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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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§ 8 a Regionalliga-Ausschuss<br />

Den Regionalli<strong>ge</strong>n ist frei<strong>ge</strong>stellt, einen Regionalliga-Ausschuss zu bilden, dem die<br />

Präsidenten/Vorsitzenden und die Sportwarte der beteiligten Verbände an<strong>ge</strong>hören. Die<br />

Verbände können sowohl für den Präsidenten/Vorsitzenden sowie für den Sportwart<br />

einen Vertreter entsenden.<br />

Der Regionalliga-Ausschuss wählt für jeweils 2 Jahre aus seiner Mitte einen Sprecher.<br />

Der Regionalliga-Ausschuss tagt jährlich mindestens einmal.<br />

§ 8 b Aufgaben des Regionalliga-Ausschusses<br />

Der <strong>ge</strong>mäß § 8 a <strong>ge</strong>bildete Regionalliga-Ausschuss hat fol<strong>ge</strong>nde Aufgaben:<br />

1. Erörterung von Grundsatzfra<strong>ge</strong>n<br />

2. Er übernimmt aus §§ 7 und 8 fol<strong>ge</strong>nde Aufgaben:<br />

a) Verabschiedung der Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n,<br />

b) Wahl des Spielleiters/der Spielleiter,<br />

c) Festlegung der Ballmarke.<br />

§ 8 c Ordnungs<strong>ge</strong>lder<br />

Bei Verstößen <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n die Bestimmun<strong>ge</strong>n dieses Regionalliga-Statuts sowie den Ordnun<strong>ge</strong>n<br />

des DTB können Ordnungs<strong>ge</strong>lder <strong>ge</strong>mäß dem Ordnungskatalog der jeweili<strong>ge</strong>n<br />

Regionalliga verhängt werden.<br />

§ 9 Aufgaben der Spielleiter<br />

Die Spielleiter haben fol<strong>ge</strong>nde Aufgaben:<br />

a) den Spielplan festzule<strong>ge</strong>n;<br />

b) die Spieltermine einschließlich der Anfangszeiten festzule<strong>ge</strong>n;<br />

c) die Austragungsorte für alle Spiele zu bestimmen;<br />

d) Überwachung der ordnungs<strong>ge</strong>mäßen Durchführung aller an<strong>ge</strong>setzten Wettspiele;<br />

e) Prüfung der Spielberichte und Vornahme etwai<strong>ge</strong>r Änderun<strong>ge</strong>n des Spieler<strong>ge</strong>bnisses<br />

auch ohne Vorlie<strong>ge</strong>n eines förmlichen Protestes;<br />

f) Entscheidung über beantragte Spielverlegun<strong>ge</strong>n <strong>ge</strong>mäß § 16 sowie Genehmigung<br />

der Vorverlegung eines Regionalligaspiels bei <strong>ge</strong><strong>ge</strong>nseiti<strong>ge</strong>m Einverständnis der<br />

beteiligten Mannschaften;<br />

g) Neuansetzung aus<strong>ge</strong>fallener Be<strong>ge</strong>gnun<strong>ge</strong>n oder einzelner Spiele;<br />

h) Verhängung von Ordnungs<strong>ge</strong>ldern bei Verstößen <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n dieses Statut <strong>ge</strong>mäß den<br />

jeweili<strong>ge</strong>n Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n der Regionalli<strong>ge</strong>n;<br />

i) Führung der Spieltabellen und Unterrichtung der Vereine über alle den Spielbetrieb<br />

betreffenden Fra<strong>ge</strong>n;<br />

j) Unterrichtung der Presse und Zusammenarbeit mit der Presse;<br />

k) Einstufun<strong>ge</strong>n der Spielstärke entsprechend § 6 Ziffer 1 Wettspielordnung vorzunehmen;<br />

l) Entscheidun<strong>ge</strong>n über alle mit dem Spielbetrieb zusammenhän<strong>ge</strong>nden Fra<strong>ge</strong>n.<br />

§ 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung<br />

1. Der Meldetermin der Vereine für die Regionalli<strong>ge</strong>n ist der 10.12. der jeweili<strong>ge</strong>n Saison.<br />

2. Die Höhe der fälli<strong>ge</strong>n Mannschaftsmelde<strong>ge</strong>bühr zum 10.12. wird in dem Ordnungskatalog<br />

der jeweili<strong>ge</strong>n Regionalliga fest<strong>ge</strong>legt.<br />

3. Jeder Regionalligaverein hat die für seine Mannschaft vor<strong>ge</strong>sehenen Spieler nach<br />

der Spielstärke bis zum 15.03. <strong>ge</strong>mäß den Durchführungsbestimmun<strong>ge</strong>n der jeweili<strong>ge</strong>n<br />

Regionalli<strong>ge</strong>n dem Spielausschuss einzureichen. Die Meldung, mit Ausnahme<br />

in den Altersklassen Damen und Herren, kann beliebig viele Namen enthalten.<br />

226 Regionalliga-Statut<br />

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