18.11.2012 Aufrufe

Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

48 <strong>H<strong>an</strong>dbuch</strong> der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

– Ermittlung der geeigneten Hilfe im Rahmen der Inobhutnahme<br />

e<strong>in</strong>es Schülers, der sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Not- und Krisensituation bef<strong>in</strong>det<br />

(§ 62 Abs. 3 Nr. 2c, § 42 SGB VIII) .<br />

Das Jugendamt sollte die JaS <strong>in</strong> die Abklärung des Hilfebedarfs<br />

vorr<strong>an</strong>gig e<strong>in</strong>beziehen.<br />

Datenübermittlung von JaS <strong>an</strong> Schule<br />

„Nach § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X dürfen Jugendämter/JaS (<strong>in</strong> Trägerschaft<br />

des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) Sozialdaten <strong>an</strong><br />

<strong>Schulen</strong> übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um ihre gesetzlichen<br />

Aufgaben nach § 2 SGB VIII <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 13 SGB<br />

VIII zu erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass das ver<strong>an</strong>kerte Kooperationsgebot<br />

mit der Schule ke<strong>in</strong>e „gesetzliche Aufgabe“ der<br />

Jugendhilfe ist, sondern e<strong>in</strong>e h<strong>an</strong>dlungsleitende Norm, die das Jugendamt<br />

im Rahmen der Erfüllung se<strong>in</strong>er Aufgaben und Befugnisse<br />

zu beachten hat (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII, § 69 Abs. 1 Nr. 1<br />

SGB X). Die datenschutzrechtliche Würdigung muss daher stets<br />

<strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der konkreten Aufgabe der Jugendhilfe i.S.d. § 2 SGB VIII<br />

(hier: § 13 SGB VIII), die e<strong>in</strong>e Zusammenarbeit im E<strong>in</strong>zelfall erfordert,<br />

erfolgen.<br />

Werden e<strong>in</strong>em Mitarbeiter des Jugendamtes/JaS Sozialdaten im<br />

Rahmen persönlicher/erzieherischer Hilfe <strong>an</strong>vertraut, dürfen diese<br />

nur d<strong>an</strong>n <strong>an</strong> die Schule weitergegeben werden (vgl. § 65 Abs. 1<br />

SGB VIII), wenn der Personensorgeberechtigte e<strong>in</strong>gewilligt hat<br />

oder unter den Voraussetzungen, unter denen e<strong>in</strong>e der <strong>in</strong> § 203 Abs.<br />

1 oder 3 StGB gen<strong>an</strong>nten Personen (Berufsgeheimnisträger und deren<br />

Gehilfen) dazu befugt wäre. 1 Unter <strong>an</strong>vertrauten Daten s<strong>in</strong>d<br />

nicht nur solche zu verstehen, die unter dem Siegel der Verschwiegenheit<br />

gegeben, sondern alle Daten, die im Rahmen der Beratung<br />

mitgeteilt werden.<br />

Wenn die Schule <strong>zur</strong> Erfüllung ihrer Aufgaben das Jugendamt/die<br />

JaS (<strong>in</strong> Trägerschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) um<br />

die Übermittlung von Daten ersucht, so begründet dies für das Jugendamt/JaS<br />

ke<strong>in</strong>e Übermittlungsbefugnis, weil <strong>Schulen</strong> ke<strong>in</strong>e Sozialleistungsträger<br />

i.S. d. § 35 Abs. 1 SGB I s<strong>in</strong>d und § 69 Abs. 1<br />

Nr. 1 SGB X daher ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>det.“ 2<br />

Die Beteiligung der JaS am Diszipl<strong>in</strong>arausschuss k<strong>an</strong>n sachlich<br />

s<strong>in</strong>nvoll und geboten se<strong>in</strong>. Sie setzt jedoch das E<strong>in</strong>verständnis der<br />

Personensorgeberechtigten voraus, sofern es sich nicht um schwer-<br />

1 Siehe Kapitel 4.3: Auszüge aus Gesetzen.<br />

2 Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium für Unterricht und Kultus und Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Arbeit und Sozialordnung, Familie Frauen und Gesundheit: Geme<strong>in</strong>sam<br />

geht's besser – Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, 2000, S. 82.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!