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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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) Trainingsmöglichkeiten,<br />

c) Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten,<br />

d) Einsatz von Schiedsrichtern, Hilfsrichtern und Ballkindern.<br />

e) die Genehmigung für das telefonische Eintra<strong>ge</strong>n von Teilnehmern der Qualifikation<br />

des Hauptfeldes bzw. Lucky Losern.<br />

G. Nennun<strong>ge</strong>n<br />

§ 22 Abgabe der Nennung<br />

1. Nennun<strong>ge</strong>n werden nur ent<strong>ge</strong><strong>ge</strong>n<strong>ge</strong>nommen, wenn sie schriftlich, mit Unterschrift<br />

und Datum versehen, unter Angabe von<br />

Namen, Vornamen,<br />

Geburtsdatum,<br />

Anschrift, Telefon,<br />

Verein, Landesverband,<br />

ID-Nummer (für die Turniere nach § 1),<br />

Nationalität,<br />

Ranglistenplatz<br />

an den Turnierveranstalter erfol<strong>ge</strong>n.<br />

Die Nennung soll die Wettbewerbe, an denen der Spieler teilnehmen will, und etwai<strong>ge</strong><br />

sonst in der Ausschreibung verlangte Angaben enthalten.<br />

2. Nennun<strong>ge</strong>n, die nach Nennungsschluss ein<strong>ge</strong>hen, dürfen keine Berücksichtigung<br />

finden, es sei denn, der Spieler erhält eine Wildcard.<br />

3. Nennun<strong>ge</strong>n von Spielern, die nicht während des ganzen Turniers zur Verfügung stehen,<br />

sind zurückzuweisen.<br />

4. Mit seiner Nennung unterwirft sich der Spieler der Satzung und den Ordnun<strong>ge</strong>n des<br />

DTB.<br />

§ 23 Gleichzeiti<strong>ge</strong> Turniere<br />

1. Ein Spieler darf grundsätzlich nur zu einem Turnier eine Nennung ab<strong>ge</strong>ben und nur<br />

an einem Turnier teilnehmen, wenn sich die Zeitdauer von zwei Turnieren überschneidet.<br />

2. Eine Ausnahme ist nur für den Fall des Ausscheidens des Spielers in der Qualifikation<br />

oder spätestens in der 1. Runde des Hauptfeldes eines Grand Slams oder<br />

eines Turniers mit ATP-, WTA-, ITF- oder Tennis Europe-Status sowie eines Turniers<br />

einer anerkannten Turnierserie des DTB oder seiner Landesverbände oder der<br />

Nationalen Deutschen Tennismeisterschaften erlaubt. Der Spieler hat bei beiden<br />

Nennun<strong>ge</strong>n ausdrücklich auf die Priorität der Nennun<strong>ge</strong>n zum ersten Turnier hinzuweisen.<br />

Falls der Spieler von seiner Nennung zum zweiten Turnier keinen Gebrauch macht,<br />

hat er davon unverzüglich den Veranstalter dieses Turniers in Kenntnis zu setzen.<br />

Darüber hinaus sind Doppelmeldun<strong>ge</strong>n z. B. bei Seniorenturnieren erlaubt, wenn die<br />

betreffende Altersklasse des ersten Turniers bereits zu Beginn des zweiten Turniers<br />

ab<strong>ge</strong>schlossen ist. Zudem ist eine eintägi<strong>ge</strong> Turnier-Überschneidung erlaubt, wenn<br />

am ersten Spieltag des zweiten Turniers nur Qualifikations-, Vorrunden- oder Erstrundenspiele<br />

durch<strong>ge</strong>führt werden.<br />

136 Turnierordnung<br />

77<br />

f.

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