Download - koost - Universität zu Köln
Download - koost - Universität zu Köln
Download - koost - Universität zu Köln
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> Vorlesungsverzeichnis (generiert, vorläufig) Wintersemester 2011/12<br />
2 SWS; Vorlesung<br />
Do. 16 - 17.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XIa M . B a l d u s<br />
Die Lehrveranstaltung gehört <strong>zu</strong>m Kernbereich des Schwerpunkts 12 („Religion, Kultur und Recht“).<br />
Als sog. Kanonisches Recht hat das katholische Kirchenrecht die abendländische Rechtstradition seit<br />
dem Hochmittelalter maßgeblich beeinflusst und gehört damit auch <strong>zu</strong> den Wurzeln des Europarechts.<br />
In seiner gegenwärtigen Fassung, dem Codex Iuris Canonici von 1983, ist es der Rechtsfortbildung<br />
verpflichtet, nimmt aber auch die Reformgedanken des II. Vatikanischen Konzils auf. Die Vorlesung<br />
stellt in ihrem Grundlagenteil rechtstheologische Denkmodelle <strong>zu</strong>r Legitimation von Recht in der Kirche<br />
vor. Als Schwerpunkt des geltenden Rechts werden behandelt: die Kirchenverfassung (Hierarchie und<br />
Teilkirchen, der rechtliche Grundstatus von Klerus und Laien), Verkündigung, Ehe- und Eheprozessrecht,<br />
Vermögensrecht. Den Fortgeschrittenen eröffnet die Lehrveranstaltung neue Perspektiven der<br />
Rechtsvergleichung, weil die Rechtssysteme in Kirche und Staat zwar nach Rechtsquelle und Inhalt<br />
verschieden sind, aber z.T. denselben Personenkreis betreffen. Für das breite Spektrum der kirchlichen<br />
Dienste (einschließlich des Lehramtes) vermittelt die Vorlesung das notwendige kirchenrechtliche<br />
Basiswissen. Evangelisches Kirchenrecht fließt rechtsvergleichend bei einzelnen Themenstellungen ein.<br />
Den Studierenden wird als Arbeitsunterlage ein stichwortartig konzipiertes Skriptum <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt.<br />
Termin einer Aufsichtsarbeit gem. § 11 Stud/PrüfO: voraussichtlich 9.2.2012. ERASMUS-Studierende<br />
können konvertierbare Leistungsnachweise im Kanonischen Recht erbringen. Über weitere<br />
Leistungsnachweise wird <strong>zu</strong> Beginn der Lehrveranstaltung informiert.<br />
Zur Einführung:<br />
Codex iuris Canonici 1983, lat.-dt. Textausgabe, (www.codex-iuris-canonici.de); Germann, Michael,<br />
Staatskirchenrecht u. Kirchenrecht, Textausgabe für <strong>Köln</strong>, 2007 (CIC nur im Aus<strong>zu</strong>g); Haering, Stephan /<br />
Schmitz, Heribert (Hrsg.), Lexikon des Kirchenrechts, Stuttgart 2004; Wall, Heinrich de / Muckel, Stefan,<br />
Kirchenrecht, 2. Aufl. München 2010; Demel, Sabine, Handbuch Kirchenrecht, Freiburg / Br. 2010; Haering,<br />
Stephan / Schmitz, Heribert (Hrsg.), Lexikon des Kirchenrechts, Stuttgart 2004; Neimes, Karl, Kleines<br />
Kirchenrechtliches Wörterbuch (www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Theologie/kirrecht/woerterbuch.htm).<br />
Literatur <strong>zu</strong>r Vorlesung ist in einem Handapparat im Institut für Kirchenrecht <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />
W a h l b e r e i c h<br />
2142 Internetrecht - FÄLLT AUS!!!<br />
2 SWS; Vorlesung<br />
Fr. 12 - 13.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XIb N . N o l t e<br />
2162 Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich<br />
2 SWS; Vorlesung<br />
Mi. 16 - 17.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal VIIa D . N e u m a n n<br />
Die Lehrveranstaltung behandelt schwerpunktmäßig das individuelle und kollektive Arbeitsrecht<br />
im kirchlichen Bereich. Darüber hinaus geht sie auch auf arbeitsrechtliche Besonderheiten bei<br />
Beschäftigungsverhältnissen im kulturellen Bereich ein, etwa bei Bühnenmitarbeitern sowie im Bereich des<br />
Film- und Fernseharbeitsrechts.<br />
Das kirchliche Arbeitsrecht ist Teilgebiet des Arbeitsrechts und des Kirchenrechts. Staatskirchenrechtlich ist<br />
das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, das eine eigenständige Gestaltung der Arbeitsrechtsregelungen<br />
im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ermöglicht, in Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137<br />
Abs. 3 S. 1 Weimarer Reichsverfassung gewährleistet.<br />
Das kirchliche Arbeitsrecht gilt für die Beschäftigten in den kirchlichen Verwaltungen und in den überaus<br />
zahlreichen sozialen Einrichtungen, etwa der Caritas und der Diakonie, so dass die praktische Relevanz<br />
sehr groß ist.<br />
Eine vorlesungsbegleitende Gliederung mit Literatur- und Rechtsprechungshinweisen wird <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
gestellt.<br />
Ein Leistungsnachweis in Form einer Klausur kann erbracht werden; der Termin wird <strong>zu</strong> Beginn der<br />
Vorlesung bekannt gegeben.<br />
Sprechzeiten nach Vereinbarung oder per E-mail: Daniela.Neumann@uni-koeln.de<br />
Seite 56