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Brandenburgisches Ärzteblatt 1/1999 - qs- nrw

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Arzt und Recht/AktuellEinkünfte aus ärztlicherNebentätigkeitEinkünfte aus Nebentätigkeitensind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.Es gibt allerdingseinen Katalog in § 3 des Einkommenssteuergesetzes,derkonkrete Nebentätigkeitseinkünfteaufzählt, für die keineSteuern gezahlt werden müssen.Da hierbei vieles auslegungsbedürftigist, entscheiden im Zweifeldie Gerichte, z.B. welcheAufwandsentschädigungensteuerfrei bleiben.Es lassen sich folgendeGrundsätze feststellen :1. Aufwandsentschädigung fürein Mitglied des Verwaltungsausschussesder ÄrzteversorgungDiese stellen nach einer Entscheidungdes Bundesfinanzhofeskeine steuerfreien Aufwandsentschädigungendar, weil dieÄrzteversorgung keine der begünstigten„öffentlichen Kassen“im Sinne der Befreiungsvorschriftdes § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetzdarstellt, sondernals Betrieb gewerblicherArt eingestuft wird.2. Aufwandsentschädigung fürein ehrenamtliches Mitglied derberufsständischen KammerorganisationDie Landesärztekammer zähltzu den „öffentlichen Kassen“ imSinne des § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz,so daß davonauszugehen ist, daß die FinanzverwaltungAufwandsentschädigungender Standesorganisationfür ehrenamtliche Tätigkeitenals steuerfreie Nebentätigkeiteinstuft, wenn es sich nichtum Entschädigungen für Verdienstausfalloder Zeitverlusthandelt. Es ist ratsam, beim zuständigenFinanzamt nachzufragen.Zum Teil werden nur300,00 DM pro Monat als steuerfreianerkannt.3. Nebeneinkünfte aus selbständigerArbeitGutachterliche Tätigkeit einesniedergelassenen Arztes gehörtzu den freiberuflichen Praxiseinkünften.Erstellt ein Arzt imAngestelltenverhältnis Gutachtenin freiberuflicher Nebentätigkeit,hat er als Steuerpflichtigerseine Einnahmen undAusgaben (Werbungskosten)aus dieser Nebentätigkeit separataufzuzeichnen und für dieEinkommensteuerveranlagungeine Überschußrechnung zu erstellen.Lehr- und Vortrags- sowieschriftstellerische Einkünftezählen ebenfalls zu den freiberuflichenEinkünften.4. Nebeneinkünfte ausGewerbebetriebEine gewerbliche Nebentätigkeitdes Arztes sollte getrenntvon der freiberuflichen Tätigkeiterfolgen. Besteht keine juristischeund räumliche Trennungzwischen Gewerbeausübungund Praxistätigkeit, besteht dieGefahr, daß die gesamten Einkünfteaus freiberuflicher Tätigkeitgewerbesteuerpflichtig werden.Eine genaue Steueranalyse bedarfimmer der Prüfung allerEinzelumstände, so daß die hieraufgezeigten Grundsätze nurrichtungsweisend sind.KrahforstJur. GeschäftsführerEinladung zum 10. Ärztekongreß EUROMED5. Interdisziplinären Pflegekongreßvom 10. bis 13. März <strong>1999</strong>Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,vom 10. bis 13. März findet in Leipzig zum 10. Mal der DeutscheÄrztekongreß EUROMED statt. Das Jubiläum dieses interdisziplinärenWeiterbildungsforums löst bei mir und sicher auch bei vielenvon Ihnen eine Fülle Erinnerungen aus. Dazu gehören die Hoffnung,mit der wir 1990 wenige Monate vor der deutschen Wiedervereinigungerstmals dem Ruf des Wissenschaftlichen Springer Verlags undSachsens Landesärztekammer nach Dresden folgten, und dieSchwierigkeiten, die Ihnen das ungewohnte System von Versicherungen,Ausbildung und medizinischer Versorgung in Niederlassungoder im Krankenhaus in den folgenden Jahren brachte.Wenn wir heute darauf verweisen können, daß die Betreuung der Patientenin Ost und West gleich ist, so hat dieser Kongreß dazu beigetragen.Sein Credo, sich unter dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ganz besonders für Interessen und Belange der ostdeutschen Kollegeneinzusetzen, ist auch für die Zukunft unverzichtbar. Die diesjährigenThemen sind darauf ausgerichtet.Am 10. März stehen Herzrhythmusstörungen im Mittelpunkt. Geradeauf diesem Gebiet haben sich so wesentliche auch praktisch-klinischrelevante Innovationen ergeben, daß eine vertiefende Betrachtung imRahmen unseres Kongresses sinnvoll und notwendig erscheint.Die aktuelle Pneumologie und der Patient im höheren Lebensalter sinddie Themen am 11. März.Der 12. März bietet neue gesicherte Erkenntnisse in der Therapie kardiovaskulärerErkrankungen - hier stehen die Hypertonie, die Herzinsuffizienz,die Arteriosklerose, die Fettstoffwechselstörungen, derischämische zerebrale Insult und der Herzinfarkt im Brennpunkt derDiskussion. Das Hauptthema am Nachmittag umfaßt die Gastroenterologie,die Reisemedizin, onkologische Fragen der Nachsorge undrheumatologische Erkrankungen. Eine - erstmals ausgerichtete - abschließendeHotline-Sitzung soll neueste Studienergebnisse aus Kardiologieund Gastroenterologie mit klinischen Konsequenzen für denpraktischen Alltag vermitteln.Die Verbindung des Ärztekongresses mit dem Interdisziplinären Pflegekongreß,begleitet von Kurs- und Seminarprogrammen der SächsischenLandesärztekammer, dem Praxis-Forum Telemedizin und demMedizinrecht-Symposium verbreitern das inhaltliche Spektrum desTagungsangebotes. Es gibt attraktive Veranstaltungen der Berufsverbändeder Deutscher Internisten BDI, der Allgemeinärzte DeutschlandsBDA, der Niedergelassenen Kardiologen BNK u. a. Für die jüngerenKollegen bietet der Kongreßteil „Dr. med. - was tun?“ interessanteInformationen zu alternativen Berufschancen. Erstmals findetgleichzeitig der renommierte Janssen-Cilag Zukunftskongreß statt.Ich freue mich auf Ihr Kommen in der attraktiven Kongreß- und MessestadtLeipzig.Prof. Dr. med. Berndt LüderitzKongreßpräsident10 <strong>Brandenburgisches</strong> Ärzteblatt 1/99 • 9. Jahrgang

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