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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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2. Aus<strong>ge</strong>nommen sind alle internationalen Turniere, sofern sie nach deren besonderen<br />

Bestimmun<strong>ge</strong>n durchzuführen sind.<br />

§ 2 Turniere, Spielsysteme, Turnierserie<br />

1. Als Turnier gilt mit Ausnahme von Mannschaftswettkämpfen jede Tennisveranstaltung,<br />

die<br />

a) nach den Tennisre<strong>ge</strong>ln der ITF und<br />

b) dieser Turnierordnung aus<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n sowie<br />

c) für mindestens 16 Teilnehmer je Wettbewerb aus<strong>ge</strong>schrieben wird.<br />

2. In Ausnahmefällen (besonders für Ju<strong>ge</strong>ndliche) können außer dem k.o.-System dieser<br />

Turnierordnung auch die Spielsysteme »Jeder <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n jeden« und »Doppel-k.o.«<br />

oder eine beliebi<strong>ge</strong> Kombination dieser drei Systeme an<strong>ge</strong>wendet werden. Für diese<br />

Systeme sind die nachfol<strong>ge</strong>nden Bestimmun<strong>ge</strong>n sinn<strong>ge</strong>mäß anzuwenden.<br />

3. Mehrere Turniere können zu einer Turnierserie mit einer Gesamtwertung zusammen<strong>ge</strong>fasst<br />

werden. Der Veranstalter hat dafür entsprechende Bestimmun<strong>ge</strong>n festzule<strong>ge</strong>n,<br />

die als Inhalt der Ausschreibung <strong>ge</strong>lten.<br />

Turnierordnung<br />

68<br />

B. Genehmigung<br />

§ 3 Genehmigungserfordernis<br />

Turniere, die öffentlich aus<strong>ge</strong>schrieben werden, bedürfen einer Genehmigung. Darunter<br />

fallen nicht Turniere, an denen nur Mitglieder des veranstaltenden Vereins teilnahmeberechtigt<br />

sind.<br />

§ 4 Zuständigkeit<br />

1. Die Genehmigung des DTB ist erforderlich:<br />

a) durch das Präsidium für Turniere aller Art, die an dem gleichen Ort und zu dem<br />

gleichen Zeitpunkt einer Veranstaltung der Deutschen Meisterschaften nach<br />

Abschnitt K., der Deutschen Mannschaftsmeisterschaften nach der Wettspielordnung<br />

des DTB oder eines internationalen Wettkampfs des DTB stattfinden sollen.<br />

Zu dieser Entscheidung sind der Veranstalter und der zuständi<strong>ge</strong> Mitgliedsverband<br />

zu hören. Die Genehmigungsbefugnis kann dem Verband übertra<strong>ge</strong>n werden.<br />

b) durch die Kommission der Verbandssportwarte für<br />

aa) All<strong>ge</strong>meine Turniere,<br />

bb) Einladungsturniere mit Teilnehmern aus mehreren Verbänden.<br />

c) durch die Kommission der Verbandsju<strong>ge</strong>ndwarte für die Gesamtplanung der<br />

Ju<strong>ge</strong>ndturniere mit DTB-Ranglistenwertung <strong>ge</strong>mäß § 7 d) der DTB-Ju<strong>ge</strong>ndordnung.<br />

2. Für alle anderen Turniere treffen die Verbände für ihren Bereich die erforderlichen<br />

Re<strong>ge</strong>lun<strong>ge</strong>n.<br />

§ 5 Anmeldung<br />

1. Die Anmeldung der nach § 4 Ziffer 1 zu <strong>ge</strong>nehmi<strong>ge</strong>nden Turniere ist über den<br />

zuständi<strong>ge</strong>n Verband bis spätestens zum 15.11. bei der Geschäftsstelle des DTB<br />

einzureichen.<br />

2. Die Anmeldung muss Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltung, Art, Zahl und Benennung<br />

der Wettbewerbe und die sonsti<strong>ge</strong>n Bedingun<strong>ge</strong>n enthalten.<br />

127<br />

Ordnun<strong>ge</strong>n 2010

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