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<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> Vorlesungsverzeichnis (generiert, vorläufig) Wintersemester 2011/12<br />

2 SWS; Vorlesung<br />

Do. 16 - 17.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XIa M . B a l d u s<br />

Die Lehrveranstaltung gehört <strong>zu</strong>m Kernbereich des Schwerpunkts 12 („Religion, Kultur und Recht“).<br />

Als sog. Kanonisches Recht hat das katholische Kirchenrecht die abendländische Rechtstradition seit<br />

dem Hochmittelalter maßgeblich beeinflusst und gehört damit auch <strong>zu</strong> den Wurzeln des Europarechts.<br />

In seiner gegenwärtigen Fassung, dem Codex Iuris Canonici von 1983, ist es der Rechtsfortbildung<br />

verpflichtet, nimmt aber auch die Reformgedanken des II. Vatikanischen Konzils auf. Die Vorlesung<br />

stellt in ihrem Grundlagenteil rechtstheologische Denkmodelle <strong>zu</strong>r Legitimation von Recht in der Kirche<br />

vor. Als Schwerpunkt des geltenden Rechts werden behandelt: die Kirchenverfassung (Hierarchie und<br />

Teilkirchen, der rechtliche Grundstatus von Klerus und Laien), Verkündigung, Ehe- und Eheprozessrecht,<br />

Vermögensrecht. Den Fortgeschrittenen eröffnet die Lehrveranstaltung neue Perspektiven der<br />

Rechtsvergleichung, weil die Rechtssysteme in Kirche und Staat zwar nach Rechtsquelle und Inhalt<br />

verschieden sind, aber z.T. denselben Personenkreis betreffen. Für das breite Spektrum der kirchlichen<br />

Dienste (einschließlich des Lehramtes) vermittelt die Vorlesung das notwendige kirchenrechtliche<br />

Basiswissen. Evangelisches Kirchenrecht fließt rechtsvergleichend bei einzelnen Themenstellungen ein.<br />

Den Studierenden wird als Arbeitsunterlage ein stichwortartig konzipiertes Skriptum <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt.<br />

Termin einer Aufsichtsarbeit gem. § 11 Stud/PrüfO: voraussichtlich 9.2.2012. ERASMUS-Studierende<br />

können konvertierbare Leistungsnachweise im Kanonischen Recht erbringen. Über weitere<br />

Leistungsnachweise wird <strong>zu</strong> Beginn der Lehrveranstaltung informiert.<br />

Zur Einführung:<br />

Codex iuris Canonici 1983, lat.-dt. Textausgabe, (www.codex-iuris-canonici.de); Germann, Michael,<br />

Staatskirchenrecht u. Kirchenrecht, Textausgabe für <strong>Köln</strong>, 2007 (CIC nur im Aus<strong>zu</strong>g); Haering, Stephan /<br />

Schmitz, Heribert (Hrsg.), Lexikon des Kirchenrechts, Stuttgart 2004; Wall, Heinrich de / Muckel, Stefan,<br />

Kirchenrecht, 2. Aufl. München 2010; Demel, Sabine, Handbuch Kirchenrecht, Freiburg / Br. 2010; Haering,<br />

Stephan / Schmitz, Heribert (Hrsg.), Lexikon des Kirchenrechts, Stuttgart 2004; Neimes, Karl, Kleines<br />

Kirchenrechtliches Wörterbuch (www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Theologie/kirrecht/woerterbuch.htm).<br />

Literatur <strong>zu</strong>r Vorlesung ist in einem Handapparat im Institut für Kirchenrecht <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />

W a h l b e r e i c h<br />

2142 Internetrecht - FÄLLT AUS!!!<br />

2 SWS; Vorlesung<br />

Fr. 12 - 13.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal XIb N . N o l t e<br />

2162 Arbeitsrecht im kirchlichen und kulturellen Bereich<br />

2 SWS; Vorlesung<br />

Mi. 16 - 17.30, 100 Hauptgebäude, Hörsaal VIIa D . N e u m a n n<br />

Die Lehrveranstaltung behandelt schwerpunktmäßig das individuelle und kollektive Arbeitsrecht<br />

im kirchlichen Bereich. Darüber hinaus geht sie auch auf arbeitsrechtliche Besonderheiten bei<br />

Beschäftigungsverhältnissen im kulturellen Bereich ein, etwa bei Bühnenmitarbeitern sowie im Bereich des<br />

Film- und Fernseharbeitsrechts.<br />

Das kirchliche Arbeitsrecht ist Teilgebiet des Arbeitsrechts und des Kirchenrechts. Staatskirchenrechtlich ist<br />

das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, das eine eigenständige Gestaltung der Arbeitsrechtsregelungen<br />

im Rahmen der für alle geltenden Gesetze ermöglicht, in Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137<br />

Abs. 3 S. 1 Weimarer Reichsverfassung gewährleistet.<br />

Das kirchliche Arbeitsrecht gilt für die Beschäftigten in den kirchlichen Verwaltungen und in den überaus<br />

zahlreichen sozialen Einrichtungen, etwa der Caritas und der Diakonie, so dass die praktische Relevanz<br />

sehr groß ist.<br />

Eine vorlesungsbegleitende Gliederung mit Literatur- und Rechtsprechungshinweisen wird <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt.<br />

Ein Leistungsnachweis in Form einer Klausur kann erbracht werden; der Termin wird <strong>zu</strong> Beginn der<br />

Vorlesung bekannt gegeben.<br />

Sprechzeiten nach Vereinbarung oder per E-mail: Daniela.Neumann@uni-koeln.de<br />

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