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JAHRESBERICHT 2002 - Gerda Henkel Stiftung

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ZEITSCHRIFT FÜR EUROPÄISCHES PRIVATRECHT<br />

STAGNATION ODER FORTBILDUNG?<br />

DAS ALLGEMEINE KIRCHENRECHT<br />

IM 14. UND 15. JAHRHUNDERT.<br />

HISTORIKER UND JURISTEN IM GESPRÄCH,<br />

ROM, 20. BIS 23. MÄRZ 2003<br />

FÖRDERUNG ZEuP-Preis | Im Berichtsjahr hat die <strong>Gerda</strong> <strong>Henkel</strong> <strong>Stiftung</strong> erneut Fördermittel<br />

für die Vergabe der ZEuP-Preise in den kommenden Jahren bewilligt.<br />

Die Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), herausgegeben von J. Basedow,<br />

U. Blaurock, A. Flessner, R. Schulze und R. Zimmermann, wurde 1993 unter finanzieller<br />

Beteiligung der <strong>Stiftung</strong> gegründet und dient als Diskussions- und Informationsforum<br />

für Veröffentlichungen über die europäische Dimension des Privatrechts.<br />

Sie wendet sich an Richter, Anwälte, Wissenschaftler und in besonderem Maße an<br />

Studierende, da die Europäisierung des Privatrechts auch die Europäisierung von<br />

Ausbildung und juristischem Bewusstsein der für die Privatrechtspflege verantwortlichen<br />

nächsten Juristengeneration zwingend voraussetzt. Seit 1993 werden die von<br />

der <strong>Stiftung</strong> finanzierten ZEuP-Preise für die jeweils beste rechtshistorische und<br />

rechtsvergleichende Arbeit ausgelobt, die mit je 500 € dotiert sind. Im Berichtsjahr<br />

hat die <strong>Stiftung</strong> erneut Fördermittel für die Vergabe der ZEuP-Preise in den kommenden<br />

Jahren bewilligt.<br />

Im April 2003 wurden die ZEuP-Preise <strong>2002</strong> im Rahmen einer Herausgebersitzung<br />

an die Preisträger vergeben. Im Bereich der Rechtsgeschichte war der Preisträger<br />

Hauke Grundmann (Hamburg) mit seiner Arbeit zu den Verbindlichkeiten des<br />

Verkäufers bei Ulpianus, Bartolus de Saxoferrato und Friedrich Carl von Savigny.<br />

Den Preis für die beste Leistung im Schwerpunkt rechtsvergleichende Arbeit erhielt<br />

Lars Haverkamp (Osnabrück) für seinen Beitrag »Von den Quasi-Contracts zum Law<br />

of Unjustified Enrichment(s): Englische Entwicklungen der 90er Jahre«.<br />

LEITER Prof. Dr. Ludwig Schmugge, Prof. Dr. Peter Landau, Prof. Dr. Alexander Koller<br />

INSTITUTION Universität Zürich, Historisches Seminar, Geschichte des Mittelalters<br />

Stephan Kuttner Institut, München<br />

Deutsches Historisches Institut, Rom<br />

FÖRDERUNG Tagung | Die <strong>Gerda</strong> <strong>Henkel</strong> <strong>Stiftung</strong> förderte die Veranstaltung<br />

durch die Übernahme von Reisekosten der Referenten.<br />

Die Erforschung des mittelalterlichen Kirchenrechts hat im vergangenen Jahrhundert<br />

unverkennbar die frühmittelalterlichen Sammlungen und die so genannte Klassische<br />

Periode bevorzugt. Das Spätmittelalter wurde dagegen weniger beachtet. Dies dürfte<br />

zum weit verbreiteten Eindruck beigetragen haben, dass die bis dahin so dynamische<br />

Entwicklung des Kirchenrechts Anfang des 14. Jahrhunderts, mit dem Ende der<br />

Generalkonzilien, dem Liber Sextus und den Clementinen als letzten amtlichen<br />

Gesetzbüchern, erlahmt sei. Hierzu haben sich in den vergangenen Jahrzehnten im<br />

Umkreis der vom Deutschen Historischen Institut Rom betreuten Editionen von vatikanischen<br />

Quellen viele Anregungen und Ansätze ergeben, deren kirchenrechtlicher<br />

Ertrag noch wenig rezipiert worden ist. Diese Editionen waren mit personen-, landesund<br />

kirchengeschichtlichen Absichten konzipiert worden und werden auch fast<br />

ausschließlich in dieser Weise genutzt, während die kanonistische Relevanz sich bisher<br />

nur am Rande der historischen Auswertung abzeichnet. Im Rahmen der Tagung<br />

wurde versucht, den spezifisch kirchenrechtlichen Ertrag dieser Quellenwerke hervorzuheben<br />

und eine Bilanz der Entwicklung des Kirchenrechts in der Periode vom Ende<br />

der so genannten Klassik bis zur Reformation zu ziehen. Im Mittelpunkt stand dabei<br />

die Frage nach der Entwicklung des Kirchenrechts im 14. und 15. Jahrhundert und<br />

ihre Beurteilung. Ein wichtiges Ziel war es, die langfristigen Forschungsleistungen des<br />

Deutsches Historischen Instituts Rom (z.B. Repertorium Germanicum, Repertorium<br />

Poenitentiariae Germanicum u.v.a.), die wegen ihrer nationalen Konzeption nur<br />

wenig jenseits der deutschen Grenzen wahrgenommen werden, einem ausländischen<br />

Publikum zu vermitteln, indem ihre transnationalen Aspekte, insbesondere der Ertrag<br />

für das allgemeine Kirchenrecht, herausgearbeitet wurden.

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