Berechnung möglicher monetärer Umverteilungspotenziale sowie prozentualer Umverteilungsanteile<br />

gegenüber den Angebotsstandorten im Untersuchungsraum stellen sich<br />

unter Berücksichtigung der getroffenen Annahmen (siehe Kapitel 4.3) wie nachfolgend<br />

ausgeführt dar.<br />

51 ebenda<br />

52 vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Auflage (2002), § 11 Rn. 21.1 m.w.N.<br />

53 vgl. u. a. Janning, Der Ausschluss des zentrenschädigenden Einzelhandels im unbeplanten Innenbe-<br />

reich, BauR 2005, 1723, 1725<br />

49<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

4.5.1 Nahrungs- und Genussmittel<br />

Tabelle 5: Prognostizierte Umsatzumverteilung in der Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel bei Realisierung eines Verbrauchermarktes (3.500 m²<br />

Verkaufsfläche)<br />

Angebotsstandort<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

50<br />

Moderate Case Worst Case<br />

(in Mio. €) (in %) (in Mio. €) (in %)<br />

Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> 0,9 10 % 1,0 11 %<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (<strong>Lingen</strong>) 0,8 9 % 0,8 10 %<br />

Nahversorgungszentrum Bramsche (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Baccum (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Jägerplatz (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Sonderstandort Rheiner Straße (<strong>Lingen</strong>) 2,7 11 % 3,0 12 %<br />

Sonderstandort GE Hundesand / Am Laxtener Esch<br />

(<strong>Lingen</strong>)<br />

0,5 6 % 0,6 6 %<br />

Sonderstandort Meppener Straße (<strong>Lingen</strong>) 0,7 7 % 0,8 7 %<br />

Sonderstandort Schillerstraße (<strong>Lingen</strong>) 0,2 4 % 0,3 4 %<br />

Streulagen (<strong>Lingen</strong>) 3,8 6 – 25 % 4,1 7 - 28 %<br />

Hauptgeschäftsbereich Emsbüren 0,2 1 % 0,2 1 %<br />

Streulagen (Emsbüren) 0,2 1 % 0,2 1 %<br />

Hauptgeschäftsbereich Freren 0,2 1 % 0,2 1 %<br />

Streulagen (Freren) * * * *<br />

Hauptgeschäftsbereich Geeste-Dalum 0,4 2 % 0,4 2 %<br />

Streulagen (Geeste-Dalum) * * * *<br />

Streulagen (Lengerich) 0,2 1 % 0,2 1 %<br />

Hauptgeschäftsbereich Spelle 0,2 1 % 0,2 1 %<br />

Streulagen (Spelle) * * * *<br />

Hauptgeschäftsbereich Wietmarschen-Lohne 0,2 3 % 0,3 4 %<br />

Streulagen (Wietmarschen) 0,5 2-4 % 0,6 2 -4 %<br />

Gesamt 12,2 5 % 13,5 5 %<br />

Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage verschiedener Eingangs- und Kennwerte; durch Rundungen<br />

kann es zu Abweichungen in den Summen kommen<br />

*Da das Gravitationsmodell Wahrscheinlichkeitsaussagen über Kaufkraftflüsse liefert, wurde die<br />

Grenze der Nachweisbarkeit für Umsatzumverteilungen auf 0,1 Mio. Euro festgelegt. Wirkungen<br />

unterhalb dieses Wertes werden nicht ausgewiesen.


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

� Vorab kann festgestellt werden, dass es bei Realisierung eines Verbrauchermarktes<br />

– unabhängig vom zukünftigen Vorhabenumsatz – zu einer verschärften Wettbewerbssituation<br />

im Untersuchungsraum, insbesondere gegenüber den zentralen<br />

Versorgungsbereichen innerhalb <strong>Lingen</strong>s (Hauptgeschäftsbereich und <strong>Stadt</strong>teilzentrum<br />

Georgstraße) kommen wird. Es zeigt sich zudem, dass einzelne in städtebaulich<br />

integrierten Streulagen liegende, die wohnortnahe Grundversorgung<br />

sichernde Einzelhandelsbetriebe von nicht unerheblichen Umsatzumverteilungen<br />

betroffen sein werden.<br />

� So ist im Rahmen der Worst Case Betrachtung 54 im <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich<br />

mit einer absoluten Umverteilung von rd. 1,0 Mio. € zu rechnen, was einer<br />

prozentualen Umverteilungsquote von knapp 11 % entspricht. Aufgrund der<br />

derzeitigen Angebotssituation im Hauptgeschäftsbereich geht diese Umverteilung<br />

in großen Teilen zu Lasten des einzigen hier ansässigen strukturprägenden Lebensmittelbetriebes<br />

(Rewe), der im Wesentlichen die fußläufige Grund- und Nahversorgung<br />

im <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich sichert. Da das übrige Angebot<br />

in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel auf spezialisierten Lebensmitteleinzelhandel<br />

(bspw. Naturkost) sowie Betriebe des Lebensmittelhandwerks entfällt,<br />

die von der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes nicht in dem Maße betroffen<br />

werden, ist nicht auszuschließen, dass der einzige strukturprägende Lebensmittelvollsortimenter<br />

in seinem Bestand gefährdet wird. Sollte es schließlich zu einer<br />

Geschäftsaufgabe dieses Betriebes im <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich kommen,<br />

wäre dieser sicherlich nicht in der ihm von der Landesplanung zugewiesenen<br />

mittelzentralen Versorgungsfunktion beeinträchtigt. Gleichwohl könnte der<br />

Hauptgeschäftsbereich die ihm durch das Einzelhandelskonzept zugewiesene Nahversorgungsfunktion<br />

nicht mehr erfüllen, wobei ergänzend darauf hinzuweisen<br />

ist, dass die fußläufige Nahversorgung für die im nördlichen Teil der Innenstadt lebenden<br />

Einwohner durch den an der Meppener Straße lokalisierten Lebensmittelvollsortimenter<br />

Rewe erhalten bleibt.<br />

� Auch gegenüber dem <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße ist eine absolute Umsatzumverteilung<br />

von rd. 0,8 Mio. € bzw. eine prozentuale Umsatzumverteilungsquote<br />

von knapp 10 % zu prognostizieren. Von dieser Umverteilung werden im Wesentlichen<br />

der Lebensmittelmarkt K+K sowie der Lebensmitteldiscounter Aldi betroffen<br />

sein, die derzeit die Nahversorgungsfunktion des <strong>Stadt</strong>teilzentrums sicherstellen.<br />

Sollte es in Folge der Vorhabenansiedlung zu einer Geschäftsaufgabe von<br />

einem der beiden Märkte kommen, ist auch hier nicht sichergestellt, dass das<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum mittel- bis langfristig die ihm zugewiesene Nahversorgungsfunktion<br />

noch erfüllen kann.<br />

� Aufgrund der räumlichen Entfernung zum Vorhabenstandort sowie der zum Teil<br />

geringen Angebotsausstattung können gegenüber den <strong>Lingen</strong>er Nahversor-<br />

54 Alle weiteren Ausführungen zu den Angebotsstandorten im Untersuchungsraum konzentrieren sich ausschließlich<br />

auf die ermittelten Umsatzumverteilungen im Rahmen der Worst Case Analyse.<br />

51<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

gungszentren keine absatzwirtschaftlichen Auswirkungen ermittelt werden für die<br />

ein Umschlagen in negative städtebauliche Auswirkungen zu befürchten ist.<br />

� Gegenüber dem Sonderstandort Rheiner Straße ist aufgrund der zu erwartenden<br />

Angebotsüberschneidungen mit dem Verbrauchermarkt Famila sowie aufgrund der<br />

Angebotskompetenz in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (Lebensmittelvollsortimenter<br />

Rewe, Lebensmitteldiscounter Aldi) mit einer erhöhten Umsatzumverteilung<br />

zu rechnen (3,0 Mio. € bzw. 12 %). Bedingt durch die Attraktivität<br />

des zuvor genannten nahversorgungsrelevanten Angebotsmixes sowie in<br />

Kombination mit den sonstigen einzelhandelsrelevanten Angeboten am Sonderstandort<br />

(Möbel Berning, Praktiker Baumarkt) ist eine Geschäftsaufgabe der<br />

nahversorgungsrelevanten Anbieter nicht zu befürchten. Der Sonderstandort Rheiner<br />

Straße wird folglich auch zukünftig seinen Beitrag zur wohnortnahen Grundversorgung<br />

leisten können.<br />

� Gleiches gilt auch für die weiteren Sonderstandorte im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet (GE<br />

Hundesand / Am Laxtener Esch, Meppener Straße, Schillerstraße). Gegenüber<br />

diesen Angebotsstandorten können absolute Umsatzumverteilungen zwischen<br />

0,3 Mio. € und 0,8 Mio. € prognostiziert werden, was relativen Umverteilungsquoten<br />

von 4 % bis 7 % entspricht. Im Rahmen dieser Umverteilungen sind an keinem<br />

der zuvor genannten Sonderstandorte Geschäftsaufgaben zu befürchten, die<br />

sich zugleich negativ auf die wohnortnahe Grundversorgung auswirken.<br />

� Gegenüber allen weiteren Angebotsstandorten im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet ergeben<br />

sich perspektivische Umsatzumverteilungsquoten zwischen 7 % und 28 %.<br />

Dies entspricht einer absoluten monetären Umsatzumverteilung von 4,1 Mio. Euro.<br />

Diese Umverteilungsquoten können in Einzelfällen zu Betriebsaufgaben führen,<br />

insbesondere bei Anbietern, deren Gesamtverkaufsfläche heutigen wettbewerblichen<br />

Ansprüchen nicht mehr genügt (bspw. Lebensmittelmarkt K+K in der Rheiner<br />

Straße) oder die in direkter räumlicher Nähe zum Vorhabenstandort gelegen<br />

sind (bspw. Lebensmitteldiscounter Lidl in der Lindenstraße). Sollte es allerdings in<br />

Folge der Realisierung des avisierten Vorhabens zu einzelnen Betriebsaufgaben in<br />

den Streulagen kommen, so würde dies entweder aufgrund der Agglomeration<br />

mehrerer strukturprägender Anbieter oder der räumlichen Verteilung der Anbieter<br />

im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet die Nah- und Grundversorgungsstruktur im näheren<br />

Umfeld des projektierten Vorhabens nicht beeinträchtigen.<br />

� Gegenüber den Hauptgeschäftsbereichen in den angrenzenden Nachbarkommunen<br />

können lediglich absolute Umsatzumverteilung zwischen 0,2 und 0,4 Mio.<br />

€ prognostiziert werden. Dies entspricht prozentualen Umverteilungsquoten zwischen<br />

1 % bis maximal 4 % (Hauptgeschäftsbereich Wietmarschen-Lohne).<br />

Sowohl aufgrund der räumlichen Entfernung der einzelnen Hauptgeschäftsbereiche<br />

zum Vorhabenstandort als auch aufgrund der überwiegend guten Angebotsausstattung<br />

in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel ist ein Umschlagen der<br />

absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen<br />

nicht zu befürchten.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

52


4.5.2 Gesundheit und Körperpflege<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Tabelle 6: Prognostizierte Umsatzumverteilung in der Warengruppe Gesundheit<br />

und Körperpflege bei Realisierung eines Verbrauchermarktes<br />

(3.500 m² Verkaufsfläche)<br />

Angebotsstandort<br />

53<br />

Moderate Case Worst Case<br />

(in Mio. €) (in %) (in Mio. €) (in %)<br />

Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> 0,5 10 % 0,5 12 %<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Bramsche (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Baccum (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Nahversorgungszentrum Jägerplatz (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Sonderstandort Rheiner Straße (<strong>Lingen</strong>) 0,3 15 % 0,4 17 %<br />

Sonderstandort GE Hundesand / Am Laxtener Esch<br />

(<strong>Lingen</strong>)<br />

* * * *<br />

Sonderstandort Meppener Straße (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Sonderstandort Schillerstraße (<strong>Lingen</strong>) * * * *<br />

Streulagen (<strong>Lingen</strong>) 0,2 10 – 27 % 0,3 11 -31 %<br />

Hauptgeschäftsbereich Emsbüren * * * *<br />

Streulagen (Emsbüren) * * * *<br />

Hauptgeschäftsbereich Freren * * * *<br />

Streulagen (Freren) * * * *<br />

Hauptgeschäftsbereich Geeste-Dalum * * * *<br />

Streulagen (Geeste-Dalum) * * * *<br />

Streulagen (Lengerich) * * * *<br />

Hauptgeschäftsbereich Spelle * * * *<br />

Streulagen (Spelle) * * * *<br />

Hauptgeschäftsbereich Wietmarschen-Lohne * * * *<br />

Streulagen (Wietmarschen) * * * *<br />

Gesamt 1,5 6 % 1,8 7 %<br />

Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage verschiedener Eingangs- und Kennwerte; durch Rundungen<br />

kann es zu Abweichungen in den Summen kommen<br />

*Da das Gravitationsmodell Wahrscheinlichkeitsaussagen über Kaufkraftflüsse liefert, wurde die<br />

Grenze der Nachweisbarkeit für Umsatzumverteilungen auf 0,1 Mio. Euro festgelegt. Wirkungen<br />

unterhalb dieses Wertes werden nicht ausgewiesen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

� Aufgrund des zu erwartenden vergleichsweise geringen Verkaufsflächenteils in der<br />

Warengruppe Gesundheit und Körperpflege sind die zu prognostizierenden absatzwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen deutlich geringer als in der Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel. So können nur gegenüber dem <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich,<br />

dem Sonderstandort an der Rheiner Straße sowie zwei in städtebaulich<br />

integrierten Streulagen gelegenen Betrieben nachweisbare Umsatzumverteilungen<br />

prognostiziert werden.<br />

� Im Rahmen der Worst Case-Betrachtung 55 kann für den <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich<br />

eine absolute Umsatzumverteilung von rd. 0,5 Mio. € prognostiziert<br />

werden, was einem relativen Umverteilungsanteil von knapp 12 % entspricht.<br />

Diese Umsatzumverteilung geht im Wesentlichen zu Lasten der im Hauptgeschäftsbereich<br />

ansässigen Drogeriemärkte (Rossmann und Ihr Platz) sowie zu einem<br />

kleineren Anteil zu Lasten der ansässigen Parfümerien (Douglas und <strong>Stadt</strong>parfümerie<br />

Pieper). Aufgrund dieses heterogenen Angebotsmixes ist nicht zu erwarten, dass<br />

die prognostizierten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in negative städtebauliche<br />

Auswirkungen umschlagen. Selbst unter der Annahme einer möglichen Geschäftsaufgabe<br />

eines Betriebes, könnten die verbleibenden Betriebe die Versorgungsfunktion<br />

des Hauptgeschäftsbereiches in der Warengruppe Gesundheit<br />

und Körperpflege weiterhin sicherstellen.<br />

� Die für den Sonderstandort Rheiner Straße prognostizierte Umsatzumverteilung<br />

(rd. 0,4 Mio. € bzw. 17 %) geht im Wesentlichen zu Lasten des betriebstypengleichen<br />

Anbieters Famila und dessen Randsortimentsangebot in der Warengruppe<br />

Gesundheit und Körperpflege. Ein weiterer Umsatzanteil wird gegenüber dem<br />

Randsortimentsangebot des Lebensmittelvollsortimenters Rewe umverteilungswirksam.<br />

Aufgrund der insgesamt niedrigen absoluten Umsatzumverteilung ist allerdings<br />

nicht zu erwarten, dass am Sonderstandort Rheiner Straße Geschäftsaufgaben<br />

zu erwarten sind, die wiederum eine Ausdünnung des wohnortnahen Grundversorgungsnetzes<br />

zur Folge hätten.<br />

� Gegenüber zwei weiteren in solitären Streulagen gelegenen Angebotsstandorten<br />

ergeben sich perspektivische Umsatzumverteilungsquoten von 11 % bzw.<br />

31 %. Da es sich hierbei um absolute Umsatzumverteilungen von lediglich rd.<br />

0,2 Mio. € bzw. rd. 0,1 Mio. € handelt sind Geschäftsaufgaben und somit eine<br />

Beeinträchtigung des wohnortnahen Grundversorgungsnetzes nicht zu befürchten.<br />

� Gegenüber allen weiteren im Untersuchungsraum gelegenen Angebotsstandorten<br />

können keine nachweisbaren Umsatzumverteilungen ermittelt werden.<br />

55 Alle weiteren Ausführungen zu den Angebotsstandorten im Untersuchungsraum konzentrieren sich ausschließlich<br />

auf die prognostizierten Umsatzumverteilungen im Rahmen der Worst Case Analyse.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

54


4.6 Fazit<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Im Rahmen der städtebaulichen <strong>Wirkungsanalyse</strong> konnte in einem ersten Schritt nachgewiesen<br />

werden, dass ein 3.500 m² großer Verbrauchermarkt aufgrund des zu prognostizierenden<br />

Vorhabenumsatzes weit über die reine Nahversorgungsfunktion hinausgeht.<br />

Auch unter Berücksichtigung einer zukünftig positiven Einwohnerentwicklung<br />

im näheren Umfeld des Vorhabenstandortes (<strong>Stadt</strong>entwicklung am Alten Hafen<br />

und im Emsauenpark) sowie einer kleineren Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens 56<br />

lässt sich eine Nahversorgungsfunktion rechnerisch nicht herleiten. Somit ist für jedwede<br />

Ansiedlung eines Verbrauchermarktes in einer denkbaren Größenordnung zwischen<br />

3.000 m² bis 3.500 m² Verkaufsfläche davon auszugehen, dass zur Erzielung des betriebswirtschaftlich<br />

notwendigen Umsatzes ein Einzugsgebiet abgedeckt werden<br />

muss, das deutlich über den Naheinzugsbereich hinausgeht.<br />

Des Weiteren konnte nachgewiesen werden, dass durch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes<br />

am zu untersuchenden Vorhabenstandort das nahversorgungsrelevante<br />

Einzelhandelsangebot zwar quantitativ ausgebaut wird, dass aber zugleich bestehende<br />

Lücken im Netz der wohnortnahen Grundversorgung nicht geschlossen werden.<br />

Durch den nahezu deckungsgleichen fußläufigen Einzugsbereich des geplanten<br />

Verbrauchermarktes mit dem Lebensmitteldiscounter Lidl in der Lindenstraße und dem<br />

Lebensmittelmarkt K+K in der Rheiner Straße sowie der Überschneidung mit dem fußläufigen<br />

Einzugsbereich des <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereiches steht vielmehr zu befürchten,<br />

dass die Struktur des wohnortnahen Grundversorgungsnetzes durch den<br />

erhöhten wettbewerblichen Konkurrenzdruck kurz- bis mittelfristig beeinträchtigt<br />

wird.<br />

In einem zweiten Schritt ergaben sich im Rahmen der Modellrechnung (Worst Case Betrachtung)<br />

vor allem in Bezug auf den <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich und das<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße kritische Werte. Bei Realisierung eines 3.500 m² Verkaufsfläche<br />

umfassenden Verbrauchermarktes ist zu befürchten, dass der Markteintritt<br />

dieses neuen Wettbewerbers insbesondere städtebaulich negative Auswirkungen auf<br />

die Nahversorgungsfunktion des Hauptgeschäftsbereiches sowie auf die Nahversorgungsfunktion<br />

des <strong>Stadt</strong>teilzentrums hat. Insbesondere die mögliche Betriebsaufgabe<br />

des strukturprägenden Lebensmittelvollsortimenters Rewe im Hauptgeschäftsbereich<br />

ist vor dem Hintergrund fehlender nahversorgungsrelevanter Alternativen im<br />

Zentrum als äußerst kritisch zu bewerten. Ein Umschlagen der absatzwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen ist zu befürchten.<br />

Auch eine Beeinträchtigung bzw. Schädigung der Nahversorgungsfunktion des<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrums Georgstraße ist zu erwarten, wenn einer der beiden hier ansässigen,<br />

strukturprägenden Lebensmittelbetriebe sein Geschäft aufgrund des erhöhten<br />

Wettbewerbsdrucks aufgeben müsste. Der hierdurch entstehende Leerstand würde sich<br />

wiederum negativ auf die Ausstrahlung und Attraktivität des <strong>Stadt</strong>teilzentrums als Gan-<br />

56 Es wurde eine Gesamtverkaufsfläche von 3.000 m² zugrunde gelegt.<br />

55<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

zes auswirken – weitere Leerstände und Trading-Down-Effekte (die bereits heute in einigen<br />

Abschnitten zu beobachten sind) könnten nicht ausgeschlossen werden. Somit ist<br />

auch hier zu befürchten, dass die prognostizierten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen<br />

in negative städtebauliche Auswirkungen umschlagen.<br />

Gegenüber allen weiteren Angebotsstandorten im Untersuchungsraum (hierunter fallen<br />

auch die nach § 11 (3) BauNVO und § 2 (2) BauGB schützenswerten zentralen Versorgungsbereiche<br />

der angrenzenden Gemeinden) können nur vergleichsweise niedrige<br />

Umsatzumverteilungen prognostiziert werden. Ein Umschlagen der absatzwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen und somit eine Schädigung<br />

der grundzentralen Versorgungsfunktion der an <strong>Lingen</strong> angrenzenden Nachbarkommunen<br />

ist nicht zu erwarten.<br />

Insgesamt kann aus gutachterlicher Sicht die Realisierung eines 3.500 m² Verkaufsfläche<br />

umfassenden Verbrauchermarktes nicht empfohlen werden, da zu erwarten ist,<br />

dass insbesondere in den räumlich nahe am Vorhabenstandort gelegenen zentralen<br />

Versorgungsbereichen Hauptgeschäftsbereich und <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße die<br />

ermittelten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen<br />

umschlagen. Zudem trägt ein nahversorgungsrelevantes Einzelhandelsvorhaben<br />

am zu untersuchenden Vorhabenstandort nicht zur qualitativen Ergänzung bzw.<br />

Erweiterung des bestehenden wohnortnahen Grundversorgungsnetzes bei.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

56


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

5 Schlussfolgerungen und gutachterliche Empfehlung<br />

5.1 Verkaufsflächenreduzierung Verbrauchermarkt<br />

Sofern auch zukünftig die stadtentwicklungspolitische Zielvorstellung verfolgt werden<br />

sollte am Vorhabenstandort einen Verbrauchermarkt zu realisieren, ist aus gutachterlicher<br />

Sicht eine Verkleinerung der Gesamtverkaufsfläche bei einer gleichzeitigen Verkleinerung<br />

insbesondere der sortimentsspezifischen Verkaufsflächen in der Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel zu empfehlen, um die Gefahr städtebaulich<br />

negativer Auswirkungen auf die nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche<br />

möglichst zu minimieren bzw. auszuschließen zu können.<br />

In Abhängigkeit von der Gesamtverkaufsfläche des Verbrauchermarktes stellen sich die<br />

warengruppenspezifischen Verkaufsflächenanteile wie folgt dar 57 :<br />

Tabelle 7: Verkaufsflächenanteile untersuchungsrelevanter Warengruppen in<br />

Abhängigkeit von der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens:<br />

Warengruppe<br />

Verbrauchermarkt<br />

3.300 m²<br />

(VKF in m²)<br />

57<br />

Verbrauchermarkt<br />

3.100 m²<br />

(VKF in m²)<br />

Verbrauchermarkt<br />

2.900 m²<br />

(VKF in m²)<br />

Nahrungs- und Genussmittel 2.400 2.300 2.100<br />

Gesundheit und Körperpflege 350 300 300<br />

Randsortimente 1 550 500 500<br />

Gesamt 3.300 3.100 2.900<br />

Quelle: eigene Berechnungen, gerundete Werte; die Aufteilung der Gesamtverkaufsfläche in sortimentsspezifische<br />

bzw. hauptwarengruppenspezifische Verkaufsflächen wurde gemäß durchschnittlichen<br />

sortimentsspezifischen Verkaufsflächenanteilen vergleichbarer Anbieter vorgenommen.<br />

1 unter dem Sammelbegriff Randsortimente werden insgesamt 19 einzelne Sortimente zusammengefasst;<br />

die sortimentsspezifische Verkaufsfläche liegt bei jeweils (zum Teil deutlich) unter 100 m²<br />

bzw. 50 m² Verkaufsfläche, so dass von einer Berechnung der absatzwirtschaftlichen Auswirkungen<br />

abgesehen werden kann. Ein Umschlagen der absatzwirtschaftlichen in negative städtebauliche<br />

Auswirkungen ist für diese Sortimente nicht zu erwarten.<br />

Legt man diesen Vorhabenvarianten dieselben Standortkriterien und Flächenproduktivitäten<br />

zu Grunde, wie dies bereits für einen 3.500 m² Verkaufsfläche umfassenden Verbrauchermarkt<br />

geschehen ist, ergeben sich in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel<br />

im Moderate Case geschätzte Umsätze zwischen 11,3 Mio. € (3.300 m²<br />

Gesamtverkaufsfläche) und 9,9 Mio. € (2.900 m² Gesamtverkaufsfläche) bzw. im<br />

Worst Case geschätzte Umsätze zwischen 12,5 Mio. € und 10,9 Mio. €. Werden diese<br />

Vorhabenumsätze bei einer identischen Angebotsausstattung im Untersuchungsraum<br />

57 vgl. hierzu auch Ausführungen in Kapitel 2.1, S 8f.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

sowie unter Beibehaltung aller weiteren Parameter 58 in die Modellrechnung eingestellt,<br />

reduzieren sich die prognostizierten Umsatzumverteilungseffekte wie folgt 59 :<br />

Tabelle 8: Prognostizierte Umsatzumverteilung in der Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel:<br />

Angebotsstandort<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

58<br />

Moderate Case Worst Case<br />

(in Mio. €) (in %) (in Mio. €) (in %)<br />

Verbrauchermarkt 3.300 m² Gesamtverkaufsfläche (2.400 m² Nahrungs- und Genussmittel)<br />

Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> 0,8 9 % 0,9 10 %<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (<strong>Lingen</strong>) 0,7 8 % 0,8 9 %<br />

Verbrauchermarkt 3.100 m² Gesamtverkaufsfläche (2.300 m² Nahrungs- und Genussmittel)<br />

Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> 0,8 9 % 0,9 10 %<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (<strong>Lingen</strong>) 0,7 8 % 0,7 9 %<br />

Verbrauchermarkt 2.900 m² Gesamtverkaufsfläche (2.100 m² Nahrungs- und Genussmittel)<br />

Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> 0,7 8 % 0,8 9 %<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße (<strong>Lingen</strong>) 0,6 7 % 0,7 8 %<br />

Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage verschiedener Eingangs- und Kennwerte<br />

� Erwartungsgemäß zeigt sich, dass sowohl im Rahmen des Moderate Case als auch<br />

im Rahmen des Worst Case die zu prognostizierenden Umsatzumverteilungen umso<br />

geringer werden, je kleiner die Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens und<br />

somit auch die sortimentsspezifische Verkaufsfläche in der Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel ausfällt.<br />

� Schon bei einer Reduzierung der warengruppenspezifischen Verkaufsfläche um nur<br />

200 m² verringern sich dich Auswirkungen im Hauptgeschäftsbereich und im<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße in einer Spanne zwischen rd. 0,1 Mio. € und rd. 0,3<br />

Mio. €, was einer Verringerung der Umverteilungsquoten auf 10 % im Hauptgeschäftsbereich<br />

bzw. 9 % im <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße entspricht.<br />

� Bei einer deutlichen Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche auf 2.900 m² kann gegenüber<br />

dem <strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich eine Umsatzumverteilung von rd.<br />

0,8 Mio. € (9 %) sowie gegenüber dem <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße eine Umsatzumverteilung<br />

von rd. 0,7 Mio. € (8 %) prognostiziert werden.<br />

58 vgl. hierzu auch Ausführungen in Kapitel 4.3, S 42ff.<br />

59 Dargestellt werden nur noch die absoluten und prozentualen Umverteilungseffekte auf den <strong>Lingen</strong>er<br />

Hauptgeschäftsbereich und das <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße, da für alle weiteren Angebotsstandorte<br />

bereits bei einem 3.500 m² Verkaufsfläche umfassenden Verbrauchermarkt eine städtebauliche Verträglichkeit<br />

hergeleitet werden konnte.


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Die schrittweise Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche des Verbrauchermarktes zeigt,<br />

dass eine Vorhabenrealisierung bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 3.300 m² städtebaulich<br />

verträglich sein kann, wenn zugleich die sortimentsspezifische Verkaufsfläche<br />

in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel auf maximal 2.400 m² beschränkt<br />

wird. Über diese Verkaufsflächenentwicklung hinaus ist ein Umschlagen der absatzwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen in negative städtebauliche Auswirkungen insbesondere im<br />

<strong>Lingen</strong>er Hauptgeschäftsbereich sowie im <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße zu erwarten. In<br />

diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass die absatzwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen und somit auch die Gefahr des Umschlagens in negative städtebauliche<br />

Auswirkungen umso mehr minimiert wird, je kleiner die Gesamtverkaufsfläche<br />

des Vorhabens und somit auch die sortimentsspezifische Verkaufsfläche<br />

in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel ausfällt.<br />

Vereinzelte Betriebsaufgaben von räumlich nahe gelegenen nahversorgungsrelevanten<br />

Anbietern sowie von nahversorgungsrelevanten Anbietern mit einem unzeitgemäßen<br />

Marktauftritt können auch bei einer Verkaufsflächenreduzierung weiterhin nicht ausgeschlossen<br />

werden, wobei das Netz der wohnortnahen Grundversorgung durch diese<br />

Betriebsaufgaben nicht negativ beeinträchtigt wird.<br />

5.2 Entwicklungsspielraum Lebensmittelmarkt Emsauenpark<br />

Neben der städtebaulichen <strong>Wirkungsanalyse</strong> des Verbrauchermarktes auf dem Grundstück<br />

der Fa. van Lengerich ist es Aufgabe des vorliegenden Gutachtens eine Aussage<br />

darüber zu treffen, welche Verkaufsflächenpotenziale in den nahversorgungsrelevanten<br />

Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel und Gesundheit und Körperpflege<br />

zukünftig im <strong>Lingen</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet noch vorhanden sind, soweit davon auszugehen<br />

ist, dass der Verbrauchermarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche zwischen 3.000 m²<br />

und 3.500 m² realisiert werden wird. Die Beantwortung dieser Frage ist insbesondere<br />

für die geplante Einzelhandelsentwicklung im Emsauenpark von Bedeutung. Hier ist<br />

ebenfalls die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />

zwischen 1.000 m² und 1.200 m² geplant.<br />

Zur Ermittlung möglicher Verkaufsflächenpotenziale kann in erster Linie ein Abgleich<br />

der aktuellen einzelhandelsrelevanten Zentralität in den Warengruppen Nahrungs-<br />

und Genussmittel sowie Gesundheit und Körperpflege mit der gewünschten Zielzentralität<br />

in diesen Warengruppen herangezogen werden. Die einzelhandelsrelevante<br />

Zentralität stellt ein Kriterium für die Leistungsstärke des im <strong>Stadt</strong>gebiet lokalisierten<br />

Einzelhandelsangebotes dar, in diesem Fall speziell des nahversorgungsrelevanten Angebotes<br />

in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und<br />

Körperpflege. Sie ist ein Indikator dafür, wie weit es einem abgegrenzten Teilraum (in<br />

diesem Fall der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems)) gelingt, die vor Ort vorhandene sortimentsspezifische<br />

Kaufkraft zu binden und ggf. darüber hinaus zugunsten des in der <strong>Stadt</strong> niedergelassenen<br />

Einzelhandels zusätzliche Kaufkraft von außerhalb abzuziehen.<br />

Im vorliegenden Fall gilt es, die zukünftige nahversorgungsrelevante Versorgungssituation<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet zu bewerten. Ziel des Mittelzentrums <strong>Lingen</strong> (Ems) sollte es<br />

59<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

sein, die vor Ort vorhandene Kaufkraft in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel<br />

sowie Gesundheit und Körperpflege zu 100 % zu binden und somit eine theoretische<br />

Vollversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet zu gewährleisten. Insoweit wird für diese beiden<br />

Warengruppen eine Zielzentralität von 1,00 definiert.<br />

Zur Berechnung der einzelhandelsrelevanten Zentralität ist neben dem vor Ort erzielten<br />

warengruppenspezifischen Umsatz 60 die im <strong>Stadt</strong>gebiet vorhandene Kaufkraft in den<br />

Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und Körperpflege zu<br />

ermitteln. Zur Ermittlung der Kaufkraft wurden folgende Daten in die Berechnung eingestellt:<br />

� Jährliche Ausgaben pro Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) für Angebote die der<br />

Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel zuzurechnen sind: 2.113 € 61<br />

� Jährliche Ausgaben pro Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Lingen</strong> (Ems) für Angebote die der<br />

Warengruppe Gesundheit und Körperpflege zuzurechnen sind: 340 € 62<br />

� Einwohner im <strong>Stadt</strong>gebiet: rd. 55.500 63<br />

Ausgehend von diesen Eingangswerten stellt sich die aktuelle einzelhandelsrelevante<br />

Zentralität in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und<br />

Körperpflege wie folgt dar:<br />

Tabelle 9: Aktuelle einzelhandelsrelevante Zentralität in <strong>Lingen</strong> (Ems) - ausgewählte<br />

Warengruppen<br />

Warengruppe<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

Verkaufsfläche<br />

<strong>Lingen</strong><br />

(in m²)<br />

60<br />

Umsatz<br />

(in Mio. €)<br />

Kaufkraft<br />

(in Mio. €)<br />

Zentralität<br />

Nahrungs- und Genussmittel 25.830 120,2 117,3 1,02<br />

Gesundheit und Körperpflege 3.270 14,6 18,9 0,77<br />

Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der primärstatistischen Einzelhandelserhebung Juni / Juli<br />

2012<br />

� Es zeigt sich, dass in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel aktuell<br />

bereits mehr Umsatz durch die bestehenden Angebote im <strong>Stadt</strong>gebiet generiert<br />

wird als lokale einzelhandelsrelevante Kaufkraft vorhanden ist; per Saldo ist<br />

demnach ein Kaufkraftzufluss aus den umliegenden Nachbarkommunen zu be-<br />

60 Die Ermittlung des einzelhandelsrelevanten, warengruppenspezifischen Umsatzes des bestehenden Einzelhandelsangebotes<br />

basiert auf den im Rahmen der primärstatistischen Einzelhandelserhebung im Juni<br />

/ Juli 2012 erhobenen sortimentsspezifischen Verkaufsflächen.<br />

61 IFH Retail Consultants Köln, Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2012<br />

62 ebenda<br />

63 vgl. www.lingen.de/rathaus_und_buergerservice/zahlen_und_daten/strukturdaten/allgemeine_strukturdaten.html<br />

(zugegriffen am 06.08.2012); Einwohnerzahlen zum 01.07.2012


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

obachten. Die warengruppen-spezifische Zentralität von 1,02 belegt diese<br />

Tatsache.<br />

� Demgegenüber konnte in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege lediglich<br />

eine Zentralität von 0,77 ermittelt werden – im Saldo ist somit der<br />

Kaufkraftabfluss an Angebotsstandorte außerhalb <strong>Lingen</strong>s größer als der Kaufkraftzufluss<br />

in das <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Zusammengefasst lässt sich demnach festhalten, dass aktuell in der Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel eine Vollversorgung der <strong>Lingen</strong>er Bevölkerung gegeben<br />

ist, während sich in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege – bedingt u. a.<br />

durch die Geschäftsaufgaben der Fa. Schlecker in der jüngeren Vergangenheit – Entwicklungsmöglichkeiten<br />

im <strong>Lingen</strong>er Einzelhandel zeigen. Unter den Annahmen, dass<br />

der Verbrauchermarkt auf dem Grundstück der Fa. van Lengerich realisiert werden<br />

wird und die bereits vorhandenen Angebote unverändert am Markt bestehen bleiben,<br />

werden sich die warengruppenspezifischen Zentralitäten wie nachfolgend dargestellt<br />

verändern:<br />

Tabelle 10: Einzelhandelsrelevante Zentralität in <strong>Lingen</strong> (Ems) bei Realisierung<br />

des Verbrauchermarktes - ausgewählte Warengruppen<br />

Warengruppe<br />

Nahrungs- und<br />

Genussmittel<br />

Gesundheit und<br />

Körperpflege<br />

Verbrauchermarkt<br />

(3.500 m²)<br />

Verbrauchermarkt<br />

(3.300 m²)<br />

61<br />

Verbrauchermarkt<br />

(3.100 m²)<br />

Verbrauchermarkt<br />

(2.900 m²)<br />

1,14 1,13 1,13 1,12<br />

0,87 0,87 0,85 0,85<br />

Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der primärstatistischen Einzelhandelserhebung Juni / Juli<br />

2012<br />

� Unabhängig von der zukünftigen Vorhabendimensionierung wird durch die Realisierung<br />

des Verbrauchermarktes in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel<br />

eine Zentralität erreicht (1,12 bis 1,14), die bereits weit über die<br />

definierte Zielzentralität in dieser Warengruppe hinausgeht. Um die errechneten<br />

Umsätze erzielen zu können muss demnach ein nicht unerheblicher<br />

Kaufkraftzufluss aus den umliegenden Gemeinden generiert werden.<br />

� Demgegenüber wird in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege selbst<br />

bei Ansiedlung des Verbrauchermarktes und ebenfalls unabhängig von dessen<br />

Gesamtverkaufsfläche nur ein Zentralitätswert (0,85 bis 0,87) weit unterhalb<br />

der Zielzentralität von 1,00 erreicht. Die sich hieraus ergebenden Verkaufsflächenpotenziale<br />

in der Warengruppe Gesundheit und Körperpflege werden<br />

im Wesentlichen durch die zukünftige Entwicklung der einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraft wie der Bevölkerung determiniert.<br />

Der Abgleich der aktuellen Zentralität mit der definierten Zielzentralität lässt erkennen,<br />

dass insbesondere in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel nach Realisierung<br />

des avisierten Verbrauchermarktes keine weiteren Verkaufsflächenpotenziale vorhanden<br />

sind. Aus gutachterlicher Sicht scheint eine Umsetzung eines Lebensmit-<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

telmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² bis 1.200 m² im Emsauenpark<br />

im Falle der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am Standort der Fa. van Lengerich<br />

allein aufgrund der kleinräumigen, betriebswirtschaftlichen Konkurrenzsituation<br />

nahezu ausgeschlossen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund<br />

62


Verzeichnisse<br />

Karten<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Karte 1: Untersuchungsraum mit schützenswerten zentralen Versorgungsbereichen<br />

gemäß § 34 (3) BauGB und Sonderstandorten ..................... 7<br />

Karte 2: Lage des Vorhabenstandortes ........................................................... 10<br />

Karte 3: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich<br />

„Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong>“ ...................................................... 14<br />

Karte 4: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „<strong>Stadt</strong>teilzentrum<br />

Georgstraße“ .................................................................................... 16<br />

Karte 5: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Bramsche“ ............................................................................... 18<br />

Karte 6: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Baccum“ .................................................................................. 20<br />

Karte 7: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Holthausen-Biene“ ................................................................... 22<br />

Karte 8: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum<br />

Jägerplatz“ ............................................................................... 24<br />

Karte 9: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich<br />

„Hauptgeschäftsbereich Emsbüren“ .................................................. 31<br />

Karte 10: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich<br />

„Hauptgeschäftsbereich Freren“ ....................................................... 32<br />

Karte 11: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich<br />

„Hauptgeschäftsbereich Geeste-Dalum“ ........................................... 34<br />

Karte 12: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich<br />

„Hauptgeschäftsbereich Spelle“ ........................................................ 36<br />

Karte 13: Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich<br />

„Hauptgeschäftsbereich Wietmarschen-Lohne“ ................................ 37<br />

Karte 14: Fußläufige Erreichbarkeit nahversorgungsrelevanter<br />

Einzelhandelsbetriebe (600 m) .......................................................... 43<br />

Tabellen<br />

Tabelle 1: Verkaufsflächenanteile untersuchungsrelevanter Warengruppen in<br />

Abhängigkeit von Betriebsform und -größe ......................................... 9<br />

Tabelle 2: Verkaufsflächen (gerundet) und geschätzte<br />

warengruppenspezifische Umsätze nach Angebotsstandorten ........... 39<br />

63<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung � Planung Dortmund


<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Wirkungsanalyse</strong> � Ansiedlung Verbrauchermarkt � <strong>Lingen</strong> (Ems)<br />

Tabelle 3: Umsatzerwartung Verbrauchermarkt 3.500 m² (Moderate Case): ...... 41<br />

Tabelle 4: Umsatzerwartung Verbrauchermarkt 3.500 m² (Worst Case): ............ 42<br />

Tabelle 5: Prognostizierte Umsatzumverteilung in der Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel bei Realisierung eines<br />

Verbrauchermarktes (3.500 m² Verkaufsfläche) ................................. 50<br />

Tabelle 6: Prognostizierte Umsatzumverteilung in der Warengruppe<br />

Gesundheit und Körperpflege bei Realisierung eines<br />

Verbrauchermarktes (3.500 m² Verkaufsfläche) ................................. 53<br />

Tabelle 7: Verkaufsflächenanteile untersuchungsrelevanter Warengruppen in<br />

Abhängigkeit von der Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens: ............. 57<br />

Tabelle 8: Prognostizierte Umsatzumverteilung in der Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel: ............................................................ 58<br />

Tabelle 9: Aktuelle einzelhandelsrelevante Zentralität in <strong>Lingen</strong> (Ems) -<br />

ausgewählte Warengruppen .............................................................. 60<br />

Tabelle 10:Einzelhandelsrelevante Zentralität in <strong>Lingen</strong> (Ems) bei Realisierung<br />

des Verbrauchermarktes - ausgewählte Warengruppen ...................... 61<br />

Fotos<br />

Foto 1 und 2: Vorhabenstandort / Bestandsgebäude van Lengerich .................... 11<br />

Foto 3 und 4: Hauptgeschäftsbereich <strong>Lingen</strong> ...................................................... 15<br />

Foto 5 und 6: <strong>Stadt</strong>teilzentrum Georgstraße / Einzelhandel an der<br />

Friedrichstraße .............................................................................. 17<br />

Foto 7 und 8: Nahversorgungszentrum Bramsche / Lebensmittelmarkt<br />

Markant ....................................................................................... 19<br />

Foto 9 und 10: Nahversorgungszentrum Baccum ................................................ 21<br />

Foto 11 und 12: Nahversorgungszentrum Holthausen-Biene / Markant .............. 23<br />

Foto 13 und 14: Nahversorgungszentrum Jägerplatz .......................................... 25<br />

Foto 15 und 16: Sonderstandort Rheiner Straße.................................................. 26<br />

Foto 17 und 18: Sonderstandort GE Hundesand / Am Laxtener Esch .................. 27<br />

Foto 19 und 20: Sonderstandort Meppener Straße ............................................. 28<br />

Foto 21 und 22: Sonderstandort Schillerstraße .................................................... 28<br />

Junker und Kruse<br />

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