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Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

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36 <strong>H<strong>an</strong>dbuch</strong> der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

II. Aufgabenbereich der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> der Schule<br />

– Beratung und Unterstützung von Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern<br />

– E<strong>in</strong>zelfallhilfe und Gruppenarbeit<br />

– Krisen<strong>in</strong>tervention<br />

– Elternarbeit<br />

– Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Diensten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere auch bei schwierigen diszipl<strong>in</strong>arischen Entscheidungen<br />

– Projektarbeit (Sucht- und Gewaltprävention, Konfliktlösung, Integration, Aggressionsabbau,<br />

Schulverweigerung)<br />

– übergreifende Kooperationen (im E<strong>in</strong>zelnen siehe VI.)<br />

Aufgabe der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> ist es nicht, Tätigkeiten zu übernehmen,<br />

die <strong>in</strong> den Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung zu den Pflichten<br />

der Lehrkräfte (z.B. Unterricht, Pausenhofaufsicht) oder zu <strong>an</strong>ders def<strong>in</strong>ierten<br />

Aufgabenbereichen (z.B. Hausaufgabenbetreuung) gehören.<br />

III. Kooperationen <strong>in</strong> der Pl<strong>an</strong>ungs- und Konstitutionsphase<br />

– Erste Schritte (im S<strong>in</strong>ne von 3.1 der Richtl<strong>in</strong>ie):<br />

Erhebung der spezifischen Sozialraumdaten durch das Jugendamt im Benehmen<br />

mit dem Schulamt (bei Berufs- und Förderschulen: Regierung), und<br />

gegebenenfalls der Kommune.<br />

Bedarfsfeststellung durch den Jugendhilfeausschuss.<br />

Feststellung des Bedarfs durch den Jugendhilfeausschuss.<br />

E<strong>in</strong>igung bezüglich Trägerschaft.<br />

– Erarbeitung des Konzepts:<br />

Empfohlen wird die Erarbeitung des Konzepts <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Arbeitskreis<br />

bestehend aus Jugendamt (Leitung, Sozialer Dienst, Jugendhilfepl<strong>an</strong>ung),<br />

Schule und Träger. Die E<strong>in</strong>beziehung weiterer Experten und wichtiger Kooperationspartner<br />

wie Arbeitsverwaltung, Schulpsychologen, Ausbildungsstellen<br />

und Anleiter k<strong>an</strong>n im E<strong>in</strong>zelfall <strong>an</strong>gezeigt se<strong>in</strong>.<br />

– Erarbeitung e<strong>in</strong>er Stellenbeschreibung sowie e<strong>in</strong>es Anforderungsprofils für<br />

die <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong>.<br />

– Personalauswahl<br />

Empfohlen werden geme<strong>in</strong>same Bewerbungsgespräche. Die Entscheidung<br />

über die Personalauswahl erfolgt durch den Anstellungsträger <strong>in</strong> Abstimmung<br />

mit der Schule.<br />

– Vorbereitungen des Arbeitsplatzes:<br />

Der Schulaufw<strong>an</strong>dsträger soll im Zusammenwirken mit der Schule das für die<br />

<strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> erforderliche Büro und die Sachausstattung<br />

(Büroausstattung, Telefon, Anrufbe<strong>an</strong>tworter und PC) rechtzeitig und möglichst<br />

<strong>an</strong> e<strong>in</strong>er für Schüler leicht zugänglichen Stelle <strong>in</strong> der Schule <strong>zur</strong> Verfügung<br />

stellen. Es ist zu klären, welche Räume <strong>in</strong> der Schule für die Gruppenarbeit<br />

der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>zur</strong> Verfügung stehen werden.<br />

– Sachkostenbudqet:<br />

Zwischen dem Schulaufw<strong>an</strong>dsträger, dem Projektträger und gegebenenfalls<br />

örtlichem Träger der Jugendhilfe sollte e<strong>in</strong> Sachkostenbudget vere<strong>in</strong>bart<br />

werden.

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