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Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung

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1.2.6 Fakultät für Mathematik und Physik<br />

Präambel<br />

Die vorliegende Zusammenfassung beschreibt die formalen Rahmenbedingungen für<br />

Promotionsverfahren, die Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die Rechte und Pflichten<br />

der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten für die Verleihung des akademischen<br />

Grads "doctor rerum naturalium" an der Fakultät für Mathematik und Physik der Leibniz<br />

Universität Hannover.<br />

1. Gewinnung der Promovierenden<br />

• Über persönliche wissenschaftliche Kontakte hinaus spielen, vor allem für die Anwerbung<br />

internationaler Kandidatinnen und Kandidaten, Forschungsförderungsprogramme<br />

wie die Graduiertenkollegs (<strong>zur</strong> Zeit GK 665, GK 615, GK 1463) oder<br />

die International Max-Planck Research School on Gravitational Wave Astronomy<br />

eine wichtige Rolle. Diese Programme tragen wesentlich zum Erfolg der Fakultät<br />

für Mathematik und Physik bei der Gewinnung von Promovenden bei. Durch die<br />

nun neu hinzugekommenen Programme der Exzellenzinitiative (Postgraduiertenförderung<br />

in QUEST, Graduate School MUSIC) erhofft sich die Fakultät eine weitere<br />

Steigerung ihrer Attraktivität für hervorragende Nachwuchswissenschaftlerinnen<br />

und -wissenschaftler.<br />

• Die Fakultät bemüht sich seit längerem in Zusammenarbeit mit den zuständigen<br />

Stellen der Universität, fachlich besonders qualifizierten ausländischen Studierenden<br />

(die etwa als Austauschstudierende während ihres Bachelorstudiums nach<br />

Hannover kommen) durch Stipendienförderung ein Masterstudium in Hannover zu<br />

ermöglichen und diese Studierenden so als zukünftige Doktorandinnen oder Doktoranden<br />

an die Leibniz Universität zu binden.<br />

• Die Kontakte mit den Partneruniversitäten im Ausland sollen im Zuge der neuen<br />

Internationalisierungsstrategie verstärkt und gezielt zum direkten Anwerben und<br />

zum gegenseitigen Austausch von Doktorandinnen und Doktoranden genutzt werden.<br />

2. Erwerb des Doktorandenstatus<br />

Die Annahme als Doktorand oder Doktorandin regelt §9 des NHG; die Zulassung <strong>zur</strong><br />

Promotion ist in §4 der Gemeinsamen Promotionsordnung geregelt. Die Fakultät für<br />

Mathematik und Physik fasst diese beiden Schritte <strong>zur</strong> Vereinfachung des Verfahrens<br />

zusammen und stellt dazu einen Leitfaden für Bewerberinnen und Bewerber <strong>zur</strong> Verfügung<br />

(siehe S. 41).<br />

3. Promotionsvereinbarung<br />

• Die Zulassung <strong>zur</strong> Promotion erfordert neben einer Projektskizze auch eine Bereitschaftserklärung<br />

einer Betreuerin oder eines Betreuers 5 , für eine angemessene<br />

wissenschaftliche Betreuung während des Promotionsprojektes zu sorgen, diese<br />

beinhaltet regelmäßige Gespräche über den Fortschritt des Dissertationsprojekts.<br />

5 Betreuerinnen und Betreuer sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von §2 Abs. 2 der GPO<br />

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