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ge Köhler - Niedersächsischer Tennisverband e.V.

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§ 14 Wettkampftermine<br />

1. Die Wettkampf- und Ausweichtermine aller Spielklassen werden von den<br />

entsprechenden Kommissionen fest<strong>ge</strong>legt.<br />

22<br />

Die Wettkämpfe müssen zu den an<strong>ge</strong>setzten Terminen aus<strong>ge</strong>tra<strong>ge</strong>n<br />

werden.<br />

2. Die im Terminplan an<strong>ge</strong><strong>ge</strong>benen Ausweichtermine <strong>ge</strong>lten nur für aus<br />

Witterungsgründen oder Dunkelheit aus<strong>ge</strong>fallene oder ab<strong>ge</strong>brochene<br />

Wettkämpfe in der vor<strong>ge</strong>sehenen zeitlichen Reihenfol<strong>ge</strong>, d.h. offizielle<br />

Ausweichtermine dürfen nicht für Verlegun<strong>ge</strong>n benutzt werden.<br />

3. Vorverlegte und nachverlegte Wettkampftermine ersetzen den offiziellen<br />

Wettkampftermin und sind in nuLiga einzutra<strong>ge</strong>n.<br />

§ 15 Anfangszeit am Wettkampftermin<br />

1. Anfangszeit ist an Sonn- und Feierta<strong>ge</strong>n zwischen 09.00 und 14.00 Uhr.<br />

Der Heimverein bestimmt die Anfangszeit und gibt diese für alle Punktspiele<br />

bis spätestens 14 Ta<strong>ge</strong> vor dem 1. Punktspieltag der Saison in das<br />

Terminmodul von nuLiga ein. Eine Anfangszeit im o. g. Zeitraum kann vom<br />

Gastverein nicht ab<strong>ge</strong>lehnt werden. Der Gastverein hat diese Einladung im<br />

Terminmodul zu bestäti<strong>ge</strong>n. Bei Verstößen wird ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß<br />

§ 29 erhoben.<br />

2. Andere Anfangszeiten, auch an anderen Ta<strong>ge</strong>n, sind nur in <strong>ge</strong><strong>ge</strong>nseiti<strong>ge</strong>m<br />

Einvernehmen beider Vereine möglich. Die Beweislast für das Wirksamwerden<br />

der Vereinbarung hat der beantra<strong>ge</strong>nde Verein. Das Gleiche gilt<br />

für etwai<strong>ge</strong> zeitliche Verlegun<strong>ge</strong>n am Wettkampftag selbst. Bei Verstößen<br />

wird ein Ordnungs<strong>ge</strong>ld <strong>ge</strong>mäß § 29 erhoben.<br />

3. Für die Hallensaison <strong>ge</strong>lten Absatz 1 und 2 mit fol<strong>ge</strong>nder Re<strong>ge</strong>lung:<br />

Der Heimverein bestimmt die Anfangszeit an Samsta<strong>ge</strong>n zwischen 13.00<br />

und 17.00 Uhr oder an Sonnta<strong>ge</strong>n zwischen 9.00 und 15.00 Uhr.<br />

4. Wettkampfbeginn ist der erste Aufschlag eines beliebi<strong>ge</strong>n Einzels.<br />

5. Bei schlechter Witterung darf der Oberschiedsrichter den Wettkampf erst<br />

nach dreistündi<strong>ge</strong>r Wartezeit nach der fest<strong>ge</strong>legten Anfangszeit absa<strong>ge</strong>n.<br />

6. Für Ju<strong>ge</strong>ndpunktspiele können ei<strong>ge</strong>ne Re<strong>ge</strong>lun<strong>ge</strong>n <strong>ge</strong>lten. Diese werden<br />

von der jeweili<strong>ge</strong>n Staffelleitung bekannt <strong>ge</strong><strong>ge</strong>ben.

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