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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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klassen sind umzubenennen. Gleichzeitig ist der Verein mit einem<br />

Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß § 29 zu bele<strong>ge</strong>n.<br />

7. Zieht ein Verein eine <strong>ge</strong>meldete Mannschaft während der bereits begonnenen<br />

Spielzeit zurück, ist der Verein mit einem Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß<br />

§ 29 zu bele<strong>ge</strong>n.<br />

8. Bei Zurückziehun<strong>ge</strong>n von Mannschaften handelt es sich um Mannschaften,<br />

die in den Tabellen mit dem Vermerk "zurück<strong>ge</strong>zo<strong>ge</strong>n" <strong>ge</strong>führt<br />

werden und die für die nächste Freiluft-/Hallensaison als ab<strong>ge</strong>meldet<br />

<strong>ge</strong>lten. Sollen diese Mannschaften an den Mannschaftsspielen der darauf<br />

fol<strong>ge</strong>nden Saison (Freiluft/Halle) wieder teilnehmen, so sind sie wieder neu<br />

anzumelden.<br />

9. Für jede <strong>ge</strong>meldete Mannschaft wird eine Melde<strong>ge</strong>bühr erhoben, deren<br />

Höhe von der Mitgliederversammlung des jeweili<strong>ge</strong>n Verbandes fest<strong>ge</strong>legt<br />

wird.<br />

10. Diese Mannschaftsmelde<strong>ge</strong>bühren werden für die Freiluftsaison zum<br />

01.05. und für die Hallensaison zum 01.10. zentral von den Verbänden<br />

ein<strong>ge</strong>zo<strong>ge</strong>n.<br />

Zahlt ein Verein die Gebühren nicht, wird er für die kommende Spielzeit<br />

mit allen Mannschaften von den Wettbewerben aus<strong>ge</strong>schlossen; die<br />

Mannschaften stei<strong>ge</strong>n in die nächst tiefere Spielklasse ab. Es wird ein<br />

Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß § 29 erhoben.<br />

11. Die Einstufung der Ju<strong>ge</strong>nd-Mannschaften in die Li<strong>ge</strong>n ist vom zuständi<strong>ge</strong>n<br />

Ju<strong>ge</strong>ndwart bzw. Staffelleiter vorzunehmen. Die Einstufung der Mannschaften<br />

wird anhand der Rangliste vom 01.10. eines jeden Jahres vor<strong>ge</strong>nommen.<br />

12. Bei Nichteinhaltung der in §8.1 <strong>ge</strong>nannten Termine in Verbindung mit §8.2,<br />

§8.3 und §8.4 wird ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß §29 erhoben.<br />

§ 9 Staffeleinteilung<br />

1. Die Mannschaften spielen ihrer Spielstärke entsprechend in verschiedenen<br />

Spielklassen mit Staffeln nach regionalen Gesichtspunkten.<br />

2. Die Klasseneinteilung und die Staffeleinteilung einschließlich Auf- und Abstiegsre<strong>ge</strong>lung<br />

sowie der Terminplan einer jeweili<strong>ge</strong>n Spielzeit wird vom<br />

Hauptamt in Hannover und Bremen in Zusammenarbeit mit den Regionen<br />

vorbereitet, von den Verbandssportwarten überprüft und dann den<br />

Regionssportwarten und den Vereinen zur Stellungnahme vor<strong>ge</strong>legt und<br />

dann endgültig von der Gemeinsamen Sportkommission entschieden.<br />

3. Kein Verein darf mit 2 Mannschaften in einer Staffel spielen (Ausnahme: in<br />

13<br />

17<br />

a.

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