Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung
Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung
Ergebnisbericht zur strukturierten Doktorandenausbildung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2.1.2 Erwerb des Doktorandenstatus<br />
Die Auswahl der Doktoranden/-innen ist für den Erfolg der Promotion von maßgeblicher<br />
Bedeutung. Im Interesse der Bewerber/-innen sollte die Promotion nur den besten<br />
Hochschulabsolventen/-innen oder solchen Absolventen/-innen, die außerhalb universitärer<br />
Forschungseinrichtungen exzellente Leistungen erbracht haben, offen stehen.<br />
Um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, soll die Verleihung des Doktorandenstatus<br />
am Anfang der Promotion stehen. Die Annahme bzw. Zulassung als Doktorand/in gilt<br />
es deshalb, in den Promotionsordnungen bereits zu Beginn der Promotionsphase zwingend<br />
vorzuschreiben. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Promotionskultur sollte<br />
über die Annahme/Zulassung als Doktorand/-in neben den formalen Kriterien anhand<br />
der Qualität und Umsetzbarkeit des Promotionsvorhabens aufgrund einer Projektskizze<br />
entschieden werden.<br />
Darüber hinaus sieht die Neufassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vor,<br />
dass sich Doktoranden/-innen als Promotionsstudierende einzuschreiben haben (NHG<br />
§ 9 Abs. 2 Satz 3). Dies gilt auch für Promovenden/-innen, die in einem Arbeitsverhältnis<br />
mit der Leibniz Universität Hannover stehen (z.B. Wissenschaftliche Mitarbeiter/-<br />
innen).<br />
2.1.3 Promotionsvereinbarung<br />
Aus dem Doktorandenstatus entstehen Promovend/-in und Fakultät gegenseitige<br />
Rechte und Pflichten. Bei Annahme als Doktorand sollen diese in einer gesonderten<br />
Promotionsvereinbarung konkretisiert und schriftlich festgehalten werden.<br />
Die Promotionsvereinbarung soll helfen, gegenseitige Ansprüche klar festzulegen, die<br />
Einhaltung von Zielvorgaben zu kontrollieren und sich ein präziseres Bild vom Umfang<br />
des Promotionsvorhabens zu machen. Insofern sollen in der Vereinbarung für alle Seiten<br />
nachvollziehbare Betreuungsinhalte sowie Ziel- und Zeitplanung mit verbindlichen<br />
Treffen festgelegt werden. Für den Promovierenden erwachsen daraus Anrecht auf<br />
und Sicherheit der Betreuung. Gleichzeitig verpflichtet sie bzw. er sich, zu festgelegten<br />
Terminen über seine Arbeit zu berichten und das mit ihm abgesprochene Qualifizierungsprogramm<br />
einzuhalten.<br />
Die Ausgestaltung der Promotionsvereinbarung liegt im Ermessen der Fakultäten. Sie<br />
sollte jedoch folgende Aspekte verbindlich regeln:<br />
• Thema<br />
• Betreuungsteam<br />
• Arbeits- und Zeitplan<br />
• Regelmäßige Gespräche/Treffen zum Stand der Arbeit<br />
• Teilnahme an Kolloquien, Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen<br />
• Mitwirkung in Lehre<br />
• Aussagen <strong>zur</strong> Finanzierung des Promotionsvorhabens<br />
Auch für extern Promovierende sollte eine geeignete Promotionsvereinbarung erarbeitet<br />
werden.<br />
56