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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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4. Eine Mannschaft gilt als nicht an<strong>ge</strong>treten, wenn sie 30 Minuten nach der<br />

offiziellen oder sonst vereinbarten Anfangszeit mit weni<strong>ge</strong>r als 4 Spielern<br />

bei 6er-Mannschaften oder mit weni<strong>ge</strong>r als 3 Spielern bei 4er-<br />

Mannschaften erscheint.<br />

Eine 2er Mannschaft gilt nur als an<strong>ge</strong>treten, wenn sie mit 2 Spielern erscheint.<br />

5. Mannschaften, die zweimal nicht antreten, scheiden aus der laufenden<br />

Runde aus, verlieren die Zu<strong>ge</strong>hörigkeit zu ihrer Spielklasse und stei<strong>ge</strong>n in<br />

die nächsttiefere Spielklasse ab. Alle bisher erzielten Er<strong>ge</strong>bnisse werden<br />

nicht <strong>ge</strong>wertet.<br />

6. Der Wettkampf wird für beide Mannschaften mit 0:9 (0:6) (0:3) <strong>ge</strong>wertet,<br />

wenn eine nicht zulässi<strong>ge</strong> Verlegung ab<strong>ge</strong>sprochen wurde. Gleichzeitig<br />

erhalten beide Vereine ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß § 29.<br />

7. Wird ein Wettkampf nicht aus<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n und in den Spielbericht ein<br />

manipuliertes Wettkampfer<strong>ge</strong>bnis ein<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n, stei<strong>ge</strong>n beide Mannschaften<br />

in die unterste Spielklasse ab. Es wird <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n beide Vereine ein<br />

Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß § 29 erhoben. Die <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n diese Mannschaften erzielten<br />

Er<strong>ge</strong>bnisse <strong>ge</strong>hen nicht in die Wertung ein.<br />

8. Wurde das Nichtantreten einer Mannschaft durch höhere Gewalt oder<br />

durch nicht vorhersehbare Umstände nach rechtzeiti<strong>ge</strong>r Abfahrt am<br />

Heimatort verursacht, so erfolgt eine Neuansetzung durch den Spielleiter.<br />

Die nicht an<strong>ge</strong>tretene Mannschaft hat den Spielleiter unverzüglich zu<br />

unterrichten und die an<strong>ge</strong><strong>ge</strong>benen Gründe nachzuweisen. Insbesondere<br />

sind ein rechtzeiti<strong>ge</strong>r Reiseantritt und entsprechende Bemühun<strong>ge</strong>n zu beweisen.<br />

§ 22 Nicht begonnene / ab<strong>ge</strong>brochene Wettkämpfe<br />

1. Verzichtet eine Mannschaft in einem begonnenen Wettkampf auf die Austragung<br />

einzelner Wettspiele – wobei verletzungsbedingte Ausfälle aus<strong>ge</strong>nommen<br />

sind – oder wei<strong>ge</strong>rt sie sich ansonsten den Anordnun<strong>ge</strong>n des<br />

Oberschiedsrichters Fol<strong>ge</strong> zu leisten, werden die nicht begonnen bzw.<br />

nicht beendeten Wettspiele des entsprechenden Wettkampfes (Einzel oder<br />

Doppel) und alle bisher <strong>ge</strong>wonnenen Wettspiele mit 0:6, 0:6 <strong>ge</strong><strong>ge</strong>n sie<br />

<strong>ge</strong>wertet. Es wird ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß § 29 erhoben.<br />

2. Bricht eine Mannschaft oder ein Spieler bzw. Doppelspieler ein Wettspiel<br />

vor dessen Beendigung ab oder wird das Wettspiel infol<strong>ge</strong> Verschuldens<br />

eines Spielers ab<strong>ge</strong>brochen, werden die bis zum Abbruch <strong>ge</strong>wonnenen<br />

Spiele und Sätze <strong>ge</strong>zählt. Im nuLiga-Spielbericht ist die Markierung beim<br />

unterle<strong>ge</strong>nen Spieler auf „w.o.“ zu setzen und der Spielstand zum Zeitpunkt<br />

des Spielabbruches einzutra<strong>ge</strong>n. Die zum Gewinn der Be<strong>ge</strong>gnung<br />

23<br />

27<br />

a.

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