Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung
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fremde Doktoranden die erforderlichen wirtschaftswissenschaftlichen Grundkenntnisse<br />
erhalten. Damit sind die inhaltlichen Mindestanforderungen an die Qualität der zuzulassenden<br />
Promovenden geregelt.<br />
3. Promotionsvereinbarung<br />
Über die Annahme als Doktorand erhält dieser ein Schreiben des Dekanats mit dem<br />
Hinweis auf den Betreuer, der gegenüber dem Dekanat den Antrag auf Annahme eines<br />
Doktoranden gestellt hat. In dem Annahmeschreiben wird der Doktorand auf seine<br />
Pflichten (Einschreibung als Doktorand, Teilnahme an den Kursen des Doktorandenstudiums)<br />
hingewiesen. Dieses Schreiben des Dekanats beinhaltet damit die Promotionsvereinbarung<br />
zwischen Fakultät und Doktorand und sichert letzterem die Betreuung<br />
auch für den Fall zu, dass der ursprüngliche Betreuer ausfällt. In vielen Fällen sind die<br />
Doktoranden gleichzeitig wissenschaftliche Mitarbeiter der Fakultät, so dass das<br />
Dienstverhältnis ihnen das Recht <strong>zur</strong> Vorbereitung der Promotion einräumt und darüber<br />
hinaus weitere Rechte und Pflichten, insbesondere <strong>zur</strong> Mitwirkung an der Lehre, regelt.<br />
Das Annahmeschreiben an den Doktoranden enthält auch den Hinweis, dass die Annahme<br />
automatisch nach 6 Jahren erlischt, sofern sie nicht auf Antrag verlängert wird.<br />
4. Sicherung der Qualität der Betreuung/Promotionsdauer<br />
Es liegt im Interesse der Institute, an denen die Dissertationen erstellt werden, dass<br />
dies zügig und auf einem qualitativ hohen Niveau erfolgt. Die Fakultät misst den Publikationen<br />
in wissenschaftlich angesehenen und insbesondere international wahrgenommenen<br />
Fachzeitschriften eine sehr hohe Bedeutung bei.<br />
Die Betreuer der Promotionsvorhaben bemühen sich daher aus eigenem Interesse darum,<br />
Promotionsvorhaben so zu betreuen und voranzutreiben, dass aus diesen gemeinsame<br />
Publikationen von Betreuer und Doktorand entstehen. Dies gelingt in vielen<br />
Fällen und erlaubt eine permanente Überwachung des Fortschritts der Promotion. Konflikte<br />
zwischen Promovend und Betreuer sind ausgesprochen selten, im Bedarfsfall<br />
vermittelt das Dekanat. Die Entscheidung, ob zu Beginn eines Promotionsvorhabens<br />
detaillierte Arbeitspläne mit regelmäßiger Berichtspflicht der Promovenden erstellt werden,<br />
fällt in Absprache zwischen Promovend und Betreuer und wird vorrangig bei projektgebundener<br />
Auftragsforschung auf der Ebene der einzelnen Institute realisiert.<br />
5. Integration in das wissenschaftliche Umfeld<br />
Die Einbindung ihrer Doktoranden in das internationale wissenschaftliche Umfeld hat<br />
für die Fakultät höchste Priorität. Aus diesem Grund hat die Fakultät im Zuge der Zielund<br />
Leistungsvereinbarung mit dem Präsidium ein finanziell großzügig ausgestattetes<br />
Programm eingerichtet, durch das die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fakultät ihre<br />
Forschungsergebnisse auf internationalen Fachtagungen vorstellen sollen und können.<br />
Darüber hinaus sind mehrere Institute an einem oder mehreren universitätsübergreifenden<br />
Doktoranden-Workshops beteiligt, in denen hoch-schulübergreifend Lehrstühle<br />
und Institute mit gleichem oder ähnlichem Forschungsinteresse aktuelle Promotionsvorhaben<br />
vorstellen und durch inhaltliche Diskussion in einem frühen Projektstadium zu<br />
deren Qualitätssicherung beitragen. Zudem hat die Fakultät ein wöchentlich stattfindendes<br />
Forschungsseminar installiert und fordert in der Promotionsordnung, dass jeder<br />
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