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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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REGIONALLIGA-STATUT<br />

Präambel<br />

Alle Verbände des DTB verpflichten sich, dieses Statut anzuerkennen und ihre Rechte<br />

bezüglich Beschlussfassung und Änderung auf die Mitgliederversammlung des DTB zu<br />

übertra<strong>ge</strong>n, die nach Beratung durch die Kommission der Verbandssportwarte<br />

beschließt.<br />

§ 1 Organisation<br />

1. Im Bereich des DTB bilden die Verbände ins<strong>ge</strong>samt 4 Regionalli<strong>ge</strong>n und zwar die<br />

Regionalliga Nord-Ost (Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg,<br />

Niedersachsen, Nord-West, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)<br />

die Regionalliga West (Mittelrhein, Niederrhein, Westfalen)<br />

die Regionalliga Süd-West (Baden, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Württemberg)<br />

die Regionalliga Süd-Ost (Bayern, Sachsen, Thürin<strong>ge</strong>n)<br />

2. Die Regionalli<strong>ge</strong>n sind rechtlich unselbständi<strong>ge</strong> Organisationseinheiten der sie tra<strong>ge</strong>nden<br />

Verbände. Sie werden ausschließlich sportorganisatorisch tätig und im Rahmen<br />

der in diesem Statut vor<strong>ge</strong>sehenen Aufgabendelegation <strong>ge</strong>trennt verwaltet. Für<br />

die Organisation der Regionalli<strong>ge</strong>n <strong>ge</strong>lten dieses Statut und, soweit es nichts anderes<br />

vorsieht, die Ordnun<strong>ge</strong>n des DTB, insbesondere die Wettspielordnung.<br />

3. Die Regionalli<strong>ge</strong>n erstellen Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n, die Re<strong>ge</strong>lun<strong>ge</strong>n zu fol<strong>ge</strong>nden<br />

Punkten enthalten sollen:<br />

a) Verfahren der Mannschaftsmeldung (u.a. Neueinstufun<strong>ge</strong>n)<br />

b) Ordnungs<strong>ge</strong>lder<br />

c) Bedingun<strong>ge</strong>n für Altersklassenwechsel<br />

d) Mannschaftsmelde<strong>ge</strong>bühr<br />

e) Auf- und Abstiegsre<strong>ge</strong>lung für die Regionalli<strong>ge</strong>n unter Einschluss evtl. Nachrükker<br />

f) Benennung der Nachrücker zur Bundesliga-Aufstiegsrunde <strong>ge</strong>mäß § 36 Ziffer 2<br />

DTB-Wettspielordnung<br />

g) Vorschriften zum Nachweis der Spielberechtigung<br />

h) die zur Verwendung kommende Ballmarke, die Ballbezeichnung sowie den Zeitpunkt<br />

des Wechsels der Bälle<br />

i) den Einsatz von Oberschiedsrichtern und Schiedsrichtern.<br />

§ 2 Kassenführung<br />

Die Regionalli<strong>ge</strong>n führen keine ei<strong>ge</strong>ne Kasse.<br />

§ 3 Wettbewerbe<br />

Jede Regionalliga führt in ihrem Bereich Mannschaftswettbewerbe für Vereinsmannschaften<br />

durch. Hierbei können Wettbewerbe aus<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n werden für<br />

Damen,<br />

Herren,<br />

Damen 30,<br />

Herren 30,<br />

Seniorinnen und<br />

Senioren.<br />

224 Regionalliga-Statut<br />

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