05.03.2015 Aufrufe

FAIR WOHNEN Nr.1 2015

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<strong>FAIR</strong> <strong>WOHNEN</strong> DER AKTUELLE FALL<br />

Kontrolle ist besser<br />

Frau G. ist glücklich. Rund 9.000<br />

Euro hat sie zurückbekommen.<br />

Lange hat es gedauert, aber nun ist<br />

es fix: Ein Mietzinsüberprüfungsverfahren,<br />

das sie mit Hilfe der Mietervereinigung<br />

eingeleitet hat, ergab, dass sie in<br />

den vergangenen fünf Jahren monatlich<br />

an die 150 Euro zu viel Nettomiete bezahlt<br />

hat. Ihre 34m² Wohnung, die sie<br />

zunächst auf drei Jahre, dann auf fünf<br />

Jahre befristet angemietet hatte, kostete<br />

laut Mietvertrag inklusive Umsatzsteuer<br />

und Betriebskosten 432 Euro im Monat.<br />

Das ist teuer, hatten ihr viele immer wieder<br />

gesagt. Schließlich hat Frau G. sich<br />

ein Herz gefasst und den Mietzinsrechner<br />

der Mietervereinigung ausprobiert.<br />

Über 9000 Euro bekommt Frau G. zurückerstattet. Sie<br />

hatte nicht nur jahrelang eine viel zu hohe Miete für ihre<br />

befristetete Wohnung bezahlt, der verminderte Zins schlug<br />

sich auch nachträglich noch auf die Maklerprovision nieder.<br />

Befristung mindert Mietzins<br />

Sie staunte nicht schlecht, als statt den<br />

rund 430 Euro ein Mietpreis von weniger<br />

als 300 Euro herauskam. Ein Termin<br />

war dann schnell vereinbart, denn dieses<br />

Rechenergebnis hatte Frau G. nun neugierig<br />

werden lassen. Die Rechtsexpertin<br />

der MVÖ erklärte ihr den Ablauf und es<br />

dauerte fast zwei Jahre bis das Verfahren<br />

beendet war, denn ihr Vermieter ging bis<br />

zum Landesgericht. Doch nun steht es<br />

fest: 9.000 Euro waren zu viel bezahlt<br />

worden und für die noch verbleibenden<br />

drei Jahre Mietzeit zahlt Frau G. nur<br />

mehr rund 280 Euro Gesamtmiete. Der<br />

Befristungsabschlag von 25% hat beim<br />

Vermieten seinen Preis für Vermieter.<br />

Auch Maklerprovision zurückgeholt!<br />

Nachdem die Rechtsberaterin Frau G.<br />

über den rechtskräftigen Gerichtsbeschluss<br />

informiert hat, kam dann eine<br />

überraschende Frage: „Haben Sie Maklerprovision<br />

bezahlt?“ Natürlich hatte<br />

das Frau G., denn ohne Makler war es in<br />

den vergangenen Jahren fast unmöglich,<br />

an Wohnungen ranzukommen.<br />

„Nun, wenn die Miete zu hoch ist, dann<br />

haben Sie auch zu viel Maklerprovision<br />

bezahlt, denn die Höhe der Provision<br />

errechnet sich nach der Miethöhe. Da<br />

hier noch keine Verjährung stattgefunden<br />

hat, können Sie auch die zu hoch<br />

bezahlte Maklerprovision zurückfordern“,<br />

klärte die Rechtsexpertin Frau G.<br />

auf und nahm einen Rechner sowie einen<br />

Stift zur Hand. Nach einigen<br />

Minuten stand fest: Auch hier waren<br />

rund 120 Euro zu viel bezahlt worden.<br />

Frau G. freut sich: Die Mieterin bekommt zu viel gezahlten Mietzins retour. In ihrem Fall lohnt es<br />

sich: über 9000 Euro konnte sie via MVÖ zurückfordern.<br />

„Und wie steht es mit der Vergebührung?<br />

Bekomme ich da nun auch was<br />

zurück? Da habe ich ja auch zu viel bezahlt“,<br />

fragte Frau G. berechtigterweise<br />

nach. Doch hier musste sie die Rechtsexpertin<br />

enttäuschen. Auch wenn zuviel<br />

Vergebührungskosten bezahlt worden<br />

waren, einen Rückzahlungsanspruch<br />

gibt es hier nicht. „Eine langjährige<br />

Forderung der Mietervereinigung ist es,<br />

die Mietvertragsgebühren ganz abzuschaffen,<br />

denn anders als bei anderen<br />

Gebühren gibt es hier keine Gegenleistung<br />

des Staates.“<br />

Schöner Solidarbeitrag<br />

„Mit ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen<br />

Sie unseren Einsatz für die Abschaffung<br />

der Mietvertragsgebühr“, erklärt die<br />

Rechtsberaterin abschließend.<br />

Am Heimweg malt sich Frau G. aus, was<br />

sie alles mit dem zurückerhaltenen Geld<br />

anfangen wird können. Und freut sich<br />

darüber, dass sie mit ihrem Mitgliedsbeitrag<br />

nicht nur für sich selbst einen Vorteil<br />

erzielen konnte, sondern damit gleichzeitig<br />

die Arbeit der MVÖ unterstützen und<br />

so auch ein klein wenig für andere Mieterinnen<br />

und Mieter tun kann.<br />

Foto: Shutterstock<br />

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