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VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW

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Beihilfehöchstintensität<br />

Bruttoprozentsätze spezifische allgemeine<br />

AusbildungsAusbildungsmaßnahmenmaßnahmen Standardsatz (große Unternehmen außerhalb<br />

von Fördergebieten)<br />

Anhebung des Standardsatzes:<br />

25 % 50 %<br />

■ KMU +10 % +20 %<br />

■ Fördergebiete nach Art. 87Absatz 3 Buchstabe a +10 % +10 %<br />

■ Fördergebiete nach Art. 87Absatz 3 Buchstabe c +5 % +5 %<br />

■ Begünstigte: die verschiedenen Kategorien<br />

benachteiligter Arbeitnehmer<br />

+10 % +10 %<br />

Anmeldung<br />

Beihilfemaßnahmen, die den in der Verordnung festgelegten Bedingungen<br />

entsprechen, sind von der Anmeldepflicht freigestellt. Nicht freigestellt sind jedoch<br />

große Ausbildungsprojekte, d.h. einem einzigen Unternehmen gewährte Beihilfen<br />

von mehr als 1 000 000 EUR.<br />

Sonstige Auflagen<br />

Der Mitgliedstaat muss der Kommission innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der<br />

Durchführung der freigestellten Beihilferegelung bzw. der Gewährung der<br />

freigestellten Einzelbeihilfe eine Kurzbeschreibung der Beihilfemaßnahme<br />

übermitteln.<br />

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