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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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a) beim ersten Verstoß: Verwarnung;<br />

b) bei jedem weiteren Verstoß: Strafpunkt;<br />

2.) Bei einem Ver<strong>ge</strong>hen nach § 3 Nr. 2-10:<br />

a) beim ersten Verstoß: Verwarnung;<br />

b) beim zweiten Verstoß: Strafpunkt;<br />

c) beim dritten Verstoß: Strafspiel;<br />

d) beim vierten Verstoß und ggf. weiteren Verstößen: Strafspiel oder Disqualifikation.<br />

Die Entscheidung, ob der vierte Verstoß oder ein ggf. nachfol<strong>ge</strong>nder Verstoß<br />

zur Disqualifikation führt, trifft der Oberschiedsrichter.<br />

(2) Bei besonders schwerwie<strong>ge</strong>nden Ver<strong>ge</strong>hen nach § 3 Nr. 5 - 7 kann der Oberschiedsrichter<br />

im Falle einer Maßre<strong>ge</strong>l <strong>ge</strong>mäß § 4 (1) Nr. 2 d) eine Disqualifikation für sämtliche<br />

Wettbewerbe dieser Veranstaltung aussprechen, an denen der Spieler noch<br />

beteiligt ist.<br />

(3) Jede Disqualifikation kann nur in Absprache mit dem Oberschiedsrichter <strong>ge</strong>troffen<br />

werden.<br />

(4) Bei einem Ver<strong>ge</strong>hen eines Spielers während eines Doppels ist die Maßnahme nach<br />

Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n das Doppelpaar auszusprechen, dem dieser Spieler<br />

an<strong>ge</strong>hört.<br />

§ 5<br />

(1) Die Verhängung eines Strafpunktes bedeutet, dass der Gegner den nächsten Punkt<br />

gut<strong>ge</strong>schrieben erhält.<br />

(2) Die Verhängung eines Strafspiels bedeutet, dass der Gegner unabhängig vom<br />

Punktestand zum Zeitpunkt der Maßre<strong>ge</strong>lung das laufende Spiel bzw. wenn die<br />

Maßre<strong>ge</strong>lung vor Beginn des Wettspiels oder nach Ende eines Spiels erfolgt, das<br />

nächste Spiel gut<strong>ge</strong>schrieben erhält.<br />

§ 6<br />

Ein Spieler, dem die <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n seinen Gegner verhängte Maßre<strong>ge</strong>l zugute kommt, darf im<br />

Interesse des Tennissports nicht darauf verzichten. Ein Spieler, der entsprechende Weisun<strong>ge</strong>n<br />

des Schiedsrichters oder Oberschiedsrichters missachtet, macht sich eines<br />

Verstoßes <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n § 3 Nr. 7 (unsportliches Verhalten) schuldig.<br />

4. Abschnitt<br />

Zuständigkeit<br />

§ 7<br />

(1) Sämtliche Maßre<strong>ge</strong>ln werden vom Schiedsrichter aus<strong>ge</strong>sprochen. Der Oberschiedsrichter<br />

kann den Schiedsrichter anweisen, Maßre<strong>ge</strong>ln nach Maßgabe dieser<br />

Vorschriften zu ergreifen.<br />

(2) Wird das Spiel ohne Schiedsrichter aus<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n oder ist der Schiedsrichter nicht im<br />

Besitz eines gülti<strong>ge</strong>n Schiedsrichterausweises, so hat der Oberschiedsrichter über<br />

die Maßre<strong>ge</strong>l nach Maßgabe dieser Vorschriften selbst zu entscheiden und diese<br />

auszusprechen, wenn er sich von den tatsächlichen Voraussetzun<strong>ge</strong>n überzeugt.<br />

Insoweit entscheidet der Oberschiedsrichter endgültig.<br />

Verhaltenskodex<br />

237<br />

95<br />

g.

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