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GESCHÄFTSBERICHT 2009/10 - Sedlmayr-kgaa.de

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Arbeitsweise <strong>de</strong>r Geschäftsleitung und <strong>de</strong>r maßgeblichen Gremien(§ 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB)GESCHÄFTSLEITUNGDie persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage, die <strong>Sedlmayr</strong> GeschäftsführungsgesellschaftmbH, wird durch <strong>de</strong>ren Geschäftsführer (Geschäftsleitung)vertreten. Die Herren Thomas Wagner und Wolfram Löfflad führen dieGeschäfte nach Maßgabe <strong>de</strong>r Gesetze, <strong>de</strong>r Satzung sowie <strong>de</strong>r für sie bestehen<strong>de</strong>nGeschäftsordnung in gemeinsamer Verantwortung. Die Geschäftsleitung ist zuständigfür die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA und <strong>de</strong>ren Zwischenmitteilungensowie <strong>de</strong>s Halbjahresabschlusses und <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>s Konzerns.Die Geschäftsleitung sorgt ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften,behördlichen Regelungen und die Umsetzung unternehmensinterner Richtlinien.Die Geschäftsleitung unterrichtet <strong>de</strong>n Aufsichtsrat und <strong>de</strong>n Beirat regelmäßig, zeitnahund umfassend über die unternehmerischen Ziele, die Unternehmenspolitik und-organisation sowie über alle für das Unternehmen relevanten Fragen <strong>de</strong>r Planung,<strong>de</strong>r Geschäftsentwicklung, <strong>de</strong>r Risikolage und <strong>de</strong>s Risikomanagements. Darüber hinaussteht <strong>de</strong>r Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong> auch außerhalb <strong>de</strong>r Aufsichtsratssitzungen ineinem regelmäßigen Kontakt zur Geschäftsleitung und wird über alle relevantenGeschäftsvorfälle informiert.Weitere Einzelheiten zu Geschäften, die die vorherige Zustimmung von Aufsichtsratbzw. Beirat erfor<strong>de</strong>rn, sind in <strong>de</strong>r Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung und ineiner Liste von zustimmungspflichtigen Geschäften, die die <strong>Sedlmayr</strong> TreuhandgesellschaftmbH erlassen hat, geregelt.Die Unterrichtung von Aufsichtsrat und Beirat über <strong>de</strong>n Gang <strong>de</strong>r Geschäfte und dieLage <strong>de</strong>s Unternehmens durch die Geschäftsleitung erfolgt min<strong>de</strong>stens vierteljährlichin gemeinsamen Sitzungen. Zusätzlich legt die Geschäftsleitung im ersten Quartaleines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres <strong>de</strong>n genannten Gremien einen Investitions- und Finanzplanfür das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr zur Kenntnisnahme und Genehmigung vor.AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat überwacht und berät die Geschäftsleitung bei <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>rGeschäfte. Gegenüber <strong>de</strong>m Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat <strong>de</strong>r Aufsichtsrateiner Kommanditgesellschaft auf Aktien eine eingeschränkte Funktion. Der Aufsichtsratist insbeson<strong>de</strong>re nicht für die Bestellung und Abberufung <strong>de</strong>r Geschäftsführer<strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> Geschäftsführungsgesellschaft mbH und die Regelung <strong>de</strong>ren Rechts-37

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