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Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

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38 <strong>H<strong>an</strong>dbuch</strong> der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong><br />

1. E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Projektbeirats:<br />

Vl. Übergreifende Kooperationen<br />

Die <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> sollte von e<strong>in</strong>em Projektbeirat begleitet werden.<br />

Dieser sollte sich zusammensetzen aus Vertretern der Kommunen (L<strong>an</strong>drat,<br />

Bürgermeister), dem Jugendamt und Schulamt (bei Berufs- und Förderschulen:<br />

Regierung), der Schulleitung, dem Anstellungsträger und der Fachkraft, bei<br />

Bedarf auch des Arbeitsamtes.<br />

Der Projektbeirat hat die Aufgabe, aktuelle Fragen und Probleme der <strong>Jugendsozialarbeit</strong><br />

<strong>an</strong> <strong>Schulen</strong> zu besprechen (z.B. F<strong>in</strong><strong>an</strong>zierungsfragen, konzeptionelle<br />

Fragen, Konflikte <strong>in</strong> der Zusammenarbeit), sowie die Konzeption auf ihre Aktualität<br />

zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln.<br />

2. E<strong>in</strong>zelfallübergreifende Vernetzung:<br />

– Regelhafter Austausch auf fachlicher Ebene:<br />

mit Diensten der Jugendhilfe, <strong>in</strong>sbesondere mit ambul<strong>an</strong>ten Maßnahmen der<br />

Hilfen <strong>zur</strong> Erziehung und mit der Jugendarbeit, Arbeitsverwaltung, Polizei,<br />

Familien- und Jugendgericht.<br />

– Regelhafter Austausch auf politischer Ebene:<br />

mit den Schul-, K<strong>in</strong>der- und Jugendreferentlnnen der Kommune.“ 1<br />

Projektbeirat<br />

1 Leitfaden <strong>zur</strong> Erstellung e<strong>in</strong>er Kooperationsvere<strong>in</strong>barung zwischen Jugendhilfe und<br />

Schule nach Nr. 3.3 der Richtl<strong>in</strong>ie <strong>zur</strong> Förderung der <strong>Jugendsozialarbeit</strong> <strong>an</strong> <strong>Schulen</strong><br />

(AllMBl S. 257).

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