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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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<strong>Niedersächsischer</strong> <strong>Tennisverband</strong> e.V. - Bezirk Braunschweig<br />

Spielerpassordnung gültig seit 01.07.1997<br />

Aktualisierung der Spielerpassordnung (Stand 01.10.2009)<br />

§ 1 Zweck des Spielerpasses<br />

Der Spielerpass dient zum Nachweis der Spielberechtigung der Spielerin bzw. des Spielers für<br />

den im Pass ein<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>nen Verein bei allen Mannschaftsspielen und Meisterschaften.<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

Die Spielerpassordnung gilt für alle Spielerinnen und Spieler der Bezirksli<strong>ge</strong>n, Bezirksklassen,<br />

Kreisli<strong>ge</strong>n und Kreisklassen im Erwachsenen- und im Ju<strong>ge</strong>ndbereich des NTV-Bezirkes<br />

Braunschweig. Spielberechtigt für diese Klassen sind nur Spielerinnen und Spieler, die einen<br />

gülti<strong>ge</strong>n Spielerpass vorle<strong>ge</strong>n können.<br />

§ 3 Anträ<strong>ge</strong> auf Ausstellung eines Spielerpasses<br />

1. Im Falle eines Vereinswechsels müssen Anträ<strong>ge</strong> auf Änderung eines Spielerpasses spätestens<br />

bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres - hierbei gilt der Poststempel als Eingangsdatum - für<br />

alle Altersklassen einschließlich der Ju<strong>ge</strong>nd bei der Passstelle des NTV-Bezirkes Braunschweig<br />

auf dem dafür vor<strong>ge</strong>sehenen Formular oder formlos maschinen <strong>ge</strong>schrieben <strong>ge</strong>stellt werden<br />

(hand<strong>ge</strong>schriebene Anträ<strong>ge</strong> werden nicht bearbeitet).<br />

Danach ein<strong>ge</strong>hende Änderungsanträ<strong>ge</strong> bedürfen der schriftlichen Einwilligungserklärung des<br />

ab<strong>ge</strong>benden Vereins. Antragsberechtigt sind nur Vereine. Bei Spiel<strong>ge</strong>meinschaften ist zu<br />

berücksichti<strong>ge</strong>n, dass der Spielerpass nur vom Stammverein beantragt werden kann.<br />

Anträ<strong>ge</strong> auf Erstausstellung von Spielerpässen (ohne Vereinswechsel) können bis zum 15. März<br />

für die Sommersaison und bis zum 01. September (Damen 30 / Herren 30 und älter) bzw.<br />

01. Dezember (Damen und Herren) für die Wintersaison <strong>ge</strong>stellt werden.<br />

In dem Antrag sind die in § 4 auf<strong>ge</strong>führten Spielerdaten anzu<strong>ge</strong>ben. Der Antrag muss vom<br />

Sportwart bzw. Ju<strong>ge</strong>ndwart des Vereins unterschrieben werden.<br />

Ein Passbild jün<strong>ge</strong>ren Datums ist beizufü<strong>ge</strong>n. Auf der Rückseite des Bildes sind Name, Vorname<br />

und Geburtsdatum anzu<strong>ge</strong>ben. Die Gebühr von € 3,00 pro Spielerpass wird vom Bezirk per<br />

Lastschrift von den Vereinen ein<strong>ge</strong>zo<strong>ge</strong>n. Die Passbilder können auch in digitaler Form<br />

ein<strong>ge</strong>reicht werden, müssen dann aber auch alle Spielerdaten wie oben beschrieben enthalten<br />

und dürfen eine Bildgrösse von 2,5 x 3,3 cm nicht über- oder unterschreiten. Das Bildformat<br />

muss unter JPEG <strong>ge</strong>speichert sein.<br />

2. Anträ<strong>ge</strong>, die nach den <strong>ge</strong>nannten o. g. Terminen ein<strong>ge</strong>hen, werden <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n eine Gebühr von<br />

€ 4,00 bearbeitet.<br />

2.a Anträ<strong>ge</strong>, die nach dem 1. Spieltag ein<strong>ge</strong>hen, werden für die laufende Saison nicht mehr<br />

bearbeitet.<br />

3. Ein Antrag, bei dem die in § 4 <strong>ge</strong>forderten Angaben nicht vollständig sind, das Passbild oder ggf.<br />

der alte Spielerpass bzw. die in § 5 <strong>ge</strong>forderte Erklärung fehlt, gilt als nicht <strong>ge</strong>stellt, wenn er<br />

nach einmali<strong>ge</strong>r Anmahnung durch die Passstelle nicht innerhalb von zehn Ta<strong>ge</strong>n vervollständigt<br />

wird.<br />

§ 4 Ausstellung des Spielerpasses<br />

1. Der Spielerpass wird von der Passstelle des NTV-Bezirkes Braunschweig aus<strong>ge</strong>stellt. Er enthält:<br />

Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Lichtbild des Inhabers neueren Datums, Staatsan<strong>ge</strong>hörigkeit,<br />

Name des Vereins, Passnummer, ID-Nummer, Ausstellungsdatum und Erneuerungsdatum.<br />

2. Für jeden Spieler/jede Spielerin darf nur ein Spielerpass aus<strong>ge</strong>stellt werden. Der Spielerpass ist<br />

Ei<strong>ge</strong>ntum des NTV-Bezirkes Braunschweig.<br />

§ 5 Wechsel der Spielberechtigung<br />

Wird für einen Spieler/eine Spielerin, der/die bereits einen Spielerpass des NTV-Bezirkes<br />

Braunschweig besitzt, ein Wechsel der Spielberechtigung beantragt, so ist diesem Antrag der<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§1

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