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Verbandsnachrichten<br />
Kompetenzforum Parken 20<strong>10</strong><br />
Austausch von Fachwi<br />
Zum siebten Mal fand das Kompetenzforum Parken statt. Zu<br />
der Fachtagung in Würzburg haben sich 173 Teilnehmer ange-<br />
meldet, ein Großteil davon Mitglieder des Bundesverbands Par-<br />
ken e. V. Nicht nur zahlenmäßig war die Nachfrage groß, auch<br />
die lebhafte Beteiligung der Zuhörer während der Vorträge<br />
zeugten vom großen Interesse an den präsentierten Themen.<br />
„Sie wissen alle, dass wir keine<br />
dafür waren die zahlreichen<br />
Veranstaltungsprofis sind, son -<br />
Nachfragen aus dem Publi-<br />
dern dass wir unsere Tagungen<br />
kum, die immer wieder in<br />
alle selbst gestalten. Darauf<br />
eine spannende Diskussion<br />
sind wir, die Verantwortlichen<br />
mit dem Juris ten mündeten<br />
im Verband, sehr stolz.“ Das<br />
– beispielsweise auch bei der<br />
konnte Werner Schardt, Vor-<br />
Frage, wie sich die Allgemeistandsvorsitzender<br />
des Bunnen<br />
<strong>Geschäft</strong>sbedingungen<br />
desverbands Parken e. V., angesichts<br />
des abermals perfekt<br />
RA Jens Mansfeld<br />
(AGB) in das Vertragsverhältnis<br />
zwischen dem Kun-<br />
organisierten und hervorragend besuchten den und dem Betreiber einer Parkierungs-<br />
Kompetenzforums Parken auch sein. Das anlage einbe zie hen lassen.<br />
Programm der Veranstaltung umriss Schardt Mit dem Anfordern des Parktickets<br />
als das, „was uns ‚Parkwächter’ im tägli- schließt der Kunde aus juristischer Sicht<br />
chen <strong>Geschäft</strong> bewegt und was für unsere „konkludent“ einen Mietvertrag. Indem er<br />
Kunden von Bedeutung ist“.<br />
einfährt, erklärt er sich mit den Nutzungs-<br />
Rechtliche Fragen<br />
bedingungen einverstanden – quasi wie<br />
mit seiner Unterschrift. Allerdings müsse<br />
Ein besonderes Gewicht legten die Veran- es einem „verständigen Durchschnittskunstalter<br />
auf rechtliche Fragen, die sich bei den“ möglich sein, die geltenden AGB zur<br />
der Parkraumbewirtschaftung ergeben. Kenntnis zu nehmen. RA Mansfeld kon-<br />
Damit hatte das Organisationsteam des kretisierte: „Es muss ein deutlich sichtba-<br />
Bundesverbands Parken offenbar den Nerv rer Aushang vorhanden sein, auf dem die<br />
der meisten Teilnehmer getroffen. Der AGB in zumutbarer Weise einsehbar sind.“<br />
Vortrag von Rechtsanwalt Jens Mansfeld Ein deutlicher Verweis darauf reiche aber<br />
über „Rechtsfragen in Kundenbeziehun- auch. Dass Parkraumbetreiber diese Forgen“<br />
sprengte den zuvor gesetzten zeitliderung in der Praxis durchaus unterschiedchen<br />
Rahmen um fast eine Stunde. Grund lich umsetzen, zeigte die anschließende<br />
42 Parken aktuell · Dezember 20<strong>10</strong><br />
Teilnehmer des Kompetenzforums Parken 20<strong>10</strong> in<br />
Diskussion. Der referierende Jurist empfahl,<br />
das Thema durchaus ernst zu nehmen.<br />
Tendenziell werde nämlich der<br />
Verbraucher, also der Kunde, in der Recht -<br />
sprechung immer stärker geschützt.<br />
Eingehungsbetrug<br />
Immer wieder kommt es vor, dass vermeintlich<br />
herrenlose Fahrzeuge in Parkhäusern<br />
oder Tiefgaragen einstauben. In<br />
solchen Fällen könnte der Betreiber der<br />
Anlage prinzipiell von einem Vermieterpfandrecht<br />
Gebrauch machen. Das Problem:<br />
Der Betreiber müsste dann den –<br />
vermutlich unbekannten – Kfz-Halter darüber<br />
in Kenntnis setzen, danach das Fahrzeug<br />
auf eigene Kosten entfernen und zunächst<br />
einmal sicher einlagern. „Also nicht<br />
ab in die Schrottpresse“, warnte Mansfeld.<br />
Sollte sich der Eigentümer nach einer an-