VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW
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Beihilfehöchstintensität<br />
Bruttoprozentsätze spezifische allgemeine<br />
AusbildungsAusbildungsmaßnahmenmaßnahmen Standardsatz (große Unternehmen außerhalb<br />
von Fördergebieten)<br />
Anhebung des Standardsatzes:<br />
25 % 50 %<br />
■ KMU +10 % +20 %<br />
■ Fördergebiete nach Art. 87Absatz 3 Buchstabe a +10 % +10 %<br />
■ Fördergebiete nach Art. 87Absatz 3 Buchstabe c +5 % +5 %<br />
■ Begünstigte: die verschiedenen Kategorien<br />
benachteiligter Arbeitnehmer<br />
+10 % +10 %<br />
Anmeldung<br />
Beihilfemaßnahmen, die den in der Verordnung festgelegten Bedingungen<br />
entsprechen, sind von der Anmeldepflicht freigestellt. Nicht freigestellt sind jedoch<br />
große Ausbildungsprojekte, d.h. einem einzigen Unternehmen gewährte Beihilfen<br />
von mehr als 1 000 000 EUR.<br />
Sonstige Auflagen<br />
Der Mitgliedstaat muss der Kommission innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der<br />
Durchführung der freigestellten Beihilferegelung bzw. der Gewährung der<br />
freigestellten Einzelbeihilfe eine Kurzbeschreibung der Beihilfemaßnahme<br />
übermitteln.<br />
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