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GESCHÄFTSBERICHT 2009/10 - Sedlmayr-kgaa.de

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Die Kapitalverhältnisse <strong>de</strong>r Kommanditaktionäre zum 30. September 20<strong>10</strong> stellen sichnach Kenntnis <strong>de</strong>r Gesellschaft wie nachstehend aufgeführt dar:KapitalverhältnisseAnteil amGrundkapital Gesamtkapital% %Komplementär-KapitalFeste Einlage <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH – <strong>10</strong>,12Grundkapital <strong>de</strong>r Kommanditaktionäre<strong>Sedlmayr</strong> Treuhand GmbH 85,82 77,1485,82 87,26Streubesitz 14,18 12,74<strong>10</strong>0,00 <strong>10</strong>0,00Hinsichtlich <strong>de</strong>r Kapitalverhältnisse verweisen wir auch auf die Mitteilungen gemäߧ 21 Abs. 1 WpHG im Anhang zum Jahresabschluss.Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin mit Vermögenseinlage, die <strong>Sedlmayr</strong> TreuhandGmbH, ist berechtigt, geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte persönlichhaften<strong>de</strong> Gesellschafter nach <strong>de</strong>r Maßgabe <strong>de</strong>s § <strong>10</strong> Abs. 3 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong>KGaA in die Gesellschaft aufzunehmen bzw. abzuberufen. Von dieser Möglichkeitwur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n von Herrn Dr. Kayser-Eichberg kein Gebrauch gemacht.Die Geschäftsleitung besteht damit ausschließlich aus <strong>de</strong>n Geschäftsführern <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong>Geschäftsführungsgesellschaft mbH, die ebenfalls von <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> TreuhandGmbH berufen wer<strong>de</strong>n.Ernennung undAbberufung <strong>de</strong>rGeschäftsführungJe<strong>de</strong> Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Satzung bedarf eines Hauptversammlungsbeschlusses. LediglichÄn<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Satzung die nur die Fassung betreffen, können vom Aufsichtsratbeschlossen wer<strong>de</strong>n. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse gelten die gesetzlichenBestimmungen.Satzungsän<strong>de</strong>rungenDie Vergütung <strong>de</strong>r Geschäftsleitung besteht aus einem fixen und variablen Teil undbemisst sich in analoger Anwendung nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s § <strong>10</strong> Abs. 4 <strong>de</strong>r Satzung<strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA.Grundzüge <strong>de</strong>sVergütungssystemsDie Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 18<strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA.33

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