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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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§ 19 Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters<br />

1. Jeder Wettkampf soll von einem neutralen Oberschiedsrichter <strong>ge</strong>leitet werden.<br />

Näheres re<strong>ge</strong>ln die Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n der jeweili<strong>ge</strong>n Regionalli<strong>ge</strong>n.<br />

2. Der Oberschiedsrichter ist berechtigt, sämtliche für die Abwicklung der Wettkämpfe<br />

erforderlichen Anordnun<strong>ge</strong>n, unter Beachtung der ITF-Tennisre<strong>ge</strong>ln und der Bestimmun<strong>ge</strong>n<br />

des Regionalliga-Statuts, zu treffen. Er hat insbesondere fol<strong>ge</strong>nde Rechte<br />

und Pflichten:<br />

a) Überprüfung der Spielberechtigung.<br />

b) Festsetzung des Spielplans und Ansetzung der einzelnen Wettspiele. Entscheidung<br />

über die Bespielbarkeit eines Spielplatzes (im Freien oder in der Halle).<br />

c) Zuteilung der Spielplätze, sowie Anordnun<strong>ge</strong>n zur Notwendigkeit und zum Zeitpunkt<br />

von Platzpfle<strong>ge</strong>maßnahmen.<br />

d) Einsetzen oder Abberufen von Schieds-, Linien-, Netz- und Fußfehlerrichtern.<br />

e) Unterbrechung von Wettspielen we<strong>ge</strong>n der Lichtverhältnisse, des Zustandes des<br />

Spielplatzes oder der Witterung.<br />

f) Anordnung eines Wechsels der Bälle, besonders aus Gründen der Witterung.<br />

g) Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, Betreuers oder Mannschaftsführers,<br />

der sich eines groben Verstoßes <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n den sportlichen Anstand schuldig<br />

<strong>ge</strong>macht oder durch Worte oder Handlun<strong>ge</strong>n seiner Missbilligung über Entscheidun<strong>ge</strong>n<br />

in verletzender Weise Ausdruck <strong>ge</strong><strong>ge</strong>ben hat; ein aus<strong>ge</strong>schlossener<br />

Spieler darf am selben Tag nicht mehr ein<strong>ge</strong>setzt werden. Diese Entscheidun<strong>ge</strong>n<br />

können nur durch einen neutralen Oberschiedsrichter <strong>ge</strong>troffen werden.<br />

h) Entscheidun<strong>ge</strong>n – auch ohne Antrag eines Spielers, Mannschaftsführers oder<br />

Schiedsrichters – betreffend die Einhaltung der Tennisre<strong>ge</strong>ln und der sonsti<strong>ge</strong>n<br />

Bestimmun<strong>ge</strong>n sowie aller Streitigkeiten, die nicht der endgülti<strong>ge</strong>n Entscheidung<br />

des Schiedsrichters oder anderer Instanzen unterlie<strong>ge</strong>n.<br />

3. Die dem Oberschiedsrichter nach ITF-Tennisre<strong>ge</strong>l 28 i. V. m. Anhang V Abs. 6 ein<strong>ge</strong>räumten<br />

Rechte <strong>ge</strong>lten nicht.<br />

4. Die Entscheidun<strong>ge</strong>n des Oberschiedsrichters sind aus<strong>ge</strong>nommen der Ziffer 2 a) und<br />

nach Maßgabe der Ziffer 2 Satz 1 endgültig.<br />

5. Sofern ein ein<strong>ge</strong>teilter Oberschiedsrichter nicht anwesend ist, so übernimmt, sofern<br />

sich die Mannschaftsführer nicht auf eine Person eini<strong>ge</strong>n, der Mannschaftsführer<br />

der Gastmannschaft seine Rechte und Pflichten.<br />

§ 20 Schiedsrichter, Hilfsrichter<br />

1. Jedes Wettspiel kann von einem Schiedsrichter <strong>ge</strong>leitet werden.<br />

2. Die Entscheidun<strong>ge</strong>n des Schiedsrichters in Tatfra<strong>ge</strong>n sind endgültig.<br />

3. Ge<strong>ge</strong>n Entscheidun<strong>ge</strong>n des Schiedsrichters in Re<strong>ge</strong>lfra<strong>ge</strong>n ist Berufung an den<br />

Oberschiedsrichter zulässig. Dieser entscheidet endgültig. Die Berufung ist als<br />

unzulässig zu verwerfen, wenn sie nicht unverzüglich erfolgt.<br />

4. Auf die Gültigkeit des Wettspiels ist es ohne Einfluss, wenn der Schiedsrichter eine<br />

oder einzelne seiner Verpflichtun<strong>ge</strong>n versäumt.<br />

§ 21 Mannschaftsführer<br />

Jede Mannschaft wird von einem Mannschaftsführer <strong>ge</strong>leitet, der auch ein Spieler seiner<br />

Mannschaft sein kann. Der Mannschaftsführer ist vor Spielbeginn namentlich dem<br />

Oberschiedsrichter zu melden. Er allein vertritt die Belan<strong>ge</strong> seiner Mannschaft.<br />

230 Regionalliga-Statut<br />

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