Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>FAIR</strong> <strong>WOHNEN</strong> DER AKTUELLE FALL<br />
Kontrolle ist besser<br />
Frau G. ist glücklich. Rund 9.000<br />
Euro hat sie zurückbekommen.<br />
Lange hat es gedauert, aber nun ist<br />
es fix: Ein Mietzinsüberprüfungsverfahren,<br />
das sie mit Hilfe der Mietervereinigung<br />
eingeleitet hat, ergab, dass sie in<br />
den vergangenen fünf Jahren monatlich<br />
an die 150 Euro zu viel Nettomiete bezahlt<br />
hat. Ihre 34m² Wohnung, die sie<br />
zunächst auf drei Jahre, dann auf fünf<br />
Jahre befristet angemietet hatte, kostete<br />
laut Mietvertrag inklusive Umsatzsteuer<br />
und Betriebskosten 432 Euro im Monat.<br />
Das ist teuer, hatten ihr viele immer wieder<br />
gesagt. Schließlich hat Frau G. sich<br />
ein Herz gefasst und den Mietzinsrechner<br />
der Mietervereinigung ausprobiert.<br />
Über 9000 Euro bekommt Frau G. zurückerstattet. Sie<br />
hatte nicht nur jahrelang eine viel zu hohe Miete für ihre<br />
befristetete Wohnung bezahlt, der verminderte Zins schlug<br />
sich auch nachträglich noch auf die Maklerprovision nieder.<br />
Befristung mindert Mietzins<br />
Sie staunte nicht schlecht, als statt den<br />
rund 430 Euro ein Mietpreis von weniger<br />
als 300 Euro herauskam. Ein Termin<br />
war dann schnell vereinbart, denn dieses<br />
Rechenergebnis hatte Frau G. nun neugierig<br />
werden lassen. Die Rechtsexpertin<br />
der MVÖ erklärte ihr den Ablauf und es<br />
dauerte fast zwei Jahre bis das Verfahren<br />
beendet war, denn ihr Vermieter ging bis<br />
zum Landesgericht. Doch nun steht es<br />
fest: 9.000 Euro waren zu viel bezahlt<br />
worden und für die noch verbleibenden<br />
drei Jahre Mietzeit zahlt Frau G. nur<br />
mehr rund 280 Euro Gesamtmiete. Der<br />
Befristungsabschlag von 25% hat beim<br />
Vermieten seinen Preis für Vermieter.<br />
Auch Maklerprovision zurückgeholt!<br />
Nachdem die Rechtsberaterin Frau G.<br />
über den rechtskräftigen Gerichtsbeschluss<br />
informiert hat, kam dann eine<br />
überraschende Frage: „Haben Sie Maklerprovision<br />
bezahlt?“ Natürlich hatte<br />
das Frau G., denn ohne Makler war es in<br />
den vergangenen Jahren fast unmöglich,<br />
an Wohnungen ranzukommen.<br />
„Nun, wenn die Miete zu hoch ist, dann<br />
haben Sie auch zu viel Maklerprovision<br />
bezahlt, denn die Höhe der Provision<br />
errechnet sich nach der Miethöhe. Da<br />
hier noch keine Verjährung stattgefunden<br />
hat, können Sie auch die zu hoch<br />
bezahlte Maklerprovision zurückfordern“,<br />
klärte die Rechtsexpertin Frau G.<br />
auf und nahm einen Rechner sowie einen<br />
Stift zur Hand. Nach einigen<br />
Minuten stand fest: Auch hier waren<br />
rund 120 Euro zu viel bezahlt worden.<br />
Frau G. freut sich: Die Mieterin bekommt zu viel gezahlten Mietzins retour. In ihrem Fall lohnt es<br />
sich: über 9000 Euro konnte sie via MVÖ zurückfordern.<br />
„Und wie steht es mit der Vergebührung?<br />
Bekomme ich da nun auch was<br />
zurück? Da habe ich ja auch zu viel bezahlt“,<br />
fragte Frau G. berechtigterweise<br />
nach. Doch hier musste sie die Rechtsexpertin<br />
enttäuschen. Auch wenn zuviel<br />
Vergebührungskosten bezahlt worden<br />
waren, einen Rückzahlungsanspruch<br />
gibt es hier nicht. „Eine langjährige<br />
Forderung der Mietervereinigung ist es,<br />
die Mietvertragsgebühren ganz abzuschaffen,<br />
denn anders als bei anderen<br />
Gebühren gibt es hier keine Gegenleistung<br />
des Staates.“<br />
Schöner Solidarbeitrag<br />
„Mit ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen<br />
Sie unseren Einsatz für die Abschaffung<br />
der Mietvertragsgebühr“, erklärt die<br />
Rechtsberaterin abschließend.<br />
Am Heimweg malt sich Frau G. aus, was<br />
sie alles mit dem zurückerhaltenen Geld<br />
anfangen wird können. Und freut sich<br />
darüber, dass sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag<br />
nicht nur für sich selbst einen Vorteil<br />
erzielen konnte, sondern damit gleichzeitig<br />
die Arbeit der MVÖ unterstützen und<br />
so auch ein klein wenig für andere Mieterinnen<br />
und Mieter tun kann.<br />
Foto: Shutterstock<br />
12 <strong>FAIR</strong> <strong>WOHNEN</strong> 1/15