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Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung

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1.2.8 Philosophische Fakultät<br />

Promotionen haben in allen Fächern der Philosophischen Fakultät einen sehr hohen<br />

Stellenwert für den Fortschritt in der Wissenschaft, für die Förderung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses und für die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Absolventinnen<br />

und Absolventen in verschiedenen außeruniversitären Berufsfeldern.<br />

1. Gewinnung der Promovierenden<br />

Die Gewinnung von Doktorandinnen und Doktoranden verläuft derzeit in der Regel auf<br />

folgenden Wegen: Der erste besteht aus der Ansprache von <strong>zur</strong> wissenschaftlichen<br />

Arbeit befähigten Absolventinnen und Absolventen. Die Betreuerin bzw. der Betreuer<br />

erkennt das Potential der Kandidatin bzw. des Kandidaten während des Studiums oder<br />

des Verfassens der Abschlussarbeit und spricht sie oder ihn gezielt auf die Möglichkeit<br />

<strong>zur</strong> Promotion an. Die Initiative kann hierbei ebenso von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten<br />

ausgehen. In diesem Fall muss sich eine Professorin oder ein Professor prinzipiell<br />

<strong>zur</strong> Betreuung bereit erklären. Auf dem zweiten Weg spricht eine auswärtige Kandidatin<br />

oder ein auswärtiger Kandidat eine mögliche Betreuerin oder einen möglichen<br />

Betreuer an, die oder der aufgrund ihrer bzw. seiner fachlichen Ausrichtung für das avisierte<br />

Promotionsthema in Frage kommt. Sobald sich die Betreuerin bzw. der Betreuer<br />

– bei beiden möglichen Wegen - prinzipiell bereit erklärt hat, die Promotion zu begleiten,<br />

arbeitet die Kandidatin oder der Kandidat in enger Abstimmung mit ihr oder ihm ein<br />

Thema heraus und verfasst hierzu ein Exposé.<br />

Planung:<br />

Die Philosophische Fakultät ist bestrebt, in den nächsten Jahren mehrere durch Drittmittel<br />

finanzierte Promovierendenprogramme, wie etwa DFG-Garduiertenkollegs, Promotionsprogramme<br />

des Landes Niedersachsen u. a., einzuwerben. Momentan befinden<br />

sich zwei Anträge im Bewerbungsverfahren zum Niedersächsischen Promotionsprogramm<br />

und ein Antrag für ein DFG-Graduiertenkolleg wird von einer interdisziplinären<br />

Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Ruth Mayer vorbereitet. Die in<br />

solchen Programmen Promovierenden würden – im Unterschied <strong>zur</strong> bisherigen Praxis<br />

– durch nationale und internationale Ausschreibungen angeworben bzw. durch ein<br />

Auswahlverfahren zugelassen.<br />

2. Erwerb des Doktorandenstatus<br />

Mit ihrem bzw. seinem Exposé sowie der endgültigen Zustimmung des Betreuers kann<br />

die Kandidatin oder der Kandidat entweder von der Forschungsdekanin bzw. dem Forschungsdekan<br />

oder – in Fällen, bei denen die formalen Voraussetzungen nicht vollständig<br />

erfüllt werden – von der Promotionskommission zugelassen werden. Diese Zulassung<br />

erfolgt uneingeschränkt für eine Dauer von fünf Jahren. In begründeten Fällen<br />

kann diese Zeitspanne verlängert werden.<br />

Für die Zulassung müssen von der Kandidatin/dem Kandidaten folgenden Unterlagen<br />

eingereicht werden:<br />

• eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses<br />

• ein tabellarischer Lebenslauf<br />

• ein Exposé zum Thema<br />

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