VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW
VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW
VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ANHANG<br />
INFORMATIONSBLÄTTER STAATLICHE BEIHILFEN<br />
Beigefügt sind 11 Informationsblätter über je ein Beihilfethema, das im Kontext der<br />
Strukturfonds von Bedeutung sein kann.<br />
Jedes Informationsblatt beinhaltet einen genauen Überblick über die wichtigsten Vorschriften<br />
für das jeweilige Thema. Ferner ist die Fundstelle der entsprechenden Verordnung, Leitlinie,<br />
Rahmenregelung, Mitteilung oder Bekanntmachung der Kommission angegeben. Der<br />
vollständige Wortlaut der in den Informationsblättern angeführten Vorschriften kann auch<br />
von der Website der GD Wettbewerb aufgerufen werden<br />
(http://ec.europa.eu/comm/competition/state_aid/legislation/legislation.html).<br />
Beigefügt sind die folgenden Informationsblätter:<br />
Informationsblatt 1 Die De-minimis-Regel<br />
Informationsblatt 2 Regionalbeihilfen<br />
Informationsblatt 3 KMU-Beihilfen<br />
Informationsblatt 4 FuEuI-Beihilfen<br />
Informationsblatt 5 Beihilfen für umweltschutzmassnahmen<br />
Informationsblatt 6 Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen<br />
in Schwierigkeiten<br />
Informationsblatt 7 Beschäftigungsbeihilfen<br />
Informationsblatt 8 Ausbildungsbeihilfen<br />
Informationsblatt 9 Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder<br />
Grundstücken durch die öffentliche Hand<br />
Informationsblatt 10 Risikokapitalmaßnahmen<br />
Informationsblatt 11 Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse<br />
Hinweis:<br />
Die beigefügten Informationsblätter geben einen genauen und zum Teil vereinfachten<br />
Überblick über die Beihilfevorschriften in den Bereichen, die für den<br />
Strukturfondskontext am relevantesten sein dürften. Es liegt auf der Hand, dass sich<br />
daraus keine Ansprüche ableiten lassen. Die verbindliche Fassung der in den einzelnen<br />
Bereichen geltenden Vorschriften ist dem vollständigen Wortlaut der jeweiligen<br />
Rechtstexte zu entnehmen, deren genaue Fundstellen in allen Informationsblättern<br />
angegeben sind.<br />
Diese Fassung des Vademekums wurde am 17.07.2008 fertig gestellt.<br />
13