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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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bisheri<strong>ge</strong> Spielerpass zwecks Ausstellung eines neuen Spielerpasses beizufü<strong>ge</strong>n. Der bisheri<strong>ge</strong><br />

Verein ist verpflichtet, für einen Wechsel der Spielberechtigung dem Spieler/der Spielerin<br />

seinen/ihren Pass auszuhändi<strong>ge</strong>n. Ist dem Spieler/der Spielerin oder dem beantra<strong>ge</strong>nden<br />

Verein die Rückgabe des Spielerpasses nicht möglich, so ist eine entsprechende schriftliche<br />

Erklärung unter Angabe der Gründe dem Antrag beizufü<strong>ge</strong>n.<br />

§ 6 Ersatz eines Spielerpasses<br />

1. Bei Verlust eines Spielerpasses wird auf Antrag des Vereins durch den NTV-Bezirk<br />

Braunschweig ein neuer Spielerpass aus<strong>ge</strong>stellt. Die Kosten betra<strong>ge</strong>n € 4,00.<br />

2. Der Antrag muss hierzu entsprechend die in § 4, Ziffer 1, verlangten Angaben sowie ein Passbild<br />

enthalten.<br />

§ 7 Gültigkeit von Spielerpässen<br />

1. Mit der Neuausstellung eines Spielerpasses wird der alte Pass ungültig.<br />

2. Bei Missbrauch von Spielerpässen werden alle damit in Zusammenhang stehenden Spielerpässe<br />

auf Veranlassung des Bezirkssportwartes für ungültig erklärt und durch den NTV-Bezirk<br />

Braunschweig ein<strong>ge</strong>zo<strong>ge</strong>n.<br />

3. Der Spieler/die Spielerin verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts<br />

oder des Ausschlusses aus dem Verein, für den er/sie bisher <strong>ge</strong>spielt hat.<br />

4. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres verlieren Spielerpässe, die älter als 8 Jahre sind, ihre<br />

Gültigkeit und müssen mit aktuellem Lichtbild neu beantragt werden.<br />

§ 8 Namentliche Mannschaftsmeldung<br />

1. Bei der namentlichen Mannschaftsmeldung ist die Passnummer in TheLeague einzutra<strong>ge</strong>n.<br />

2. Spieler/innen ohne gülti<strong>ge</strong>n Spielerpass dürfen nicht auf der namentlichen Mannschaftsmeldung<br />

auf<strong>ge</strong>führt werden.<br />

§ 9 Verwendung der Spielerpässe beim Wettkampf<br />

1. Die Spielerpässe der im Wettkampf einzusetzenden Spieler/innen sind vom Mannschaftsführer<br />

dem Oberschiedsrichter mit der Einzel- bzw. Doppelaufstellung vorzule<strong>ge</strong>n. Die<br />

Spielerpassnummern sind im Spielberichtsbo<strong>ge</strong>n in dem dafür vor<strong>ge</strong>sehenen Feld einzutra<strong>ge</strong>n.<br />

2. Kann ein Spielerpass nicht vor<strong>ge</strong>legt werden, so hat der Mannschaftsführer die Identität des<br />

Spielers / der Spielerin anhand eines anderen, mit einem Lichtbild versehenen Ausweises<br />

nachzuweisen. Dies kann entfallen, wenn der Spieler/die Spielerin dem Oberschiedsrichter oder<br />

dem <strong>ge</strong>gnerischen Mannschaftsführer persönlich bekannt ist. Anderenfalls darf der Spieler/die<br />

Spielerin nicht auf<strong>ge</strong>stellt werden.<br />

3. Das Fehlen des Spielerpasses ist vom Oberschiedsrichter im Spielbericht zu vermerken und wird<br />

mit einem Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>ahndet. Dies entfällt, wenn der Pass dem Oberschiedsrichter noch<br />

während des Wettkampfes vor<strong>ge</strong>legt wird.<br />

4. Wird ein Spieler bzw. eine Spielerin ohne gülti<strong>ge</strong>n Spielerpass ein<strong>ge</strong>setzt, kommt § 10.8 der<br />

NTV-WSpO zur Anwendung.<br />

§ 10 Ordnungs<strong>ge</strong>lder<br />

1. Für die Anmahnung <strong>ge</strong>mäß § 3, Ziffer 3, wird ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld von € 12,00 erhoben.<br />

2. Für das Fehlen des Spielerpasses beim Wettkampf wird ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld von € 15,00 erhoben.<br />

3. Verstoß <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n § 9.4 der Passordnung siehe §§ 10.8 und 27 der NTV-WSpO.<br />

4. Schuldner der Ordnungs<strong>ge</strong>bühr ist der betroffene Verein.<br />

§11 Änderung der Spielerpassordnung<br />

Änderun<strong>ge</strong>n oder Ergänzun<strong>ge</strong>n der Spielerpassordnung werden vom Vorstand des NTV-Bezirkes<br />

Braunschweig beschlossen.<br />

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