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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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§ 24 Zurückziehen der Nennung<br />

Ein Spieler kann nur in begründeten Fällen seine Nennung zurückziehen (Teilnahme an<br />

einem internationalen Mannschaftswettbewerb, durch ärztliche Bescheinigung nach<strong>ge</strong>wiesene<br />

Krankheit oder Verletzung o. Ä.). Die Benachrichtigung des Veranstalters hat<br />

unverzüglich nach Bekannt werden des Grundes zu erfol<strong>ge</strong>n und muss grundsätzlich<br />

vor Ende des Sign-in bzw. vor der Auslosung beim Veranstalter vorlie<strong>ge</strong>n.<br />

§ 25 Nenn<strong>ge</strong>ld<br />

Falls in der Ausschreibung ein Nenn<strong>ge</strong>ld fest<strong>ge</strong>legt ist, ist es von jedem Teilnehmer vor<br />

seinem ersten Spiel zu bezahlen.<br />

§ 26 Schiedsrichter<strong>ge</strong>ld<br />

1. Der Veranstalter kann zusätzlich zum Nenn<strong>ge</strong>ld von jedem Turnierteilnehmer je<br />

Wettbewerb ein Schiedsrichter<strong>ge</strong>ld erheben, sofern sämtliche Spiele des betreffenden<br />

Wettbewerbs mit Schiedsrichtern besetzt werden. Das Schiedsrichter<strong>ge</strong>ld darf<br />

nur zur Entschädigung der Schiedsrichter verwendet werden.<br />

2. Jeder Turnierteilnehmer hat den Anspruch, je Wettbewerb mindestens einmal als<br />

Schiedsrichter ein<strong>ge</strong>setzt zu werden, sofern die Schiedsrichter nicht ins<strong>ge</strong>samt vom<br />

Veranstalter <strong>ge</strong>stellt werden.<br />

Pro Einsatz im Einzel ist dem Schiedsrichter eine Entschädigung in der Höhe eines<br />

vollen Schiedsrichter<strong>ge</strong>ldes, pro Einsatz im Doppel eine solche in der Höhe des<br />

zweifachen Schiedsrichter<strong>ge</strong>ldes für Doppel zu vergüten.<br />

3. Kann für ein Wettspiel kein Schiedsrichter <strong>ge</strong>stellt werden, so teilen sich die Spieler<br />

dieses Wettspiels das Schiedsrichter<strong>ge</strong>ld.<br />

Fällt ein Wettspiel aus, so verfällt das Schiedsrichter<strong>ge</strong>ld dem Veranstalter.<br />

§ 27 Rückzahlung finanzieller Leistun<strong>ge</strong>n<br />

1. Sämtliche finanziellen Leistun<strong>ge</strong>n nach den §§ 25 und 26 sind zurückzuzahlen,<br />

wenn:<br />

a) ein Turnier oder ein Wettbewerb nicht aus<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n wird,<br />

b) die Nennung zurück<strong>ge</strong>wiesen wird,<br />

c) die Nennung vor dem Sign-in oder der Auslosung zurück<strong>ge</strong>zo<strong>ge</strong>n wird.<br />

2. Turnierteilnehmer, die vor Beginn oder im Laufe des Turniers disqualifiziert werden,<br />

sowie Spieler, welche die Nennung zu spät zurück<strong>ge</strong>zo<strong>ge</strong>n haben, die einem Turnier<br />

unentschuldigt fernbleiben oder verspätet antreten, haben keinen Anspruch auf<br />

Rückerstattung.<br />

Turnierordnung<br />

78<br />

H. Auslosung<br />

I. Einzel<br />

§ 28 Teilnehmer<br />

1. Direktannahmen<br />

sind Teilnehmer, die nach ihrer Spielstärke direkt für das Hauptfeld qualifiziert sind<br />

oder, weil sie dort keine Aufnahme mehr finden können, für die Qualifikation.<br />

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