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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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VERHALTENSKODEX DES DTB E. V.<br />

1. Abschnitt<br />

Anwendungsbereich<br />

§ 1<br />

Der Verhaltenskodex für Tennisspieler kann im Bereich des Deutschen Tennis Bundes<br />

nur an<strong>ge</strong>wendet werden, wenn bei der Veranstaltung Oberschiedsrichter ein<strong>ge</strong>setzt<br />

werden, die im Besitz eines gülti<strong>ge</strong>n Oberschiedsrichterausweises des DTB sind.<br />

§ 2<br />

Die Anwendung der nachfol<strong>ge</strong>nden Vorschriften muss vor Beginn der Veranstaltung<br />

ausdrücklich fest<strong>ge</strong>legt und in <strong>ge</strong>eigneter Form bekannt <strong>ge</strong>macht werden.<br />

2. Abschnitt<br />

Ver<strong>ge</strong>hen<br />

§ 3<br />

Fol<strong>ge</strong>nde Ver<strong>ge</strong>hen unterlie<strong>ge</strong>n einer Maßre<strong>ge</strong>lung:<br />

1. Zeitüberschreitung (ITF-Tennisre<strong>ge</strong>l 29), das ist die schuldhafte Nichtaufnahme oder<br />

Unterbrechung des Spiels nach dem Einschla<strong>ge</strong>n, einem Aufschlagfehler, einem<br />

Punkt, Spiel oder Satz, einer vom Schiedsrichter zu<strong>ge</strong>standenen Spielunterbrechung;<br />

2. Spielverzö<strong>ge</strong>rung, das ist ein Ver<strong>ge</strong>hen nach § 3 Nr. 1, nachdem der Schiedsrichter<br />

oder Oberschiedsrichter den Spieler auf<strong>ge</strong>fordert hat, das Spiel aufzunehmen<br />

oder fortzusetzen. Spielverzö<strong>ge</strong>rung ist weiterhin die Nicht-Aufnahme des Spiels<br />

nach einer Behandlungspause, bzw. nach einer zusätzlich <strong>ge</strong>währten Toiletten-/<br />

Kleiderwechsel-Pause;<br />

3. Unanständi<strong>ge</strong>s Verhalten durch Worte, Zeichen, Gesten, Gebärden oder sonsti<strong>ge</strong><br />

Handlun<strong>ge</strong>n;<br />

4. Mutwilli<strong>ge</strong>s Werfen, Schla<strong>ge</strong>n, Beschädi<strong>ge</strong>n oder Zerstören von Bällen, Schlä<strong>ge</strong>rn<br />

oder anderen Ge<strong>ge</strong>nständen;<br />

5. Beleidigung von Spielern, Offiziellen, Zuschauern oder anderen Personen durch<br />

Worte, Zeichen, Gesten, Gebärden oder sonsti<strong>ge</strong> Handlun<strong>ge</strong>n;<br />

6. Tätlichkeit <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n Spieler, Offizielle, Zuschauer oder andere Personen;<br />

7. Unsportliches Verhalten;<br />

8. Verlassen des Platzes ohne Genehmigung des Schiedsrichters;<br />

9. Unzulässi<strong>ge</strong> Beratung (ITF-Tennisre<strong>ge</strong>l 30);<br />

10. Betreten der Platzseite des Gegners.<br />

3. Abschnitt<br />

Maßre<strong>ge</strong>ln<br />

§ 4<br />

(1) Macht sich ein Spieler während eines Wettspiels, und zwar vom Betreten bis zum<br />

Verlassen des Platzes, eines Ver<strong>ge</strong>hens nach § 3 schuldig, so sind <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n ihn fol<strong>ge</strong>nde<br />

Maßre<strong>ge</strong>ln zu ergreifen:<br />

1.) Bei einem Ver<strong>ge</strong>hen nach § 3 Nr. 1:<br />

236 Verhaltenskodex<br />

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