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Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung

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2.1.4 Sicherung der Qualität der Betreuung/Promotionsdauer<br />

Eine intensive fachliche Betreuung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche<br />

Promotion. Für eine Verbesserung der Betreuung sollte die Beziehung zwischen<br />

Hauptbetreuer/-in und Doktorand/-in durch eine kooperative Betreuung verschiedener<br />

Hochschullehrer/-innen ergänzt werden. Betreuungsteams von bis zu drei Hochschullehrern<br />

entlasten die Beziehung zwischen Betreuer/-in und Doktorand/-in und lockern<br />

die Abhängigkeit des Promovierenden von der Doktormutter bzw. dem Doktorvater.<br />

Zudem gilt es, verbindliche und belastbare Richtlinien und Maßstäbe für die Betreuung<br />

von Doktoranden/-innen zu verfassen und junge Professoren/-innen sowie Privatdozenten/-innen<br />

auf Betreuungsaufgaben durch erfahrene Wissenschaftler/-innen vorzubereiten.<br />

Die Promotion ist als zeitlich klar begrenzte Qualifizierungsphase zu verstehen, weshalb<br />

die Promotionsdauer sinnvoll begrenzt werden sollte. Für diejenigen Promovierenden,<br />

die von promotionsfernen Aufgaben entlastet sind und sich vollständig ihrer<br />

Forschungsarbeit widmen können, stellt eine Bearbeitungszeit von drei Jahren ein<br />

adäquater Zeitrahmen für die Erstellung einer Dissertation dar. Bei Promovierenden,<br />

die als wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen in größerem Umfang nicht unmittelbar promotionsbezogene<br />

Aufgaben in Forschung und Lehre übernehmen müssen, sollte auf<br />

eine Bearbeitungszeit von höchstens fünf Jahren hingewirkt werden. Um die Promotionsdauer<br />

kalkulierbar zu machen, sollen promotionsferne Tätigkeiten zeitlich und sachlich<br />

klar begrenzt werden.<br />

Der gleich zu Beginn der Promotion zu erstellende Zeit- und Arbeitsplan gibt dem Doktoranden<br />

einen Rahmen vor. Der Fortschritt des Dissertationsprojektes sollte durch regelmäßige<br />

Zwischenbewertungen – z.B. im Rahmen eines Doktorandenkolloquiums –<br />

überprüft werden. Dabei sollen Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Promovierenden<br />

gefordert und gefördert werden.<br />

Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ist es die Aufgabe der Fakultäten, ihren<br />

Promovierenden eine zügige Durchführung des Promotionsverfahrens zu garantieren.<br />

In der Regel sollten zwischen Abgabe und Verteidigung der Arbeit nicht mehr als vier<br />

Monate liegen.<br />

Bei ernsthaften Konflikten zwischen Betreuer/-in und Doktorand/-in übernimmt eine von<br />

den Fakultäten ernannte Ombudsperson die Schlichtung.<br />

2.1.5 Integration in das wissenschaftliche Umfeld<br />

Die Qualität der Dissertation und die Wahrnehmung der Forschungsergebnisse hängen<br />

auch davon ab, inwieweit es der Doktorandin bzw. dem Doktoranden gelingt, seine Arbeit<br />

im Kontext der wissenschaftlichen Diskussion zu positionieren. Aus diesem Grund<br />

sollen die Promovierenden frühzeitig mit der aktiven Unterstützung ihrer Betreuer in die<br />

jeweilige „scientific community“ integriert werden.<br />

Doktorandenkolloquien bieten den Promovierenden Möglichkeiten <strong>zur</strong> gemeinsamen<br />

kritischen Diskussion von Fragen, Problemen und Ergebnissen. Deshalb ist sicherzustellen,<br />

dass jede/r Doktorand/-in Zugang zu einem einschlägigen Kolloquium hat und<br />

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