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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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2. Nachwuchs<br />

Nachwuchsspieler (21 und jün<strong>ge</strong>r) ist, wer das 21. Lebensjahr am 31. Dezember des Vorjahres<br />

des Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, noch nicht vollendet hat.<br />

3. Jungseniorinnen, Jungsenioren<br />

Altersklassen sind:<br />

Damen 30 Herren 30<br />

Damen 35 Herren 35<br />

Die Altersangabe bezeichnet das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des Kalenderjahres,<br />

in dem die Veranstaltung stattfindet, vollendet sein muss.<br />

4. Seniorinnen, Senioren<br />

Altersklassen sind:<br />

Damen 40 Herren 40<br />

Damen 45 Herren 45<br />

Damen 50 Herren 50<br />

Damen 55 Herren 55<br />

Damen 60 Herren 60<br />

Damen 65 Herren 65<br />

Damen 70 Herren 70<br />

Damen 75 Herren 75<br />

Damen 80 Herren 80<br />

Herren 85<br />

Die Altersangabe bezeichnet das Lebensjahr, das bis zum 31.12. des Kalenderjahres,<br />

in dem die Veranstaltung stattfindet, vollendet sein muss.<br />

§ 11 Teilnahmeberechtigung<br />

1. Zur Teilnahme an einem Turnier sind alle Spieler berechtigt, welche die Ausschreibungsbedingun<strong>ge</strong>n<br />

sowie ihre finanziellen Verpflichtun<strong>ge</strong>n <strong>ge</strong><strong>ge</strong>nüber dem Veranstalter<br />

(Nenn<strong>ge</strong>ld, Schiedsrichter<strong>ge</strong>ld) erfüllen.<br />

2. Die Teilnahme an Turnieren im Sinne des § 1 mit Ranglistenstatus setzt zwin<strong>ge</strong>nd den<br />

Besitz einer ID-Nummer voraus. Aus<strong>ge</strong>nommen hiervon ist die Teilnahme an allen<br />

internationalen Turnieren mit ATP-, WTA-, ITF-, und Tennis Europe-Wertung, jeweils<br />

inkl. Qualifikationsturniere, sowie an internationalen Ju<strong>ge</strong>nd- und Seniorenturnieren.<br />

Die Vergabe der ID-Nummer ist kostenfrei und erfolgt auf Antrag (des Spielers) durch<br />

den DTB. Für die Verarbeitung von ranglistenrelevanten Er<strong>ge</strong>bnissen/Daten und verbundene<br />

weitere Leistun<strong>ge</strong>n kann vom DTB eine Gebühr erhoben werden. Näheres<br />

re<strong>ge</strong>ln die jeweili<strong>ge</strong>n Ranglisten-Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n.<br />

3. An einem Turnier mit ein<strong>ge</strong>schränktem Teilnehmerkreis ist nur teilnahmeberechtigt,<br />

wer dem betreffenden Teilnehmerkreis schon vor Beginn des Turniers an<strong>ge</strong>hört hat.<br />

Für die Einhaltung der Altersgrenzen gilt § 10.<br />

4. Nicht spielberechtigt sind Spieler, <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n die eine Wettspielsperre oder ein Wettspielverbot<br />

we<strong>ge</strong>n des Verstoßes <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n die Anti-Dopingbestimmun<strong>ge</strong>n durch den DTB,<br />

einen seiner Landesverbände oder internationaler Sportorganisationen besteht.<br />

5. Spielberechtigt sind nur Spieler, die bis zum 31.12. des jeweili<strong>ge</strong>n Kalenderjahres,<br />

in dem die Veranstaltung stattfindet, das 13. Lebensjahr vollendet haben.<br />

6. Ju<strong>ge</strong>ndliche können bei Ju<strong>ge</strong>ndturnieren ab dem 01.10. (Turnierbeginn) bereits<br />

nach den Altersklassen des Fol<strong>ge</strong>jahres spielen.<br />

Turnierordnung<br />

70<br />

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