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Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung

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2.1.2 Erwerb des Doktorandenstatus<br />

Die Auswahl der Doktoranden/-innen ist für den Erfolg der Promotion von maßgeblicher<br />

Bedeutung. Im Interesse der Bewerber/-innen sollte die Promotion nur den besten<br />

Hochschulabsolventen/-innen oder solchen Absolventen/-innen, die außerhalb universitärer<br />

Forschungseinrichtungen exzellente Leistungen erbracht haben, offen stehen.<br />

Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, soll die Verleihung des Doktorandenstatus<br />

am Anfang der Promotion stehen. Die Annahme bzw. Zulassung als Doktorand/in gilt<br />

es deshalb, in den Promotionsordnungen bereits zu Beginn der Promotionsphase zwingend<br />

vorzuschreiben. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Promotionskultur sollte<br />

über die Annahme/Zulassung als Doktorand/-in neben den formalen Kriterien anhand<br />

der Qualität und Umsetzbarkeit des Promotionsvorhabens aufgrund einer Projektskizze<br />

entschieden werden.<br />

Darüber hinaus sieht die Neufassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vor,<br />

dass sich Doktoranden/-innen als Promotionsstudierende einzuschreiben haben (NHG<br />

§ 9 Abs. 2 Satz 3). Dies gilt auch für Promovenden/-innen, die in einem Arbeitsverhältnis<br />

mit der Leibniz Universität Hannover stehen (z.B. Wissenschaftliche Mitarbeiter/-<br />

innen).<br />

2.1.3 Promotionsvereinbarung<br />

Aus dem Doktorandenstatus entstehen Promovend/-in und Fakultät gegenseitige<br />

Rechte und Pflichten. Bei Annahme als Doktorand sollen diese in einer gesonderten<br />

Promotionsvereinbarung konkretisiert und schriftlich festgehalten werden.<br />

Die Promotionsvereinbarung soll helfen, gegenseitige Ansprüche klar festzulegen, die<br />

Einhaltung von Zielvorgaben zu kontrollieren und sich ein präziseres Bild vom Umfang<br />

des Promotionsvorhabens zu machen. Insofern sollen in der Vereinbarung für alle Seiten<br />

nachvollziehbare Betreuungsinhalte sowie Ziel- und Zeitplanung mit verbindlichen<br />

Treffen festgelegt werden. Für den Promovierenden erwachsen daraus Anrecht auf<br />

und Sicherheit der Betreuung. Gleichzeitig verpflichtet sie bzw. er sich, zu festgelegten<br />

Terminen über seine Arbeit zu berichten und das mit ihm abgesprochene Qualifizierungsprogramm<br />

einzuhalten.<br />

Die Ausgestaltung der Promotionsvereinbarung liegt im Ermessen der Fakultäten. Sie<br />

sollte jedoch folgende Aspekte verbindlich regeln:<br />

• Thema<br />

• Betreuungsteam<br />

• Arbeits- und Zeitplan<br />

• Regelmäßige Gespräche/Treffen zum Stand der Arbeit<br />

• Teilnahme an Kolloquien, Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen<br />

• Mitwirkung in Lehre<br />

• Aussagen <strong>zur</strong> Finanzierung des Promotionsvorhabens<br />

Auch für extern Promovierende sollte eine geeignete Promotionsvereinbarung erarbeitet<br />

werden.<br />

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