JAHRESBERICHT 2002 - Gerda Henkel Stiftung
JAHRESBERICHT 2002 - Gerda Henkel Stiftung
JAHRESBERICHT 2002 - Gerda Henkel Stiftung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
44<br />
ZEITSCHRIFT FÜR EUROPÄISCHES PRIVATRECHT<br />
STAGNATION ODER FORTBILDUNG?<br />
DAS ALLGEMEINE KIRCHENRECHT<br />
IM 14. UND 15. JAHRHUNDERT.<br />
HISTORIKER UND JURISTEN IM GESPRÄCH,<br />
ROM, 20. BIS 23. MÄRZ 2003<br />
FÖRDERUNG ZEuP-Preis | Im Berichtsjahr hat die <strong>Gerda</strong> <strong>Henkel</strong> <strong>Stiftung</strong> erneut Fördermittel<br />
für die Vergabe der ZEuP-Preise in den kommenden Jahren bewilligt.<br />
Die Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP), herausgegeben von J. Basedow,<br />
U. Blaurock, A. Flessner, R. Schulze und R. Zimmermann, wurde 1993 unter finanzieller<br />
Beteiligung der <strong>Stiftung</strong> gegründet und dient als Diskussions- und Informationsforum<br />
für Veröffentlichungen über die europäische Dimension des Privatrechts.<br />
Sie wendet sich an Richter, Anwälte, Wissenschaftler und in besonderem Maße an<br />
Studierende, da die Europäisierung des Privatrechts auch die Europäisierung von<br />
Ausbildung und juristischem Bewusstsein der für die Privatrechtspflege verantwortlichen<br />
nächsten Juristengeneration zwingend voraussetzt. Seit 1993 werden die von<br />
der <strong>Stiftung</strong> finanzierten ZEuP-Preise für die jeweils beste rechtshistorische und<br />
rechtsvergleichende Arbeit ausgelobt, die mit je 500 € dotiert sind. Im Berichtsjahr<br />
hat die <strong>Stiftung</strong> erneut Fördermittel für die Vergabe der ZEuP-Preise in den kommenden<br />
Jahren bewilligt.<br />
Im April 2003 wurden die ZEuP-Preise <strong>2002</strong> im Rahmen einer Herausgebersitzung<br />
an die Preisträger vergeben. Im Bereich der Rechtsgeschichte war der Preisträger<br />
Hauke Grundmann (Hamburg) mit seiner Arbeit zu den Verbindlichkeiten des<br />
Verkäufers bei Ulpianus, Bartolus de Saxoferrato und Friedrich Carl von Savigny.<br />
Den Preis für die beste Leistung im Schwerpunkt rechtsvergleichende Arbeit erhielt<br />
Lars Haverkamp (Osnabrück) für seinen Beitrag »Von den Quasi-Contracts zum Law<br />
of Unjustified Enrichment(s): Englische Entwicklungen der 90er Jahre«.<br />
LEITER Prof. Dr. Ludwig Schmugge, Prof. Dr. Peter Landau, Prof. Dr. Alexander Koller<br />
INSTITUTION Universität Zürich, Historisches Seminar, Geschichte des Mittelalters<br />
Stephan Kuttner Institut, München<br />
Deutsches Historisches Institut, Rom<br />
FÖRDERUNG Tagung | Die <strong>Gerda</strong> <strong>Henkel</strong> <strong>Stiftung</strong> förderte die Veranstaltung<br />
durch die Übernahme von Reisekosten der Referenten.<br />
Die Erforschung des mittelalterlichen Kirchenrechts hat im vergangenen Jahrhundert<br />
unverkennbar die frühmittelalterlichen Sammlungen und die so genannte Klassische<br />
Periode bevorzugt. Das Spätmittelalter wurde dagegen weniger beachtet. Dies dürfte<br />
zum weit verbreiteten Eindruck beigetragen haben, dass die bis dahin so dynamische<br />
Entwicklung des Kirchenrechts Anfang des 14. Jahrhunderts, mit dem Ende der<br />
Generalkonzilien, dem Liber Sextus und den Clementinen als letzten amtlichen<br />
Gesetzbüchern, erlahmt sei. Hierzu haben sich in den vergangenen Jahrzehnten im<br />
Umkreis der vom Deutschen Historischen Institut Rom betreuten Editionen von vatikanischen<br />
Quellen viele Anregungen und Ansätze ergeben, deren kirchenrechtlicher<br />
Ertrag noch wenig rezipiert worden ist. Diese Editionen waren mit personen-, landesund<br />
kirchengeschichtlichen Absichten konzipiert worden und werden auch fast<br />
ausschließlich in dieser Weise genutzt, während die kanonistische Relevanz sich bisher<br />
nur am Rande der historischen Auswertung abzeichnet. Im Rahmen der Tagung<br />
wurde versucht, den spezifisch kirchenrechtlichen Ertrag dieser Quellenwerke hervorzuheben<br />
und eine Bilanz der Entwicklung des Kirchenrechts in der Periode vom Ende<br />
der so genannten Klassik bis zur Reformation zu ziehen. Im Mittelpunkt stand dabei<br />
die Frage nach der Entwicklung des Kirchenrechts im 14. und 15. Jahrhundert und<br />
ihre Beurteilung. Ein wichtiges Ziel war es, die langfristigen Forschungsleistungen des<br />
Deutsches Historischen Instituts Rom (z.B. Repertorium Germanicum, Repertorium<br />
Poenitentiariae Germanicum u.v.a.), die wegen ihrer nationalen Konzeption nur<br />
wenig jenseits der deutschen Grenzen wahrgenommen werden, einem ausländischen<br />
Publikum zu vermitteln, indem ihre transnationalen Aspekte, insbesondere der Ertrag<br />
für das allgemeine Kirchenrecht, herausgearbeitet wurden.