Was ist noch interessant? - Bund der Heimatvertriebenen ev ...
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1.3 Manifeste von Katharina II. als praktische Umsetzung <strong>der</strong> Erkenntnis:<br />
„Menschen halte ich für den größten Reichtum.“<br />
(Friedrich Wilhelm I., preußischer König)<br />
Bereits im ersten Jahr ihrer Regentschaft <strong>ist</strong> Katharina<br />
II. um eine aktive Innen- und Außenpolitik<br />
bemüht. So richtet sie am 14. Oktober 1762 einen<br />
Erlass (указ) an den Senat. In diesem begründet sie<br />
u. a., warum sie Auslän<strong>der</strong>, sie meint wohl vor allem<br />
Deutsche, zur Einwan<strong>der</strong>ung und Nie<strong>der</strong>lassung in<br />
dem Russischen Reich anwerben möchte:<br />
„Da in Russland viele öde, unb<strong>ev</strong>ölkerte Landstriche<br />
sind, und viele Auslän<strong>der</strong> uns um Erlaubnis bitten, sich<br />
in diesen öden Gegenden anzusiedeln, so geben Wir<br />
durch diesen Ukas Unserem Senat ein für allemal die<br />
Erlaubnis, den Gesetzen gemäß und nach Vereinbarung<br />
mit dem Kollegium <strong>der</strong> auswärtigen Angelegenheiten<br />
– denn dies <strong>ist</strong> eine politische Angelegenheit –<br />
in Zukunft alle aufzunehmen, welche sich in Russland<br />
nie<strong>der</strong>lassen wollen, ausgenommen Juden. Wir hoffen<br />
dadurch, den Ruhm Gottes und seiner rechtgläubigen,<br />
griechischen Kirche, sowie die Wohlfahrt des Reiches<br />
zu mehren“ (Internet: „Manifest Katharina II., <strong>der</strong><br />
Großen“).<br />
Hinsichtlich des Einreis<strong>ev</strong>erbotes gegenüber den<br />
Juden <strong>ist</strong> darauf hinzuweisen, dass Katharina II. hier<br />
den antijüdischen Traditionen <strong>der</strong> vorangegangenen<br />
russischen Herrscher folgte.<br />
Die ökonomischen Ziele <strong>der</strong> jungen Zarin sind aus<br />
dem obigen Erlass ableitbar: Durch die ausländischen<br />
Fachkräfte soll das allgemeine Arbeits- und<br />
Lebensniveau in Russland angehoben werden.<br />
Gleichzeitig kann durch die Besiedlung <strong>der</strong> Grenzregionen<br />
strategisch mehr Sicherheit gegenüber<br />
den <strong>noch</strong> nicht unterworfenen Nachbarvölkern geschaffen<br />
werden.<br />
Bereits am 4. Dezember 1762 erlässt Katharina II.<br />
an mehrere Län<strong>der</strong> ein entsprechendes erstes Manifest.<br />
Es „soll in allen Sprachen veröffentlicht und<br />
in allen ausländischen Zeitungen abgedruckt werden“,<br />
we<strong>ist</strong> die Zarin an (vgl. ebenda). Bei den Senatsakten<br />
finden sich die Originalübersetzungen<br />
ins Lateinische, Deutsche, Französische, Polnische<br />
und Türkische.<br />
Diese erste Werbung bringt offensichtlicht nicht<br />
den erwünschten Erfolgt. Die Ursachen hierfür<br />
sieht die junge Zarin darin, dass sie ihr Anliegen<br />
nur „summarisch“ (also wohl zu allgemein) mitgeteilt<br />
habe. Daraus schlussfolgert sie, „zur besseren<br />
Erörterung“ ein nun ausführliches zweites Manifest<br />
Wolga, Weimar, Weizenfeld<br />
bekanntzugeben. Dies geschieht am 22. Juli 1763.<br />
Im Stil <strong>der</strong> damaligen Zeit liest sich <strong>der</strong> Schluss so:<br />
„Gegeben zu Peterhof, im Jahre 1763 den 22ten Juli,<br />
im Zweyten Jahre Unserer Regierung“ (ebenda).<br />
Und in <strong>der</strong> Tat, dass zweite Manifest wird infolge seiner<br />
ausführlichen Beschreibung eine breite Aufnahme<br />
beson<strong>der</strong>s in Deutschland finden.<br />
Beginn des Manifestes, in dem sich zunächst Katharina II.<br />
mit allen ihren Titeln dem Leser vorstellt (vgl. ebenda)<br />
§1richtet sich an alle interessierten Auslän<strong>der</strong> und<br />
grenzt die Juden – zumindest per Wortlaut – nicht<br />
mehr aus.<br />
Im §2 werden die Anmeldeformalitäten nach Ankunft<br />
beschrieben.<br />
§3 verspricht Bedürftigen kostenlosen Transport<br />
und Reisegeld.<br />
Durch §4 wird geklärt, welche beruflichen Möglichkeiten<br />
in Russland bestehen: städtischer Bürger als<br />
Kaufmann o<strong>der</strong> Handwerker bzw. Bauer bzw. Gewerbetreiben<strong>der</strong><br />
in einer <strong>der</strong> Kolonien.<br />
Nach §5 hat dann <strong>der</strong> Angere<strong>ist</strong>e den Eid <strong>der</strong> Untertänigkeit<br />
und Treue gegenüber <strong>der</strong> Zarin zu le<strong>ist</strong>en.<br />
Im §6 verspricht Katharina II. Folgendes:<br />
1. „unverhin<strong>der</strong>t die freie Religions-Übung nach<br />
ihren Kirchen-Satzungen und Gebräuchen“;<br />
„Freyheit, Kirchen und Glocken-Türme zu bauen<br />
und dabey nöthige Anzahl Priester und Kirchendiener<br />
zu unterhalten“; Abwerbung von An<strong>der</strong>sgläubigen<br />
des Russischen Reiches steht unter<br />
strenger Strafe; gestattet <strong>ist</strong> die Missionierung<br />
aber durchaus bei Angehörigen <strong>der</strong> angrenzenden<br />
Nationen mit „Mahometanischem Glauben“.<br />
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