Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung
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1.2.8 Philosophische Fakultät<br />
Promotionen haben in allen Fächern der Philosophischen Fakultät einen sehr hohen<br />
Stellenwert für den Fortschritt in der Wissenschaft, für die Förderung des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses und für die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Absolventinnen<br />
und Absolventen in verschiedenen außeruniversitären Berufsfeldern.<br />
1. Gewinnung der Promovierenden<br />
Die Gewinnung von Doktorandinnen und Doktoranden verläuft derzeit in der Regel auf<br />
folgenden Wegen: Der erste besteht aus der Ansprache von <strong>zur</strong> wissenschaftlichen<br />
Arbeit befähigten Absolventinnen und Absolventen. Die Betreuerin bzw. der Betreuer<br />
erkennt das Potential der Kandidatin bzw. des Kandidaten während des Studiums oder<br />
des Verfassens der Abschlussarbeit und spricht sie oder ihn gezielt auf die Möglichkeit<br />
<strong>zur</strong> Promotion an. Die Initiative kann hierbei ebenso von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten<br />
ausgehen. In diesem Fall muss sich eine Professorin oder ein Professor prinzipiell<br />
<strong>zur</strong> Betreuung bereit erklären. Auf dem zweiten Weg spricht eine auswärtige Kandidatin<br />
oder ein auswärtiger Kandidat eine mögliche Betreuerin oder einen möglichen<br />
Betreuer an, die oder der aufgrund ihrer bzw. seiner fachlichen Ausrichtung für das avisierte<br />
Promotionsthema in Frage kommt. Sobald sich die Betreuerin bzw. der Betreuer<br />
– bei beiden möglichen Wegen - prinzipiell bereit erklärt hat, die Promotion zu begleiten,<br />
arbeitet die Kandidatin oder der Kandidat in enger Abstimmung mit ihr oder ihm ein<br />
Thema heraus und verfasst hierzu ein Exposé.<br />
Planung:<br />
Die Philosophische Fakultät ist bestrebt, in den nächsten Jahren mehrere durch Drittmittel<br />
finanzierte Promovierendenprogramme, wie etwa DFG-Garduiertenkollegs, Promotionsprogramme<br />
des Landes Niedersachsen u. a., einzuwerben. Momentan befinden<br />
sich zwei Anträge im Bewerbungsverfahren zum Niedersächsischen Promotionsprogramm<br />
und ein Antrag für ein DFG-Graduiertenkolleg wird von einer interdisziplinären<br />
Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Ruth Mayer vorbereitet. Die in<br />
solchen Programmen Promovierenden würden – im Unterschied <strong>zur</strong> bisherigen Praxis<br />
– durch nationale und internationale Ausschreibungen angeworben bzw. durch ein<br />
Auswahlverfahren zugelassen.<br />
2. Erwerb des Doktorandenstatus<br />
Mit ihrem bzw. seinem Exposé sowie der endgültigen Zustimmung des Betreuers kann<br />
die Kandidatin oder der Kandidat entweder von der Forschungsdekanin bzw. dem Forschungsdekan<br />
oder – in Fällen, bei denen die formalen Voraussetzungen nicht vollständig<br />
erfüllt werden – von der Promotionskommission zugelassen werden. Diese Zulassung<br />
erfolgt uneingeschränkt für eine Dauer von fünf Jahren. In begründeten Fällen<br />
kann diese Zeitspanne verlängert werden.<br />
Für die Zulassung müssen von der Kandidatin/dem Kandidaten folgenden Unterlagen<br />
eingereicht werden:<br />
• eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses<br />
• ein tabellarischer Lebenslauf<br />
• ein Exposé zum Thema<br />
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