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Download - koost - Universität zu Köln

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<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Köln</strong> Vorlesungsverzeichnis (generiert, vorläufig) Wintersemester 2011/12<br />

Literatur:<br />

Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, 5. Aufl. 2009; Thüsing, Kirchliches Arbeitsrecht, 2006.<br />

2184 Vertiefung Grundrechte<br />

2 SWS; Vorlesung<br />

Do. 17.45 - 19.15, 106 Seminargebäude, S16 J . G r i e b e l<br />

Die Vorlesung behandelt aufbauend auf den Vorlesungen im Pflichtfachbereich die Grundrechte. Das Ziel<br />

der Vorlesung besteht darin, ein vertieftes Verständnis dieses Bereiches <strong>zu</strong> erlangen. Hier<strong>zu</strong> befasst sich<br />

die Vorlesung <strong>zu</strong>r Erschließung der gesetzgeberischen Regelungstechnik und Sprache <strong>zu</strong>nächst eingehend<br />

mit dem Gesetzeswortlaut. Sodann werden ausgewählte Grundrechte anhand von Fällen besprochen. Die<br />

Studierenden werden in die Vorlesung aktiv einbezogen. Sie sind gefordert, Themengebiete vor<strong>zu</strong>bereiten<br />

und sich aktiv ein<strong>zu</strong>bringen. Dies geschieht auch in Form von Gruppenarbeiten und Simulationen. Die<br />

Teilnehmer werden gebeten, ab der ersten Vorlesungsstunde eine Textausgabe des Grundgesetzes<br />

mit<strong>zu</strong>führen.<br />

Für Informationen und Nachfragen steht Ihnen der Dozent unter joern.griebel@uni-koeln.de gerne <strong>zu</strong>r<br />

Verfügung.<br />

2228 Islamisches Recht<br />

1 SWS; Vorlesung<br />

Do. 16 - 17, 202 Gottfried-Keller-Str. 2, IR II 201, ab 13.10.2011 H . K r ü g e r<br />

Veranstaltung im Schwerpunktbereich (keine Fremdsprachenveranstaltung)<br />

Hauptthemen der Vorlesung sind die Entstehung und Entwicklung des religiösen islamischen Rechts in<br />

den verschiedenen Rechtsschulen seit dem 8. Jhd. Bei dieser Rechtsordnung handelt es sich um reines<br />

Juristenrecht, das in privaten Sammlungen von Gelehrten niedergelegt ist. Grundlagen hierfür sind primär<br />

einschlägige Regeln im Koran und in der prophetischen Tradition (sunna). Es gibt bis in die Endzeit des<br />

Osmanischen Reichs keine Gesetzbücher. Ferner wird die Gutachtenliteratur (fatwas) sowie das heute<br />

in den orientalischen Staaten geltende islamiosche Recht erörtert. Beispiele werden vornehmlich dem<br />

traditionellen und geltenden Familien-, Erb- und Schuldrecht entnommen.<br />

Literaturhinweise : Rohe , das islamische Recht, München 2009; Nagel , Das islamische Recht – Eine<br />

Einführung, Westhofen 2001; Bergsträsser/Schacht , Grundzüge des islamischen Rechts, Berlin 1935;<br />

ferner die Veröffentlichungen in der Reihe „Beiträge <strong>zu</strong>m islamischen Recht“ I (1999), II (2003), III (2003), IV<br />

(2004), V (2006), VI (2007). Die Veröffentlichungen stehen in der Bibliothek des IPR-Instituts <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

2231 Kommunikationsrecht<br />

2 SWS; Vorlesung<br />

Do. 17.45 - 19.15, 106 Seminargebäude, S12 T . M a y e n<br />

2709 Seminar im Wissenschaftsrecht<br />

2 SWS; Seminar<br />

Im Wintersemester bieten Herr Professor Dr. Christian von Coelln, Herr Dr.<br />

Hubert Detmer, Herr Dr. Michael Hartmer und Herr Professor Dr. Bernhard<br />

Kempen ein gemeinsames Seminar im Wissenschaftsrecht an. Folgende<br />

Themen können bearbeitet werden:<br />

1. Der Konflikt zwischen Gleichstellung und Bestenauslese bei der<br />

Professorenberufung<br />

2. Das Recht des wissenschaftlichen Nachwuchses<br />

3. Grundprobleme und aktuelle Fragen der Hochschulorganisation<br />

4. Ziel- und Leistungsvereinbarungen versus Wissenschaftsfreiheit<br />

5. Rechtsfragen der Akkreditierung<br />

6. Zugang und Zulassung <strong>zu</strong>m Masterstudium als Rechtsproblem<br />

7. Verwendungsmöglichkeiten und Kapazitätsrelevanz der Studienbeiträge<br />

ersetzenden „Qualitätsverbesserungsmittel“<br />

8. Die Evaluierung der Hochschullehre aus rechtlicher Sicht<br />

9. Der Hochschullehrer als Prüfer<br />

10. Gesetzliches Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Publikationen?<br />

Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar setzt die Anfertigung einer Seminararbeit<br />

und einen mündlichen Vortrag voraus. Das Seminar kann gemäß<br />

§ 11 Absatz 7 Satz 2 StudPrO eine Klausur im Wahlbereich der Schwerpunktbereiche<br />

8/9 (Öffentliches Recht) oder 12 (Religion, Kultur und Recht)<br />

ersetzen, wenn <strong>zu</strong>vor eine Anmeldung im Sinne von § 11 Absatz 3 Satz 4<br />

StudPrO erfolgt ist. In diesem Fall wird ein Thema aus dem Bereich des<br />

Seite 57

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