VADEMEKUM DER ... - Ziel2.NRW
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Grundsätzlich gelten Regelungen, in denen staatliche Bürgschaften oder öffentliche Darlehen<br />
mit einer staatlichen Bürgschaft eingesetzt werden, nicht als transparent. Sie können aber als<br />
transparent angesehen werden, wenn die für die Berechnung der Beihilfeintensität der<br />
staatlichen Bürgschaft verwendete Methode vor Umsetzung der Regelung nach Annahme der<br />
Verordnung bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt wird.<br />
Große Investitionsvorhaben müssen einzeln angemeldet werden, wenn die Beihilfe über dem<br />
Höchstbetrag liegt, den ein Investitionsvorhaben mit förderfähigen Kosten von 100 Mio. EUR<br />
in der betreffenden Region erhalten kann.<br />
BETRIEBSBEIHILFEN<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
In Gebieten im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a können Betriebsbeihilfen nur dann<br />
gewährt werden, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:<br />
■ Sie sind aufgrund ihres Beitrags zur Regionalentwicklung gerechtfertigt;<br />
■ ihre Höhe ist den auszugleichenden Nachteilen angemessen;<br />
■ sie sind befristet und degressiv.<br />
Es obliegt den Mitgliedstaaten, die Existenz und den Umfang solcher Nachteile<br />
nachzuweisen.<br />
Beförderungsbeihilfen: Beihilfen zum Ausgleich von Beförderungsmehrkosten dürfen nur<br />
in regionalbeihilfefähigen Regionen in äußerster Randlage und Gebieten mit geringer<br />
Bevölkerungsdichte gewährt werden.<br />
Beihilfen mit der Zielsetzung, dem Bevölkerungsschwund Einhalt zu gebieten: Beihilfen<br />
mit der Zielsetzung, dem Bevölkerungsschwund Einhalt zu gebieten, können in Gebieten mit<br />
extrem niedriger Bevölkerungsdichte (