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Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

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42 <strong>H<strong>an</strong>dbuch</strong> der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

1.4.4 Leitungsver<strong>an</strong>twortung, rechtliche und<br />

org<strong>an</strong>isatorische Strukturen<br />

Der Abstimmung und der konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />

(Fachkraft der JaS, Schulleitung, Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte,<br />

Schulpsychologen, Jugendamtsleitung, Jugendhilfeträger)<br />

kommt herausragende Bedeutung zu. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere<br />

auch im H<strong>in</strong>blick auf die pädagogische Gesamtver<strong>an</strong>twortung der<br />

Schulleitung für den Schulbetrieb und die Dienst- und Fachaufsicht<br />

des jeweiligen Jugendhilfeträgers über das <strong>an</strong>gestellte sozialpädagogische<br />

Fachpersonal. Der E<strong>in</strong>satz von Personal des jeweiligen<br />

Jugendhilfeträgers unmittelbar <strong>in</strong> der Schule muss mit Wissen und<br />

Wollen (Direktionsbefugnis) des Schulleiters geschehen.<br />

Die rechtlichen und org<strong>an</strong>isatorischen Strukturen der JaS lassen<br />

sich wie folgt darstellen:<br />

Rechtliche<br />

Grundlage<br />

Politische<br />

Ebene/<br />

Oberste<br />

L<strong>an</strong>desbehörde<br />

Rechtsaufsichtsbehörde<br />

Entscheidungs-<br />

und<br />

Vollzugsebene<br />

Jugendhilfe Schule<br />

K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetz/Achtes<br />

Buch<br />

Sozialgesetzbuch (SGB VIII)<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familien und Frauen<br />

(StMAS)<br />

Bayerisches Erziehungsund<br />

Unterrichtsgesetz (BayEUG)<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

für Unterricht und Kultus<br />

(StMUK)<br />

Regierung SG 600 Regierung SG 500<br />

Stadtrat/Kreisausschuss Stadtrat/Kreisausschuss<br />

ggf. Schulausschuss<br />

K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendhilfeausschuss 1<br />

Verwaltung des Jugendamtes<br />

Schulamt<br />

Schule<br />

1 Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des<br />

Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit).

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