nach Finnland Deutsche Bibliothek Helsinki mit - Deutsch-Finnische ...
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zusammensetzt, sehr viel höher als in <strong>Deutsch</strong>land ist. Dies<br />
hängt nicht zuletzt da<strong>mit</strong> zusammen, dass z.B. das Gesundheitswesen<br />
in <strong>Finnland</strong> vorwiegend durch Steuereinnahmen<br />
und nur zu einem geringen Teil durch Krankenversicherungsbeiträge<br />
finanziert wird.<br />
Im Einzelnen lauten in <strong>Finnland</strong> die Arbeitnehmer-<br />
beiträge (in % des Bruttoverdienstes) wie folgt:<br />
Krankenversicherung 2,03 %<br />
Arbeitslosenversicherung 0,58 %<br />
Arbeitsrentenversicherung 4,3 % (unter 53 Jahre)<br />
5,4 % (ab 53 Jahren)<br />
Personalverwaltung durch die DFHK<br />
<strong>Deutsch</strong>-<strong>Finnische</strong>r Handel ·2007<br />
Arbeitsmarkt • Työmarkkinat<br />
Der Urlaubsanspruch hängt in <strong>Finnland</strong> von der Betriebszugehörigkeit<br />
ab. Bei weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit<br />
werden pro Monat zwei Urlaubstage gewährt. Nach<br />
mehr als einjähriger Betriebszugehörigkeit beläuft sich der<br />
Urlaubsanspruch auf 2 ½ Tage pro Monat bzw. 30 Tage pro<br />
Jahr. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für eine Urlaubswoche<br />
in <strong>Finnland</strong> traditionell sechs Tage gezählt werden, so dass 30<br />
Urlaubstage einen Jahresurlaub von fünf Wochen bedeuten.<br />
Davon sind - sofern nicht gesondert zwischen Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber vereinbart – vier Wochen in den Sommermonaten<br />
von Mai bis August zu nehmen. n<br />
Durchschnittliche Jahreslöhne und -gehälter in der finnischen<br />
Industrie sowie in der Bau- und der Energiewirtschaft 2006 in Euro<br />
Die <strong>Deutsch</strong>-<strong>Finnische</strong> Handelskammer unterstützt auf<br />
Honorarbasis Unternehmen aus dem deutschsprachigen<br />
Raum bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitgeberverpflichtungen<br />
in <strong>Finnland</strong>.<br />
Unsere Leistungen umfassen:<br />
n Registrierung als Arbeitgeber<br />
n sonstige Anmeldungen und Registrierungen bei<br />
finnischen Behörden<br />
n Gehaltsabrechnungen (deutsch/finnisch)<br />
n Anträge auf Quellensteuerrückerstattung<br />
n auf Wunsch übernimmt die <strong>Deutsch</strong>-<strong>Finnische</strong> Handelskammer<br />
die Auszahlung von Gehältern (Treuhandkonto)<br />
und führt für das Unternehmen Lohnsteuern und<br />
Sozialabgaben ab. Anderenfalls erhält das Unternehmen<br />
konkrete Anweisungen, um diese Zahlungen selbst<br />
auszuführen.<br />
Entsenden ausländische Unternehmen Arbeitskräfte <strong>nach</strong><br />
<strong>Finnland</strong>, um dort Montagen, Bauarbeiten, Serviceleis-<br />
Arbeiter Angestellte Höhere Angestellte<br />
Industrie insgesamt 32.774 34.629 53.702<br />
n Metall- und Elektroindustrie 31.548 35.103 53.602<br />
n Papierindustrie 42.609 39.183 56.354<br />
n Schnittholzindustrie 29.839 30.732 49.319<br />
n Möbelindustrie 24.896 29.882 46.678<br />
n Chemische Industrie 33.841 34.927 53.824<br />
n Lebens<strong>mit</strong>telindustrie 28.939 33.430 51.496<br />
n Textil- und Lederindustrie 23.921 28.749 49.604<br />
n Druckindustrie 30.747 30.989 58.564<br />
n Baustoffindustrie 29.741 31.146 53.376<br />
Energiewirtschaft 35.449 37.524 57.637<br />
Bauwirtschaft 29.011 38.054 58.011<br />
Quelle: Hauptverband der <strong>Finnische</strong>n Wirtschaft (EK), Palkkatilastokatsaus 2006<br />
tungen oder ähnliches durchzuführen, empfiehlt sich zu<br />
prüfen, ob die betreffenden Personen in <strong>Finnland</strong> einkommensteuerpflichtig<br />
werden. Dies ist in der Regel bei einem<br />
Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr der<br />
Fall. Unter Umständen (z.B. bei einer festen Betriebstätte)<br />
liegt eine Einkommensteuerpflicht auch schon bei kürzeren<br />
Aufenthalten vor. Ausländische Experten können unter<br />
bestimmten Voraussetzungen eine Steuererleichterung<br />
bekommen.<br />
Die Sozialversicherungsabgaben werden in <strong>Finnland</strong><br />
regelmäßig vom Arbeitgeber abgeführt. Werden aus dem<br />
EU-Ausland Arbeitskräfte für einen kürzeren Zeitraum<br />
<strong>nach</strong> <strong>Finnland</strong> entsandt, so kann beantragt werden, dass<br />
die betreffenden Mitarbeiter im Sozialversicherungssystem<br />
des Heimatlandes verbleiben.<br />
Nähere Auskünfte in der DFHK durch<br />
joachim.reimers@dfhk.fi, Tel. +358 9 6122 1220 und<br />
taina.lautala@dfhk.fi, Tel. +358 9 6122 1225<br />
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