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VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW

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Beihilfemaßnahmen<br />

Folgende Maßnahmen gelten nach dem Gemeinschaftsrahmen als im Sinne von Artikel 87<br />

Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar:<br />

• Beihilfen für FuE-Vorhaben;<br />

• Beihilfen für technische Durchführbarkeitsstudien;<br />

• Beihilfen für die Kosten von KMU im Zusammenhang mit Rechten an geistigem<br />

Eigentum;<br />

• Beihilfen für junge innovative Unternehmen;<br />

• Beihilfen für Prozess- und Betriebsinnovation im Dienstleistungssektor;<br />

• Beihilfen für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende<br />

Dienstleistungen;<br />

• Beihilfen für das Ausleihen hochqualifizierten Personals und<br />

• Beihilfen für Innovationscluster.<br />

Beihilfefähige Kosten<br />

Welche Kosten beihilfefähig sind, hängt von der Art der geplanten Maßnahme ab und ist in<br />

den jeweiligen Abschnitten des Gemeinschaftsrahmens festgelegt. Beispielsweise gelten in<br />

der Kategorie Beihilfen für FuE-Vorhaben (siehe oben) folgende Kosten als beihilfefähig:<br />

- Personalkosten für die mit dem Forschungsvorhaben beschäftigten Mitarbeiter;<br />

- Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie für Grundstücke und Gebäude, sofern und<br />

solange sie für das Forschungsvorhaben genutzt werden (bzw. deren ermittelte<br />

Wertminderung)<br />

- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktpreisen von Dritten<br />

direkt oder in Lizenz erworbene Patente;<br />

- Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der<br />

Forschungstätigkeit dienen;<br />

- zusätzliche Gemeinkosten, die unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen;<br />

- sonstige Betriebskosten, die unmittelbar im Zuge der Forschungstätigkeit entstehen.<br />

Beihilfeintensitäten<br />

Ähnlich wie die beihilfefähigen Kosten hängen auch die Beihilfeintensitäten von der<br />

jeweiligen Maßnahme ab. Als Beispiel sind in der folgenden Tabelle die für die erste<br />

Maßnahmenkategorie „Beihilfen für FuE-Vorhaben“ geltenden Beihilfeintensitäten<br />

aufgeführt:<br />

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