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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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2. Der Spielvertreter soll an allen Auslosun<strong>ge</strong>n teilnehmen, um ihre Richtigkeit bestäti<strong>ge</strong>n<br />

zu können. Er soll auch zu wichti<strong>ge</strong>n Entscheidun<strong>ge</strong>n und vor dessen Veröffentlichung<br />

zum täglichen Spielplan <strong>ge</strong>hört werden.<br />

Turnierordnung<br />

76<br />

F. Ausschreibung<br />

§ 20 Ausschreibungspflicht<br />

Jedes Turnier muss aus<strong>ge</strong>schrieben werden.<br />

Die Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n eines Turniers müssen in der Ausschreibung fest<strong>ge</strong>legt<br />

werden. Die Bedingun<strong>ge</strong>n der Ausschreibung müssen grundsätzlich ein<strong>ge</strong>halten werden.<br />

§ 21 Inhalt der Ausschreibung<br />

1. Die Ausschreibung eines Turniers muss enthalten:<br />

a) Name des Veranstalters, des Ausrichters und die Bezeichnung des Turniers,<br />

b) Genehmigung des Turniers,<br />

c) Namen der Mitglieder des Turnierausschusses, des Turnierleiters/Turnierdirektors<br />

und des Oberschiedsrichters,<br />

d) Ort und Dauer des Turniers,<br />

e) den täglichen Spielbeginn,<br />

f) Art der durchzuführenden Wettbewerbe, ihre Benennung und Einteilung in Klassen,<br />

g) Abgrenzung des Teilnehmerkreises und etwai<strong>ge</strong> Beschränkung der Spielfelder<br />

sowie Durchführung von Qualifikationen,<br />

h) Festlegung der Zeit für die Eintragung in die Anwesenheitsliste (Sign-in),<br />

i) anzuwendende Bestimmun<strong>ge</strong>n (z.B. Verhaltenskodex),<br />

j) Durchführung im Freien oder in der Halle,<br />

k) Festlegung, ob bei Unbespielbarkeit der Plätze im Freien auf Hallenplätzen oder<br />

nach Einbruch der Dunkelheit bei Flutlicht weiter<strong>ge</strong>spielt wird,<br />

l) Zahl der Turnierplätze und Art des Platzbelags,<br />

m) Ballmarke und -farbe, Zahl und Wechsel der Bälle,<br />

n) Zahl der Gewinnsätze und Anwendung des Tie-Break-Systems,<br />

o) Anschrift für Nennun<strong>ge</strong>n,<br />

p) Höhe des Nenn<strong>ge</strong>ldes und eines etwai<strong>ge</strong>n Schiedsrichter<strong>ge</strong>ldes,<br />

q) Tag und Stunde des Nennungsschlusses,<br />

r) Ort, Tag und Stunde der Auslosung,<br />

s) Voraussetzun<strong>ge</strong>n für den Gewinn von Ehrenpreisen, besonders bei Abbruch des<br />

Turniers, und Bedingun<strong>ge</strong>n für Wanderpreise,<br />

t) Geldpreise unter Hinweis auf Steuerverpflichtun<strong>ge</strong>n,<br />

u) eine Erklärung, wonach sich der Spieler mit seiner Nennung der Satzung und<br />

den Ordnun<strong>ge</strong>n des DTB unterwirft;<br />

v) soweit es sich um ein Ranglistenturnier handelt, Hinweis, dass die Teilnahme an<br />

dem aus<strong>ge</strong>schriebenen Turnier den Besitz einer ID-Nummer zwin<strong>ge</strong>nd voraussetzt;<br />

im Übri<strong>ge</strong>n gilt § 11 Ziffer 2,<br />

w) sofern Ju<strong>ge</strong>ndliche bei Turnieren ab dem 01.10. (Turnierbeginn) bereits nach den<br />

Altersklassen des Fol<strong>ge</strong>jahres spielen können.<br />

2. Die Ausschreibung kann enthalten:<br />

a) die Bestimmung, dass Nennun<strong>ge</strong>n zurück<strong>ge</strong>wiesen werden können,<br />

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