Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung
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1.2.6 Fakultät für Mathematik und Physik<br />
Präambel<br />
Die vorliegende Zusammenfassung beschreibt die formalen Rahmenbedingungen für<br />
Promotionsverfahren, die Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Rechte und Pflichten<br />
der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Verleihung des akademischen<br />
Grads "doctor rerum naturalium" an der Fakultät für Mathematik und Physik der Leibniz<br />
Universität Hannover.<br />
1. Gewinnung der Promovierenden<br />
• Über persönliche wissenschaftliche Kontakte hinaus spielen, vor allem für die Anwerbung<br />
internationaler Kandidatinnen und Kandidaten, Forschungsförderungsprogramme<br />
wie die Graduiertenkollegs (<strong>zur</strong> Zeit GK 665, GK 615, GK 1463) oder<br />
die International Max-Planck Research School on Gravitational Wave Astronomy<br />
eine wichtige Rolle. Diese Programme tragen wesentlich zum Erfolg der Fakultät<br />
für Mathematik und Physik bei der Gewinnung von Promovenden bei. Durch die<br />
nun neu hinzugekommenen Programme der Exzellenzinitiative (Postgraduiertenförderung<br />
in QUEST, Graduate School MUSIC) erhofft sich die Fakultät eine weitere<br />
Steigerung ihrer Attraktivität für hervorragende Nachwuchswissenschaftlerinnen<br />
und -wissenschaftler.<br />
• Die Fakultät bemüht sich seit längerem in Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />
Stellen der Universität, fachlich besonders qualifizierten ausländischen Studierenden<br />
(die etwa als Austauschstudierende während ihres Bachelorstudiums nach<br />
Hannover kommen) durch Stipendienförderung ein Masterstudium in Hannover zu<br />
ermöglichen und diese Studierenden so als zukünftige Doktorandinnen oder Doktoranden<br />
an die Leibniz Universität zu binden.<br />
• Die Kontakte mit den Partneruniversitäten im Ausland sollen im Zuge der neuen<br />
Internationalisierungsstrategie verstärkt und gezielt zum direkten Anwerben und<br />
zum gegenseitigen Austausch von Doktorandinnen und Doktoranden genutzt werden.<br />
2. Erwerb des Doktorandenstatus<br />
Die Annahme als Doktorand oder Doktorandin regelt §9 des NHG; die Zulassung <strong>zur</strong><br />
Promotion ist in §4 der Gemeinsamen Promotionsordnung geregelt. Die Fakultät für<br />
Mathematik und Physik fasst diese beiden Schritte <strong>zur</strong> Vereinfachung des Verfahrens<br />
zusammen und stellt dazu einen Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber <strong>zur</strong> Verfügung<br />
(siehe S. 41).<br />
3. Promotionsvereinbarung<br />
• Die Zulassung <strong>zur</strong> Promotion erfordert neben einer Projektskizze auch eine Bereitschaftserklärung<br />
einer Betreuerin oder eines Betreuers 5 , für eine angemessene<br />
wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsprojektes zu sorgen, diese<br />
beinhaltet regelmäßige Gespräche über den Fortschritt des Dissertationsprojekts.<br />
5 Betreuerinnen und Betreuer sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von §2 Abs. 2 der GPO<br />
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