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Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

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14 <strong>H<strong>an</strong>dbuch</strong> der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

sowohl durch die Situations<strong>an</strong>alyse der Schule und ihres E<strong>in</strong>zugsbereiches,<br />

als auch im E<strong>in</strong>zelfall durch die jeweilige sozialpädagogische<br />

Diagnose zu belegen.<br />

1.1.2.2 Hort<br />

Der Hort ist e<strong>in</strong> klassisches Angebot der Jugendhilfe auf der<br />

Grundlage des § 22 SGB VIII (Grundsätze der Förderung von K<strong>in</strong>dern<br />

<strong>in</strong> Tagese<strong>in</strong>richtungen). Zuständige Oberste L<strong>an</strong>desjugendbehörde<br />

ist das Sozialm<strong>in</strong>isterium. 1<br />

Der Hort ist e<strong>in</strong>e familienunterstützende und familienergänzende<br />

E<strong>in</strong>richtung. Er stellt die Fortsetzung der Betreuungsstruktur des<br />

G<strong>an</strong>ztagsk<strong>in</strong>dergartens dar.<br />

Auftrag ist die Betreuung, Bildung und Erziehung von K<strong>in</strong>dern ab<br />

der E<strong>in</strong>schulung bis zum Alter von 14 Jahren. Zu den pädagogischen<br />

Kernaufgaben e<strong>in</strong>es Hortes zählt die professionelle Begleitung<br />

des k<strong>in</strong>dlichen Entwicklungsprozesses, <strong>in</strong>sbesondere die Unterstützung<br />

beim Erwerb von Schlüsselkompetenzen wie z.B. personale<br />

Kompetenz, Wissenskompetenz, Lernkompetenz. 2 Schwerpunkte<br />

der Tätigkeit s<strong>in</strong>d die Gestaltung pädagogischer Angebote<br />

für unterschiedliche Zielgruppen (z.B. Mädchen und Jungen, ältere<br />

und jüngere K<strong>in</strong>der, K<strong>in</strong>der unterschiedlicher nationaler Herkunft)<br />

und die Hausaufgabenbetreuung. Weitere Schwerpunkte s<strong>in</strong>d die<br />

Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule sowie die Vernetzung<br />

mit dem Geme<strong>in</strong>wesen.<br />

Die Horte haben l<strong>an</strong>ge Öffnungszeiten. E<strong>in</strong> Teil der E<strong>in</strong>richtungen<br />

öffnet schon vor der Schule (zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr),<br />

regelmäßig beg<strong>in</strong>nt der Hortbetrieb jedoch mit Beendigung des<br />

Schulunterrichts und endet je nach Bedarf zwischen 16.30 Uhr und<br />

18.30 Uhr. In den Ferienzeiten bietet der Hort <strong>in</strong> aller Regel e<strong>in</strong><br />

Ferienprogramm <strong>an</strong>; der Betrieb ist d<strong>an</strong>n meist g<strong>an</strong>ztägig.<br />

Die <strong>an</strong>fallenden Kosten werden von Kommune, Staat und Eltern<br />

getragen. Für sozial schwache Familien ist die Übernahme der Kosten<br />

durch das Jugendamt möglich.<br />

Horte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel im Umfeld der Schule <strong>an</strong>gesiedelt, teilweise<br />

am Schulhaus <strong>an</strong>gegliedert oder <strong>in</strong> die Schule <strong>in</strong>tegriert.<br />

Je nach lokaler Gegebenheit s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> öffentlicher oder freier Trägerschaft.<br />

1 Diese Kurzbezeichnung wird für das Bayerische Staatsm<strong>in</strong>isterium für Arbeit und<br />

Sozialordnung, Familie und Frauen verwendet.<br />

2 Die Bildungs- und Erziehungsziele des 2. Abschnitts der 4. DVBayKiG gelten<br />

entsprechend, weiterführende Empfehlungen <strong>zur</strong> Bildungs- und Erziehungsarbeit <strong>in</strong><br />

Horten wurden veröffentlicht (Bek<strong>an</strong>ntmachung des Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isteriums<br />

für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22.09.2003 Nr. VI<br />

4/7358-1/19/03).

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